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   BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94   

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https://dejure.org/1995,509
BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94 (https://dejure.org/1995,509)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - IX ZR 115/94 (https://dejure.org/1995,509)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - IX ZR 115/94 (https://dejure.org/1995,509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 131, 233
  • NJW 1996, 397
  • NJW-RR 1996, 892 (Ls.)
  • ZIP 1996, 95
  • MDR 1996, 521
  • GRUR 1996, 812
  • WM 1996, 796
  • DB 1996, 1129
  • JR 1996, 415
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
    Eine den Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 auslösende Leistung "zur Abwendung der Vollstreckung" liegt danach nur dann vor, wenn der Schuldner sich damit einem gegen ihn ausgeübten "Vollstreckungsdruck" beugt (vgl. BGHZ 120, 73, 82).

    Der Senat hat für den Anspruch aus § 945 ZPO ausgesprochen, daß die Ersatzpflicht nicht später einsetzen darf als die sanktionsbewehrte Verbindlichkeit des Unterlassungsgebots (BGHZ 120, 73, 80); das gilt auch für den Anspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO.

    Aus Gründen der Rechtsklarheit ist aber in jedem Fall zu verlangen, daß es sich bei der Benachrichtigung des Schuldners um in ähnlicher Weise wie bei einer Zustellung formalisierte Maßnahmen handelt; mündliche Erklärungen reichen dafür nicht aus (vgl. zur Vollziehung nach § 928 ZPO BGHZ 120, 73, 87).

    Ob für den Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO unter Umständen bereits eine dem Schuldner vorab übermittelte Information über die unmittelbar bevorstehende Leistung der Sicherheit genügen kann, ist hier ebensowenig zu entscheiden wie die schon in den Senatsurteilen vom 13. April 1989 (IX ZR 148/88, WM 1989, 927, 929) und vom 22. Oktober 1992 (IX ZR 36/92, BGHZ 120, 73, 82) für den Anspruch nach § 945 ZPO offengelassene Frage, ob in Fällen, in denen die Vollstreckbarkeit nicht von der vorherigen Leistung einer Sicherheit durch den Gläubiger abhängt, die Amtszustellung des Urteils für sich allein den Ersatzanspruch auslösen kann, wenn dieses bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehen ist.

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
    Es ist insoweit zutreffend davon ausgegangen, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten darstellen kann (vgl. BGHZ 38, 200, 204 ff - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff - maschenfester Strumpf; BGH, Urt. v. 19. Januar 1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f - Brombeerleuchte v. 23. Februar 1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung).

    Den Verwarner trifft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im allgemeinen kein Verschulden, wenn er nach grundlegender Recherche unter Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel irrig zu der Überzeugung gelangt, daß ihm bei Anwendung der von der Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum entwickelten und anerkannten Beurteilungsgrundsätze der begehrte Schutz nicht verweigert werden könne (vgl. BGH, Urt. v. 19. Januar 1979 aaO. S. 336).

  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
    Es ist insoweit zutreffend davon ausgegangen, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten darstellen kann (vgl. BGHZ 38, 200, 204 ff - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff - maschenfester Strumpf; BGH, Urt. v. 19. Januar 1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f - Brombeerleuchte v. 23. Februar 1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung).

    Ob sie damit den Sorgfaltsanforderungen genügt hat, die insbesondere an den Verwarner zu stellen sind, der aus einem ungeprüften Schutzrecht vorgeht, hängt davon ab, ob dies mit einer umfassenden Recherche hinsichtlich Neuheit und Eigentümlichkeit ihres Schutzrechts verbunden war und ob die hinzugezogenen Anwälte über die dafür unter dem Gesichtspunkt des Geschmacksmusterschutzes nötige Sachkunde und Erfahrung verfügten (vgl. dazu allgemein BGHZ 62, 29, 39 - maschenfester Strumpf; Großkommentar-UWG/Köhler aaO. vor § 13 UWG B Rdnr. 283; v. Gamm, Geschmacksmustergesetz 2. Aufl. Einführung Rdnr. 30; Teplitzky aaO. Kap. 30 Rdnr. 19 f).

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
    Es ist insoweit zutreffend davon ausgegangen, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten darstellen kann (vgl. BGHZ 38, 200, 204 ff - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff - maschenfester Strumpf; BGH, Urt. v. 19. Januar 1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f - Brombeerleuchte v. 23. Februar 1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung).

    Ebensowenig wie es insoweit darauf ankommt, ob der Verwarner von der Berechtigung seines Rechtsstandpunkts überzeugt sein durfte (BGHZ 38, 200, 206), spielt es für die Frage der Rechtswidrigkeit des Eingriffs eine Rolle, ob zwischenzeitlich ein Instanzgericht in einem später wieder aufgehobenen Urteil der Unterlassungsklage des vermeintlichen Schutzrechtsinhabers stattgegeben hat.

  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84

    Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
    Daß die Klägerin mit ihrer Produktionseinstellung nicht nur der Verwarnung durch die Klägerin nachgekommen ist, sondern gleichzeitig das inzwischen ergangene Urteil des Landgerichts befolgt hat, entzieht den ihr entstandenen Schaden auch nicht dem Bereich des ihr durch § 823 Abs. 1 BGB gegenüber dem Eingriff der Beklagten gewährten Schutzes (vgl. auch Senatsurt. v. 14. März 1985 - IX ZR 26/84, NJW 1986, 1329, 1331; GroßKomm-UWG/Köhler, 1991, vor § 13 UWG B Rdnr. 269 ff; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche 6. Aufl. Kap. 30 Rdnr. 4 f).
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
    Es ist insoweit zutreffend davon ausgegangen, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten darstellen kann (vgl. BGHZ 38, 200, 204 ff - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff - maschenfester Strumpf; BGH, Urt. v. 19. Januar 1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f - Brombeerleuchte v. 23. Februar 1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74

    Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
    Gegen diese Beurteilung wird eingewandt, die Sicherheitsleistung könne der Gläubiger jederzeit ohne Wissen des Schuldners erbringen, so daß dieser nicht sicher sein könne, ob eine Fortsetzung des ihm untersagten Verhaltens bereits die Sanktionen des § 890 ZPO auslöse (BGH, Urt. v. 22. Juni 1976 - X ZR 44/74, NJW 1976, 2162, 2163 - Spritzgießmaschine; Stein/Jonas/Münzberg aaO. § 717 Rdnr. 31; MünchKomm-ZPO/Krüger, 1992, § 717 Rdnr. 15).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
    Bei einem solchen durchaus besonnenen Verhalten (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 8. Februar 1963 - Ib ZR 132/61, WRP 1965, 97, 101 - Kaugummikugeln) kann der ursächliche Zusammenhang zwischen der Verwarnung und dem letztlich eingetretenen Schaden nicht verneint werden.
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
    Ob für den Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO unter Umständen bereits eine dem Schuldner vorab übermittelte Information über die unmittelbar bevorstehende Leistung der Sicherheit genügen kann, ist hier ebensowenig zu entscheiden wie die schon in den Senatsurteilen vom 13. April 1989 (IX ZR 148/88, WM 1989, 927, 929) und vom 22. Oktober 1992 (IX ZR 36/92, BGHZ 120, 73, 82) für den Anspruch nach § 945 ZPO offengelassene Frage, ob in Fällen, in denen die Vollstreckbarkeit nicht von der vorherigen Leistung einer Sicherheit durch den Gläubiger abhängt, die Amtszustellung des Urteils für sich allein den Ersatzanspruch auslösen kann, wenn dieses bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehen ist.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Nach dieser Rechtsprechung kann eine unberechtigte außergerichtliche Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in eine nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsposition sowohl des Verwarnten als auch desjenigen Gewerbetreibenden darstellen, dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden (BGHZ 2, 387, 393 ; 38, 200, 204 ff.; 62, 29, 31ff. ; 164, 1, 5 f. ; BGH, Urt. v. 23. Februar 1995, I ZR 15/93, NJW-RR 1995, 810, 811; Urt. v. 30. November 1995, IX ZR 115/94, NJW 1996, 397, 398, insoweit nicht in BGHZ 131, 233 abgedruckt; Urt. v. 13. April 2000, I ZR 220/97, NJW 2000, 3716, 3717; RGZ 58, 24, 30 f.).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    c) Das Urteil des Oberlandesgerichts war zur Zeit der geltend gemachten Zuwiderhandlungen unbedingt - wenn auch nur vorläufig - vollstreckbar (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - IX ZR 115/94, BGHZ 131, 233, 235 f.; Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 14/07, GRUR 2008, 1029 Rn. 9 = WRP 2008, 1456).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich mehrfach mit der grundsätzlichen Kritik an der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt und stets daran festgehalten, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung untersagt ist und der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 2, 287, 293 - Mülltonnen; BGHZ 38, 200, 204 ff. - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff. - Maschenfester Strumpf; BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 f. - Spritzgießmaschine; Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte; Urt. v. 23.2.1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 = WRP 1995, 489 - Abnehmerverwarnung; Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 = WRP 1996, 207 [insoweit nicht in BGHZ 131, 233]; Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde; Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 220/97, GRUR 2001, 54, 55 = WRP 2000, 1296 - SUBWAY/Subwear).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Wird eine bereits erfolgte Produktions- oder Vertriebseinstellung nach Klageerhebung beibehalten, kann der ursächliche Zusammenhang zwischen der Verwarnung und dem letztlich eingetretenen Schaden grundsätzlich nicht verneint werden, auch wenn dieser Schaden erst nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 f. = WRP 1996, 207, insoweit nicht in BGHZ 131, 233).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

    Was unter "zur Abwendung der Vollstreckung erbracht" zu verstehen ist, ergibt sich aus dem engen Zusammenhang mit der ersten Alternative des Haftungstatbestands, der Vollstreckung aus dem Urteil (BGHZ 131, 233, 234 f. = NJW 1996, 397).

    Eine den Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO auslösende Leistung "zur Abwendung der Vollstreckung" liegt danach nur dann vor, wenn der Schuldner sich damit einem gegen ihn ausgeübten Vollstreckungsdruck beugt (vgl. BGHZ 120, 73, 82 = NJW 1993, 1076; BGHZ 131, 233, 235 = NJW 1996, 397 f.; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 717 Rdnr. 7; Kindl in: Saenger, ZPO, 3. Aufl., § 717 Rdnr. 7).

    Erfüllt der Schuldner ein ihm durch Urteil auferlegtes Unterlassungsgebot, bevor der Gläubiger eine von ihm zu leistende Sicherheit erbracht hat, so leistet er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig nicht zur Abwendung der Vollstreckung im Sinne des § 717 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 ZPO (BGHZ 131, 233, 235 ff. = NJW 1996, 397).

    Daraus ergibt sich, dass ein Ordnungsmittel nach § 890 ZPO nur verhängt werden darf, wenn eine nach dem Urteil erforderliche Sicherheitsleistung des Gläubigers in dem Zeitpunkt bereits erbracht war, in dem der Schuldner den Verstoß gegen das ihm auferlegte Verbot begangen hat (BGHZ 131, 233, 235 f. = NJW 1996, 397; BGH, NJW 2008, 3220, 3221).

    Einerseits darf die Ersatzpflicht grundsätzlich nicht später einsetzen als die sanktionsbewehrte Verbindlichkeit des Unterlassungsgebots (BGHZ 131, 233, 236 = NJW 1996, 397; vgl. a. BGHZ 120, 73, 80 = NJW 1993, 1076 [zu § 945 ZPO]).

    Solange der Schuldner das gegen ihn verhängte Verbot sanktionslos unbeachtet lassen kann, weil es an der zur Anwendung des § 890 ZPO erforderlichen Vollstreckbarkeit fehlt, ist er ungeachtet einer - wie im vorliegenden Fall - bereits im Urteil enthaltenen Ordnungsmittelandrohung keinem Vollstreckungsdruck ausgesetzt; erfüllt er das Unterlassungsgebot trotzdem, dann erbringt er diese Leistung zwar aufgrund des vom Gläubiger erwirkten Urteils, aber nicht zur Abwendung einer ihm daraus drohenden Vollstreckung (BGHZ 131, 233, 236 = NJW 1996, 397).

    Gegen diese Beurteilung kann nicht eingewandt werden (BGHZ 131, 233, 236 f. = NJW 1996), die Sicherheitsleistung könne der Gläubiger jederzeit ohne Wissen des Schuldners erbringen, so dass dieser nicht sicher sein könne, ob eine Fortsetzung des ihm untersagten Verhaltens bereits die Sanktionen des § 890 ZPO auslöse.

    Denn die Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 890 ZPO setzt außer der Erbringung der Sicherheit auch voraus, dass der Schuldner im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bereits über die Leistung der Sicherheit unterrichtet war und daher wusste, dass er mit Ordnungsmitteln rechnen muss, wenn er sich weiterhin nicht an das gegen ihn erlassene Gebot hält (BGHZ 131, 233, 236 f. = NJW 1996, 397; BGH, NJW 2008, 3220, 3221).

    Diese setzt deshalb voraus, dass der Schuldner im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bereits über die Leistung der Sicherheit informiert war (BGHZ 131, 233, 237 = NJW 1996, 397; BGH, NJW 2008, 3220, 3221).

    Bei einem Unterlassungsgebot droht die Zwangsvollstreckung damit regelmäßig erst dann, wenn die Sicherheitsleistung erbracht und der Schuldner entsprechend unterrichtet ist, weil einem Ordnungsmittelantrag nach § 890 ZPO nicht entsprochen werden kann, bevor nicht der Schuldner Kenntnis von der geleisteten Sicherheit hat (BGHZ 131, 233, 235 ff. = NJW 1996, 397, 398; MünchKommZPO/Krüger, a.a.O., § 717 Rdnr. 15; Zöller/Herget, a.a.O., § 717 Rdnr. 7; s. a. Musielak/Lackmann, a.a.O., § 717 Rdnr. 9).

    Etwas anderes kann allenfalls ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände gelten, so möglicherweise bei einer dem Schuldner vorab übermittelten Information über die unmittelbar bevorstehende Leistung der Sicherheit (offen gelassen von BGHZ 131, 233, 237 f. = NJW 1996, 397).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 131, 233 = NJW 1996, 397) kommt es bei einem vorläufig vollstreckbaren Unterlassungs gebot entscheidend darauf an, ob der Gläubiger die von ihm zu leistende Sicherheit erbracht und dies dem Schuldner gegenüber nachgewiesen hat.

    Das gilt, wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1995 (BGHZ 131, 233 = NJW 1996, 397) zu entnehmen ist, auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

    Die Ersatzpflicht darf zwar - wie ausgeführt - grundsätzlich nicht später einsetzen als die sanktionsbewehrte Verbindlichkeit des Unterlassungsgebots (BGHZ 131, 233, 236 = NJW 1996, 397; vgl. a. BGHZ 120, 73, 80 = NJW 1993, 1076 [zu § 945 ZPO]).

    Die frühere Rechtsprechung (BGHZ 131, 233, 238 = NJW 1996, 397, 399), nach der ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch dann vorliegt, wenn der Verwarnte dem Unterlassungsbegehren erst aufgrund eines erstinstanzlichen, vorläufig vollstreckbaren Urteils Folge leistet, ist damit obsolet (MünchKommBGB/Wagner, BGB, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 204).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    Diese Rechtsansicht weicht allerdings von früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab (vgl. etwa - jeweils zu einer Klage aus einem gewerblichen Schutzrecht - BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233; vgl. weiter - zu einer Schutzrechtsverwarnung und der nachfolgenden Klage - BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine).
  • KG, 25.01.2018 - 8 U 58/16

    Geschäftsraummiete: Rückforderung einer zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    In Bezug auf Unterlassungsansprüche hat der BGH entschieden, dass ein solcher Vollstreckungsdruck vom Gläubiger ausgehen müsse und fehlt, wenn einzelne Vollstreckungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen (s. BGHZ 120, 73 = NJW 1993, 1076: fehlende Strafandrohung nach § 890 Abs. 2 ZPO; BGHZ 131, 233 = NJW 1996, 397 fehlende Sicherheitsleistung; NJW-RR 2015, 541 Tz 17: fehlende Zustellung der Beschlussverfügung im Parteibetrieb).

    Aus dieser Rechtsprechung, die auf den Besonderheiten von Unterlassungstiteln beruht (vgl. BGH NJW-RR 2015, 541 Tz 17; BGHZ 131, 233 unter 1.b), folgt nicht etwa, dass ein Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO bei jeder Art von Titel, insbesondere einem Zahlungstitel, ein besonderes unmittelbar auf Vollstreckung gerichtetes Verhalten des Gläubigers oder gar eine verbale Ankündigung der Vollstreckung - die ohnehin im Belieben des Gläubigers stünde und daher nicht Voraussetzung für die Anwendung von § 717 ZPO sein kann - voraussetzt.

    Für einen Zahlungstitel gilt bereits wegen § 720a ZPO etwas Anderes (vgl. auch BGHZ 131, 233, bei juris Tz 7).

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2015 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadens zur Abwendung der Vollstreckung i.S. von § 717 Abs. 2 ZPO

    Eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung ist demnach nur anzunehmen, wenn sich der Schuldner, der aufgrund eines für vorläufig vollstreckbar erklärten ausgeurteilten Unterlassungsanspruchs leistet, damit einem gegen ihn ausgeübten Vollstreckungsdruck beugt (st. Rspr., vgl. BGHZ 85, 110 = NJW 1983, 232; BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415; BGHZ 131, 233 = GRUR 1996, 812; BGHZ 136, 199 = NJW 1997, 2601; BGH, RU, Rdnr. 19 = GRUR 2011, 364, 366).

    Erfüllt der Schuldner eine ihm durch Urteil auferlegte Unterlassungsverpflichtung, bevor der Gläubiger die ihm obliegende Sicherheitsleistung erbracht und dies dem Schuldner mitgeteilt hat, leistet er regelmäßig nicht zur Abwendung der Vollstreckung i.S. des § 717 Abs. 2 ZPO (BGHZ 131, 233 = GRUR 1996, 812; BGH, RU Rdnr. 19 = GRUR 2011, 364, 366).

    Erfüllt der Schuldner, ein ihm auferlegtes Unterlassungsgebot, bevor der Gläubiger eine von ihm zu leistende Sicherheit erbracht hat, handelt er regelmäßig nicht zur Abwendung der Vollstreckung im Sinne des § 717 Abs. 2 ZPO (BGHZ 131, 131 = GRUR 1996, 812).

    Ob für den Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO unter Umständen eine dem Schuldner vorab übermittelte Information über die unmittelbar bevorstehende Leistung der Sicherheit genügen kann, hat der Bundesgerichtshof bislang offengelassen (BGHZ 131, 131 = GRUR 1996, 812) und diese Frage bedarf auch hier keiner Entscheidung, weil die von der Beklagten vor Leistung der Sicherheit an die Klägerin übermittelten Informationen für die Annahme eines konkreten Vollstreckungsdrucks nicht ausreichen.

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

    Die bloße Erwirkung des Urteils reicht hierzu noch nicht aus, vielmehr muß der Gläubiger hiervon auch Gebrauch machen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - IX ZR 115/94 - NJW 1996, 397 ff.).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht

    Der Bundesgerichtshof ist - im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (grundlegend RGZ 58, 24 - Juteartikel) - in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, mit der ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsverlangen verbunden ist, einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten darstellen kann, der bei Verschulden nach § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGHZ 38, 200, 204 ff. - Kindernähmaschinen; 62, 29, 31 ff. - Maschenfester Strumpf; BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 f. - Spritzgießmaschine; Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte; Urt. v. 23.2.1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 = WRP 1995, 489 - Abnehmerverwarnung; Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 = WRP 1996, 207 - Unterlassungsurteil gegen Sicherheitsleistung, insoweit nicht in BGHZ 131, 233; Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde; Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 220/97, GRUR 2001, 54, 55 = WRP 2000, 1296 - SUBWAY/Subwear; zustimmend u.a. Erman/Schiemann, BGB, 11. Aufl., § 823 Rdnr. 68 ff.; Benkard/Bruchhausen, Patentgesetz, 9. Aufl., Vor §§ 9-14 PatG Rdn. 16 ff.; Gloy/Melullis, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 20 Rdn. 83 ff.; vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 30 Rdn. 19).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZB 14/07

    Nachweis der Sicherheitsleistung

  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04

    Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme

  • BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 66/10

    Steroidbeladene Körner

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • OLG Nürnberg, 21.12.2021 - 3 U 3716/21

    Rechtzeitigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 122/96

    Inanspruchnahme des Prozeßbürgen

  • LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4b O 227/07

    Vollstreckungsschaden

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2018 - 2 W 13/18

    Vollstreckung eines Unterlassungstitels betr. ein Gebrauchsmuster für eine

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 423/97

    Schadensersatzpflicht wegen Vollstreckung aus einem inhaltlich unbestimmten

  • OLG Köln, 19.01.2007 - 6 W 146/06

    Keine Doppelzustellung der Sicherungsbürgschaft

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11

    Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Unterlassungstitels; Voraussetzungen der

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16

    Glastürbeschläge - Irreführung und Herabsetzung eines Wettbewerbers durch Angabe

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22

    Auskunftspflicht - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • OLG Hamm, 28.08.2007 - 4 W 48/07

    Zur Zulässigkeit der Verhängung eines Ordnungsmittels bei Wiederholung der

  • BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 981/08

    Auslegung eines Sozialplans - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • OLG München, 16.09.2014 - 5 U 582/14

    Anfechtung einer Zahlung auf eine nicht bestehende Schuld

  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2015 - 13 O 23/14

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 427/02

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Leistungen zur Abwendung der

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19

    Ansprüche wegen der Verletzung von Markenrechten durch den Import von Fahrzeugen;

  • LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 4a O 146/08

    Rolladen II

  • OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 14 W 16/09

    Wettbewerbsrechtliches Unterlassungsurteil: Vollstreckung gegen den

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2003 - 2 U 135/02

    Zulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung

  • OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08

    Charter-Ausfallversicherung: Auslegung einer Deckungsnote hinsichtlich eines

  • BGH, 02.05.1996 - IX ZR 259/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines einkommens- und

  • LG Düsseldorf, 02.10.2014 - 4a O 25/13
  • LG Düsseldorf, 17.09.2002 - 4a O 344/01

    Schadensersatz wegen unberechtigtem Erwirken von einstweiligen Verfügungen gegen

  • OLG München, 10.05.2001 - 29 U 2109/01

    Rechtswidrige Schutzrechtsverwarnung - Unterlassung der Berechtigungsanfrage -

  • LG Gießen, 29.03.2021 - 8 O 26/20
  • LG Köln, 08.03.2005 - 33 O 34/02

    Ausgestaltung der rechtlichen Zulässigkeit des Werbeblockers des Produktes

  • LG Düsseldorf, 29.06.2006 - 4b O 580/05

    Zulässigkeit der Behauptung einer Patentverletzung durch Druckplatten mit der

  • LG Düsseldorf, 20.06.2001 - 34 O (Kart) 80/00

    Kündigung eines Marketingvertrages über eine Einkaufskooperation über

  • LG Düsseldorf, 29.06.2006 - 4b O 498/05

    Anspruch eines Patentinhabers auf Untersagung der Behauptung einer

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