Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.1995

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1995 - V ZR 36/95   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formbedürftigkeit nachträglicher Vereinbarungen im Rahmen eines Grundstücksveräußerungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Formerfordernis bei nachträglicher Fristverlängerung des Wiederkaufsrechts in Grundstückskaufvertrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit der nachträglichen formlosen Verlängerung der Frist zum Wiederkauf eines Grundstücks

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag zum Grundstückskaufvertrag: beurkundungsbedürftig? (IBR 1996, 439)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 452
  • NJW 1996, 453
  • ZIP 1996, 79
  • MDR 1996, 251
  • WM 1996, 181
  • BB 1996, 185 (Ls.)
  • DB 1996, 325
  • IBR 1996, 439



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 119/99  

    Notarieller Erwerbervertrag: Spätere Rücktrittsvereinbarung formlos?

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt dann in Betracht, wenn durch eine nachträgliche Vereinbarung nur unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung beseitigt werden sollen und wenn die zu diesem Zweck getroffene Vereinbarung die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Grundstückskaufvertrag nicht wesentlich verändern (BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - V ZR 36/95, NJW 1996, 452 = ZIP 1996, 79; Urteil vom 2. Oktober 1987 - VII ZR 42/86, NJW-RR 1988, 185 = WM 1987, 1467; Urteil vom 6. Juni 1986 - V ZR 264/84, NJW 1986, 351; Urteil vom 6. November 1981 - V ZR 138/80, NJW 1982, 434 = WM 1982, 157).
  • BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97  

    Rechtsstellung der Parteien eines Kaufvertrages mit Wiederverkaufsverpflichtung

    Solche abändernden Vereinbarungen unterliegen grundsätzlich dem Beurkundungszwang (Senatsbeschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, WM 1996, 181).

    Der Senat hat hiervon aber eine Ausnahme u.a. dann zugelassen, wenn die nachträgliche Vereinbarung nur dazu dient, unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung zu beheben, ohne die beiderseitigen Verpflichtungen wesentlich zu verändern (Urt. v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, WM 1986, 1191; Senatsbeschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, aaO).

  • BGH, 26.03.2004 - V ZR 90/03  

    Immobilien - Widerruf eines unwiderruflichen Verkaufangebotes

    Ist der Verkäufer eines Grundstücks nach dem notariell beurkundeten Inhalt seines Vertragsangebots mit der Folge zum Widerruf des Angebots berechtigt, daß die Annahme des Angebots innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden muß, und hat er sich in dem Angebot die Rücknahme des Widerrufs vorbehalten, solange der Widerruf noch nicht zum Erlöschen des Angebots geführt hat, bewirkt die Rücknahmeerklärung kein neues Angebot oder eine nachträgliche Änderung des Inhalts des Angebots (vgl. Senat, Beschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, WM 1996, 181), sondern den vorbehaltenen Wegfall der Annahmefrist.
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  • BGH, 23.01.1998 - V ZR 272/96  

    Immobilien - Einwilligung in Auflassung durch Dritten formbedürftig?

    Zwar enthielt der Kaufvertrag vom 30. November 1991 keine Auflassung, welche unter dem Gesichtspunkt der vorangegangenen Erfüllung des beurkundungsbedürftigen Geschäftes dessen formlose Abänderung zugelassen hätte (BGH, Urt. v. 28. September 1984, V ZR 43/83, WM 1984, 1539), eine Ausnahme vom Formzwang war aber deshalb gegeben, weil die Abänderung nur der Behebung nachträglicher, so nicht vorhergesehener Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung diente (BGH, Urt. v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, WM 1986, 1191; vgl. auch Beschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, WM 1996, 181).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 15 Wx 13/08  

    Änderung der Verwahrungsanweisung

    Allerdings sind Vereinbarungen, die lediglich der Beseitigung von Schwierigkeiten dienen, die bei der Abwicklung des Vertrages aufgetreten sind und die den Inhalt der gegenseitigen Leistungen im Kern unberührt lassen, formfrei möglich (BGH NJW 2001, 1932; 1996, 452; 1982, 434; 1974, 271; 1973, 37).
  • OLG Hamm, 01.09.2008 - 15 Wx 13/08  

    Keine Gebühr nach § 16 Abs. 1 KostO durch Abänderung der gemeinsamen

    Allerdings sind Vereinbarungen, die lediglich der Beseitigung von Schwierigkeiten dienen, die bei der Abwicklung des Vertrages aufgetreten sind und die den Inhalt der gegenseitigen Leistungen im Kern unberührt lassen, formfrei möglich (BGH NJW 2001, 1932; 1996, 452; 1982, 434; 1974, 271; 1973, 37).

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1995 - V ZR 182/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anpassung des Erbbauzinses durch Schiedsgutachter: Zulässigkeit einer Feststellungsklage darüber, ob dem Schiedsgutachter ein bestimmtes Kriterium vorgegeben werden darf

  • Handelskammer Hamburg
  • rechtsportal.de

    Prüfbarkeit eines Schiedsgutachtens über die Höhe der Anpassung von Erbbauzinsen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 452
  • NJW 1996, 453
  • MDR 1996, 574
  • DNotZ 1996, 434
  • VersR 1996, 898
  • WM 1996, 408
  • DB 1996, 206



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07  

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Bei einer solchen Konstellation ist dem Ziel der Feststellungsklage, den Rechtsfrieden unter Beachtung des Gebots prozessökonomischen Verhaltens zu sichern (BGH 3. November 1995 - V ZR 182/94 - NJW 1996, 452), mit einer Abweisung der Feststellungsklage durch das Revisionsgericht besser gedient als mit einem Prozessurteil (vgl. MünchKommZPO/Becker-Eberhard 3. Aufl. § 256 Rn. 36; Johannsen Anm. zu BGH 27. November 1957 - IV ZR 121/57 - LM ZPO § 256 Nr. 46).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 372/99  

    Anpassung des Erbbauzinses

    Zwar berührt nicht jeder Ermessensfehler des beauftragten Dritten oder, wie hier, des zur Leistungsbestimmung berufenen Gerichts die Wirksamkeit der getroffenen Bestimmung; maßgebend ist im Grundsatz das Ergebnis, nicht das zu ihm führende Verfahren (Senatsurt. v. 26. April 1961, V ZR 183/59, LM BGB § 317 Nr. 8; vgl. auch Urt. v. 3. November 1995, V ZR 182/94, WM 1996, 408).

    aa) Das Berufungsgericht hatte das Ermessen nach Billigkeit anhand der vertraglichen Richtlinien auszuüben (Senatsurt. v. 3. November 1995, V ZR 182/94, WM 1996, 408).

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00  

    Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß ein solches Gutachten nur dann den vereinbarten Anforderungen genügt und damit analog § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB verbindlich ist, wenn es die im Kaufvertrag vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe zugrunde legt (BGHZ 9, 195, 198; 62, 314, 316; Senat, Urt. v. 3. November 1995, V ZR 182/94, NJW 1996, 452, 453).
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  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00  

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Daran fehlt es, wenn lediglich Vorfragen oder Begründungselemente zur Entscheidung gestellt werden (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO, zu II der Gründe; BGH 3. November 1995 - V ZR 182/94 - NJW 1996, 452, zu II 2 der Gründe).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 217/00  

    Anpassung des Erbbauzinses an die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse

    Dies kann im Wege der beantragten Feststellung geschehen (Senatsurt. v. 3. November 1995, V ZR 182/94, WM 1996, 408, 409).
  • OLG Rostock, 26.05.2004 - 6 U 13/00  

    Verkehrswertermittlung für sogenannte ALV-Anlage

    Ob des billigem Ermessens, welches dem Schiedsgutachter bei der Leistungsbestimmung zukommt (vgl. BGH, NJW 1996, 452 [453]), und das seine Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung nur in eingeschränktem Maße zuführen lässt (vgl. BGH, a.a.O.,), sind starre Grenze, bei deren Überschreiten der Schluss auf die grobe Unrichtigkeit zu ziehen wäre, zwar nicht zu bestimmen.

    Die Unrichtigkeit eines Sachverständigengutachtens kann ferner dann offen zu Tage liegen, wenn sich die Bestimmung des zu ermittelnden Leistungsinhalts maßgeblich an einem Kriterium orientiert, dass mit sachgerechter Überlegung schlechthin nichts gemein hat, welches also sachfremd erscheint (vgl. BGH, NJW 1996, 452 [454]; KG, ZMR 1986, 194 [195]).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10  

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Die Prüfung ist auf die Frage beschränkt, ob der Schiedsgutachter von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, sein Ermessen ausgeübt hat und hierbei von den Grundsätzen und Maßstäben ausgegangen ist, die im Vertrag zwischen den Parteien vereinbart sind, oder ob er bei Fehlen einer derartigen Vereinbarung den Zweck berücksichtigt hat, den die Vertragsschließenden verfolgt haben (BGH, NJW 96, 453).

    Nach der Rechtsprechung des BGH können die Parteien eines Schiedsgutachtenvertrages im Wege der Feststellungsklage zwar den Inhalt eines für die Leistungsbestimmung durch den Schiedsgutachter maßgeblichen Rechtsverhältnisses feststellen lassen (BGH, NJW 82, 1879; 96, 453).

  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07  

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Dasselbe gilt, wenn lediglich Vorfragen eines Rechtsverhältnisses zur Entscheidung gestellt werden (BGH 03. November 1995 - V ZR 182/94 - NJW 1996/452, zu II 2; BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5, zu II; 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98/76, zu II 1).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2009 - 23 U 82/08  

    Schiedswesen - Grenzen eines Schiedsgutachtens

    Im Rahmen einer Schiedsgutachtervereinbarung steht es den Parteien frei, durch die Vorgabe bestimmter Kriterien - wie hier durch die alleinige Klärung technischer Fragen als ausdrücklicher Auftragsgegenstand - das Ermessen des Schiedsgutachters zu begrenzen (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1971, VIII ZR 151/69, BGHZ 55, 248; vgl. auch BGH, Urteil 12.01.2001, V ZR 372/99, BGHZ 146, 280; BGH, Urteil vom 03.11.1995, V ZR 182/94, NJW 1996, 453; Bamberger-Roth, BGB, 2. Auflage 2007, § 317, Rn 6/9 mwN).
  • OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03  

    Bausicherheiten - Bürgenhaftung entfällt bei Verzicht auf förmliche Abnahme!

    Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455).
  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99  

    Wirksamkeit einer Nachbewertungsklausel

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10  

    Bauvertrag - Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?

  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 132/95  
  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/01  

    Höhergruppierung - Verminderung des Bruttoverdienstes - Bemessung der

  • OLG Hamm, 20.03.2003 - 21 U 76/02  

    Schiedsgutachter - Unverbindlichkeit seines Gutachtens

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98  

    Wirkungen einer Ausschlussklausel im Aufhebungsvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2000 - 3 Sa 9/00  

    Streit über die Höhe der variablen Vergütung eines Krankenhausarztes;

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