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   BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93   

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https://dejure.org/1995,606
BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 (https://dejure.org/1995,606)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 (https://dejure.org/1995,606)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 (https://dejure.org/1995,606)
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Belastungszeuge vom Hörensagen

§ 261 StPO, Art. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, faires Verfahren;

besonders kritische Prüfung des Beweiswerts von Zeugen vom Hörensagen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Exekutive - Erschöpfende Sachaufklärung - Zuständige Behörde - Preisgabe von Name und Anschrift - Polizeifahnder - Gewährsmann - Aussagegenehmigung - Zeuge - Persönliche Glaubwürdigkeit - Vernehmungsbeamter - Kritische Betrachtung - Beweiszeichen - ...

  • jwilhelm.de PDF (Auszüge)

    Zur Zulässigkeit des "Zeugen vom Hörensagen" bei verdeckten Ermittlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 448
  • NStZ 1995, 600
  • StV 1995, 561
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmanns zu überprüfen (BGHSt 33, 178 [181 f.]; BGH, NStZ 1982, 433 ; BGH, StV 1983, 403).

    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).

    Der Tatrichter muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 178 [181 f.]).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Auch die Frage, ob die in der nachträglich abgegebenen Sperrerklärung angeführte Begründung, die nicht auf die vom Vorsitzenden der Strafkammer aufgezeigten Möglichkeiten minderer Vernehmungsmethoden eingeht, den Anforderungen genügt, wie sie vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 26. Mai 1981 (BVerfGE 57, 250 ) dargestellt worden sind, kann aus diesem Grund vorliegend nicht Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Prüfung sein.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß die Strafverfolgungsorgane bei der Bekämpfung besonders gefährlicher Kriminalität, wie etwa der Bandenkriminalität und des Rauschgifthandels, wenn sie ihrem Auftrag der rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden wollen, ohne den Einsatz sogenannter V-Leute, deren Identität auch nach dem Einsatz gewahrt werden muß, nicht auskommen (vgl. BVerfGE 57, 250 [284]).

    Dessen Angaben genügen regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Strafgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 und 9. März 1988, 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88; vgl. auch BVerfGE 57, 250 [291 f.]).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).

    Der Tatrichter muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 178 [181 f.]).

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Der Zeuge vom Hörensagen ist - als eine Form des "mittelbaren Beweises" - ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel, dessen Heranziehung und Bewertung nach den §§ 244 Abs. 2, 261 StPO zu beurteilen ist (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991, 2 BvR 196/91).

    Dessen Angaben genügen regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Strafgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 und 9. März 1988, 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88; vgl. auch BVerfGE 57, 250 [291 f.]).

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Trotz ausdrücklicher Anforderung beim Bayerischen Staatsministerium des Innern durch den Vorsitzenden unter konkretem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 29, 109 und 30, 34 und auf die in ihnen aufgezeigten minderen Vernehmungsmöglichkeiten habe der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts die Preisgabe des verdeckten Ermittlers und dessen Vernehmung - auf welche Weise auch immer - abgelehnt.
  • BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94

    "Zeuge vom Hörensagen" - Aussage - Erfordernis weiterer Beweisanzeichen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Trotz ausdrücklicher Anforderung beim Bayerischen Staatsministerium des Innern durch den Vorsitzenden unter konkretem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 29, 109 und 30, 34 und auf die in ihnen aufgezeigten minderen Vernehmungsmöglichkeiten habe der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts die Preisgabe des verdeckten Ermittlers und dessen Vernehmung - auf welche Weise auch immer - abgelehnt.
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 152/83

    Beweismittel - Hörensagen - Zeuge - Geheimhaltung durch Exekutive -

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