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   BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95   

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https://dejure.org/1995,2513
BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95 (https://dejure.org/1995,2513)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95 (https://dejure.org/1995,2513)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 1899/95 (https://dejure.org/1995,2513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei nachträglichem Bekanntwerden neuer rechtserheblicher Umstände - Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verfassungsbeschwerde - Nachträgliche Verfahrensrüge - Planmäßige Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 512
  • NVwZ 1996, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95
    Dies gilt auch dann, wenn der Spruchkörper, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 3, 359 [364]; 9, 213 [215 f.]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95
    Abgesehen davon, daß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG insoweit nur Schutz gegen Willkür und nicht gegen Irrtum gewährt (vgl. BVerfGE 6, 45 [53]), wären im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Anrufung der Vereinigten Großen Senate mangels Divergenz zwischen den beiden erwähnten Entscheidungen nicht erfüllt.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95
    Dies gilt auch dann, wenn der Spruchkörper, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 3, 359 [364]; 9, 213 [215 f.]).
  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach hervorgehoben, daß der Einhaltung der Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde im Interesse der Rechtssicherheit große Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 4, 309 [313 ff.]; 78, 7 [15 f.]).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach hervorgehoben, daß der Einhaltung der Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde im Interesse der Rechtssicherheit große Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 4, 309 [313 ff.]; 78, 7 [15 f.]).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Die Verfassungsbeschwerde ermöglicht es lediglich, über den Rahmen des Instanzenzuges hinaus aus Verfassungsgründen die Rechtskraft einer angefochtenen Entscheidung wieder aufzuheben (BVerfG NJW 1996, 512).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Begründung der Fristversäumung mit dem

    Anderenfalls könnte eine Partei unter Berufung auf nachträglich gewonnene Erkenntnisse mit Hilfe eines Wiedereinsetzungsantrags noch nach Jahr und Tag ein Rechtsmittel einlegen (vgl. BVerfG (Kammer) NJW 1996, 512, 513 ; Bay-ObLG NJW-RR 2000, 772 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2023 - 3 StR 227/23

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör unerlässlich erscheint (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2022 - 2 StR 269/21, juris Rn. 15; vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625 Rn. 4 mwN; s. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 1899/95, NJW 1996, 512, 513).
  • OLG Koblenz, 16.06.2009 - 2 U 715/09

    Umfang der Pflichten aus einem Notwegerecht

    Andernfalls könnte eine Partei unter Berufung auf nachträglich gewonnene Erkentnisse mit Hilfe einer Wiedereinsetzung bzw. hier Gehrörsrüge noch nach Jahr und Tag ein Rechtsmittel einlegen (BGH, ebd. unter Bezug auf BVerfG NJW 1996, 512, 513 und BayOBlG NJW-RR 2000, 772).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00

    Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung des BVerfGG §

    Dadurch hat sich am besonderen Charakter der Verfassungsbeschwerde, durch die es dem Bundesverfassungsgericht möglich ist, über den Rahmen des Instanzenzugs hinaus die Rechtskraft von Entscheidungen aufzuheben, nichts geändert (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 512 [513]).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99

    Keine Wiedereinsetzung bei unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Dies gebietet der Gedanke der Rechtssicherheit, da es Sinn jedes Rechtsmittels auch ist, eine ungewisse Rechtslage, klären zu lassen (BVerfG NJW 1996, 512/513; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nrn. 157, 160, 162; BFH BStB1 111 1960, 178; 1967, 472; Thüringer FG EFG 1998, 56; LSG Niedersachsen NZS 1997, 144 ; Jansen FGG 2. Aufl. § 22 Rn. 19; Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 23 Erfolgsaussichten; Eyermann/Jörg Schmidt VwGO 10. Aufl. § 60 Rn. 2; Kopp/Schenke VwGO 11. Aufl. § 60 Rn. 12; Redeker/v. Oertzen VwGO 12. Aufl. § 60 Rn. 6).
  • LSG Hamburg, 03.09.2012 - L 1 KR 69/10

    Versicherungspflichtbefreiung - Rentner in Krankenversicherung - Ausschlussfrist

    Nachträglich gewonnene Erkenntnisse rechtfertigen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.1995, 2 BvR 1899/95; BGH, Beschluss vom 2.4.2009, IX ZA 6/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2006 - L 8 B 182/06
    Es bleibt daher bei dem Grundsatz, dass ein Irrtum über die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs einen Wiedereinsetzungsgrund nicht liefert (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 1899/95 NJW 1996, Seite 512; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2005, § 60 Rnr. 12 Curkovic; in Hennig, Kommentar zum SGG, Loseblattsammlung Stand August 2003, § 67 Rnr. 24 mwN.; Littmann in Nomos, Kommentar zum SGG, 2. Aufl. 2006, § 67 Rnr. 5).
  • VG Köln, 08.03.2001 - 26A K 7708/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer versäumten Widerspruchsfrist

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95 -, NJW 1996, 512; BVerwG, Beschluss vom 15.3.1989 - 7 B 40/89 -, NVwZ-RR 1989, 591; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 60 Anm. 33; Kopp/Schenke, a.a.O., § 60 Anm. 9 mwNw.
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