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   BVerfG, 22.08.1995 - 1 BvR 1624/92   

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https://dejure.org/1995,3097
BVerfG, 22.08.1995 - 1 BvR 1624/92 (https://dejure.org/1995,3097)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.1995 - 1 BvR 1624/92 (https://dejure.org/1995,3097)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 1995 - 1 BvR 1624/92 (https://dejure.org/1995,3097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; HGB § 89b Abs. 3 Nr. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs von Handelsvertretern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzlicher Ausgleichsanspruch - Handelsvertreter - Ausschluß

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusstatbestandes, begründeter Anlass, Ausschluss des AA

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 381
  • WM 1995, 1761
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BVerfG, 22.08.1995 - 1 BvR 1624/92
    a) Ihr kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne von § 93 a Abs. 2 a BVerfGG nicht zu, weil der Bedeutungsgehalt des Art. 12 Abs. 1 GG für den Bereich des Handelsvertreterrechts durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 242 [253]) hinreichend geklärt ist.

    Bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise kann nicht davon ausgegangen werden, daß durch den gesetzlich angeordneten Ausschluß des Ausgleichsanspruchs für den Fall der Kündigung des Handelsvertreters ohne verhaltensbedingten begründeten Anlaß ein nicht mehr hinnehmbares Übergewicht der Unternehmerseite über die Handelsvertreterseite herbeigeführt wird (BVerfGE 81, 242 [253]).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    b) Der Ausgleichsanspruch ist allerdings kein reiner Vergütungsanspruch, weil sowohl die Entstehung als auch die Bemessung des Anspruchs weitgehend durch Aspekte der Billigkeit beeinflusst werden (st. Rspr.; BGHZ 24, 214, 222; 45, 268, 270 f.; 45, 385, 386; vgl. auch BVerfG, NJW 1996, 381; Staub/Emde, aaO, Rdnr. 16 f.; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, aaO, Rdnr. 6; Baumbach/Hopt, aaO, Rdnr. 3; Schnabl, NJW 2009, 955).
  • OLG München, 05.08.2009 - 7 U 2055/09

    Versicherungsvertreter: Anrechnung des Barwerts der unternehmensfinanzierten

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22.08.1995 (NJW 1996, 381) klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass sich der "Gesetzgeber mit der Einführung des Ausgleichs auch dafür entschieden (habe), einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und sozialen Absicherung von Handelsvertretern zu leisten".
  • OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00

    Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

    So hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22.08.1995 - 1 BvR 1642/92 - (NJW 1996, 381) ausgeführt: "Dem Gesetzgeber ist für die inhaltliche Ausgestaltung des Handelsvertreterausgleichs ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet.
  • OLG München, 21.12.2005 - 7 U 2941/05

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB

    Dies beruht auf dem Gedanke, der "funktionellen Verwandtschaft" (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.
  • OLG München, 10.11.2010 - 7 U 3385/10

    Handelsvertreterausgleich: Anrechnung der Altersversorgung auf den

    Im Hinblick auf seinen beruflichen Lebensweg war eine berufliche Wiedereingliederung ins Berufsleben erheblich erschwert (ebenso OLG München [23. Zivilsenat] WM 2007, 710, 712; zu den sozialpolitischen Grundlagen des Handelsvertreterausgleichs BVerfG NJW 1996, 381).
  • OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01

    Bausparkassenvertreter: Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach Beendigung der

    Dieses beruht auf dem Gedanken der "funktionellen Verwandtschaft" (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.
  • OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04

    Anspruch eines ausgeschiedenen Handelsvertreters gegen Unternehmer auf

    Dieses beruht auf dem Gedanken der "funktionellen Verwandtschaft" (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.
  • OLG Stuttgart, 21.06.2012 - 2 U 29/12

    - SDK 1 -, Rückforderbarkeit von Provisionsvorschüssen im Falle der Beendigung

    Der Ausschlussgrund des § 89 b Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5, § 92 Abs. 2 HGB ist verfassungskonform (im Anschluss an BVerfG, NJW 96, 381).
  • OLG Naumburg, 13.02.1997 - 7 U 178/96

    Ausgleichsanspruch aus Vertragshändlervertrag; Notwendigkeit einer Beweiserhebung

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  • OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/00

    Rentenrecht - Heranziehung von Folgeverträgen für Ausgleichsanspruch

    Dieses beruht auf dem Gedanken der 'funktionellen Verwandtschaft' (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.
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