Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 09.06.1995 - Lv 6/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5169
VerfGH Saarland, 09.06.1995 - Lv 6/94 (https://dejure.org/1995,5169)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 09.06.1995 - Lv 6/94 (https://dejure.org/1995,5169)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 09. Juni 1995 - Lv 6/94 (https://dejure.org/1995,5169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung einer Landesverfassungsbeschwerde; Anspruch eines Lehrers auf Einstellung in den Schuldienst; Entscheidung über die Einstellung eines Lehrers; Grundgesetzliche Garantie des Rechtes auf Arbeit; Anspruch auf Verschaffung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung einer Landesverfassungsbeschwerde; Anspruch eines Lehrers auf Einstellung in den Schuldienst; Entscheidung über die Einstellung eines Lehrers; Grundgesetzliche Garantie des Rechtes auf Arbeit; Anspruch auf Verschaffung eines ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 383
  • NVwZ 1996, 261 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VerfGH Saarland, 09.06.1995 - Lv 6/94
    Damit erübrigt sich die Frage, ob ein in der Landesverfassung garantiertes subjektives soziales Grundrecht auf Arbeit überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre (vgl. dazu Scholz, RdA 1993, 249, 252 - 254) oder ob ein subjektives soziales Landes- grundrecht auf Arbeit in Anbetracht des Vorrangs des Bundes- rechts (Art. 31 GG) auch gegenüber Landesgrundrechten (vgI. dazu BVerfGE 1, 264, 281; AK-GG-Denninger, a.a.O., Art. 142, Rn. 3) vorliegend oder überhaupt eine fallentscheidende Bedeutung entfalten könnte.
  • VerfGH Saarland, 19.01.1987 - Lv 5/85
    Auszug aus VerfGH Saarland, 09.06.1995 - Lv 6/94
    Es genügt deshalb - wie der VGH bereits früher.entschieden hat (vgl. Urteil vom 19.1.1987 - Lv 5/85 -) - nicht, die Verletzung einer Verfassungsnorm darzulegen und zu behaupten, diese enthalte die Gewährleistung eines Grundrechts oder verfassungsmäßigen Rechts im subjektiven Sinne.
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Entscheidend für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist insoweit nicht die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers, sondern die wirkliche Rechtsnatur der Verfassungsnorm (vgl. SaarlVerfGH, Beschluß vom 9.6.1995 1 Lv 6/94 -, NJW 1996, 383 [384]).

    Zu ihm zählen vielmehr auch im Kontext der heutigen verfassungsrechtlichen Dogmatik, wie sie der Verfassung des Freistaates Sachsen zugrunde liegt, sowohl solche Normen, die subjektive Rechte gewähren, als auch Normen, die eine bloße Verpflichtung des Staates enthalten (vgl. SaarlVerfGH, Beschl. v. 9.6.1995, aaO; Alexy, Theorie der Grundrechte, 2. Aufl. 1994, S. 455 ff., jeweils zum Begriff der "sozialen Grundrechte").

  • VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit

    Artikel 45 SVerf - die Beschwerdefüh- rerin zu 3) will sich wohl auf das in Artikel 45 Satz 2 SVerf enthaltene Recht auf Arbeit berufen - enthält kein Grundrecht (SVerfGH, Beschluss vom 9.6.1995 - Lv 6/94).
  • VerfGH Saarland, 18.03.2013 - Lv 6/12

    Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen erfolgreich

    Das durch Art. 45 Satz 2 SVerf gewährleis- tete Recht auf Arbeit ist kein verfassungsbeschwerdefähiges Grundrecht oder anderes verfassungsmäßiges Recht, auf das eine Verfassungsbeschwerde gestützt werden kann (VerfGH, Beschl. v. 09.06.1995 - Lv 6/94).
  • VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 3/08

    Rauchfreies Saarland

    Artikel 45 SVerf - die Antragstellerin zu 2) will sich wohl auf das in Artikel 45 Satz 2 SVerf enthaltene Recht auf Arbeit berufen - enthält kein Grundrecht (SVerfGH, Beschl. v. 9.6.1995 - Lv 6/94 - ).
  • LAG Hessen, 08.02.2010 - 13 Ta 664/09

    Kostenfestsetzungsverfahren - keine Vorsteuerabzugsberechtigung eines

    14 Die Richtigkeit der vom Antragsteller abgegebenen Erklärung kann deshalb nur durch einen vom Antragsgegner zu erbringenden Beweis entkräftet werden (BVerfG vom 17. Februar 1995, NJW 1996, 383).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 26/96

    Beschwerdegegenstand; Staatszielbestimmung; Beschwerdebefugnis;

    Bei dieser Norm handelt es sich nicht, wie es Art. 6 Abs. 2 Satz 1 LV und § 45 Abs. 1 VerfGGBbg für die Beschwerdebefugnis jedoch voraussetzen, um ein mit der Verfassungsbeschwerde einklagbares Grundrecht, sondern um eine (bloße) Staatszielbestimmung (vgl. Berlit in: Simon/Franke/Sachs, Handbuch der Verfassung des Landes Brandenburg, 1994, § 9, Rdn. 34; zu der entsprechenden Verfassungsnorm des Art. 45 Satz 2 Verfassung des Saarlandes jüngst wie hier ausführlich SaarlVerfGH NJW 1996, 383).
  • LAG Hessen, 25.02.2013 - 13 Ta 18/13

    Kostenfestsetzung - Berücksichtigung der Umsatzsteuer - Freiberufler;

    Die Richtigkeit der vom Antragsteller abgegebenen Erklärung kann deshalb nur durch einen vom Antragsgegner zu erbringenden Beweis entkräftet werden (BVerfG vom 17. Februar 1995, NJW 1996, 383).
  • LAG Hamburg, 21.12.2001 - 6 Ta 26/01

    Erstattungsanspruch auf Mehrwertsteuer; Anforderungen für die Berücksichtigung

    Das Verfahren der Kostenfestsetzung soll nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts belastet werden (vgl. BVerfG NJW 1996, 383).
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19
    Auch das durch Art. 45 Satz 2 SVerf gewährleistete Recht auf Arbeit ist kein verfassungsbeschwerdefähiges Grundrecht oder anderes verfassungsmäßiges Recht, auf das eine Verfassungsbeschwerde gestützt werden kann (SVerfGH, Beschl. v. 09.06.1995 - Lv 6/94; SVerfGH, Urteil v. 18.03.2013 - Lv 6/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht