Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 14.06.1995 | VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94   

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BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94 (https://dejure.org/1995,1486)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1995 - 7 C 23.94 (https://dejure.org/1995,1486)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1995 - 7 C 23.94 (https://dejure.org/1995,1486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Voraussetzungen für die Rückübertragung des Eigentums an einem bebauten Grundstück nach § 1 Abs. 2 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Erbeinsetzung als Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 538 (Ls.)
  • ZIP 1995, 1781
  • NJ 1996, 157
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1993, aaO., S. 19 f., sowie in seinen Urteilen vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (VIZ 1995, 344) und - BVerwG 7 C 48.94 - (VIZ 1995, 348) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

    Eine vereinfachte Berechnung der Überschuldung ist nämlich dann zulässig, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abzüglich bestehender Verbindlichkeiten abweicht (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - aaO., S. 348).

    Besteht - wie hier - eine dauerhafte Überschuldung des Grundstücks, ist im Regelfall davon auszugehen, daß diese auf nicht kostendeckenden Mieten aus dem Zeitraum vor der Eigentumsaufgabe beruht (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - aaO., S. 348).

    Weiter spricht bei dauerhafter Überschuldung eine Vermutung dafür, daß diese Überschuldung bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (Urteil vom 16. März 1995 aaO.).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    § 1 Abs. 2 VermG nimmt aber nur den einzelnen von der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR betroffenen Vermögenswert und nicht das gesamte Vermögen einer Person in den Blick (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 [20]).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1993, aaO., S. 19 f., sowie in seinen Urteilen vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (VIZ 1995, 344) und - BVerwG 7 C 48.94 - (VIZ 1995, 348) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

  • BVerwG, 18.11.1993 - 7 B 153.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    Das folgt zwar nicht aus der Enttäuschung der bloßen Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 -, VIZ 1994, 73).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94

    Eigentumsverzicht - Eingetretene Überschuldung - Unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1993, aaO., S. 19 f., sowie in seinen Urteilen vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (VIZ 1995, 344) und - BVerwG 7 C 48.94 - (VIZ 1995, 348) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93

    Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94
    Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 VermG kann im Fall einer Schädigungsmaßnahme gemäß § 1 Abs. 2 VermG aber auch derjenige sein, der ohne diese Maßnahme Rechtsinhaber des betreffenden Vermögenswerts geworden wäre (vgl. zu dem insoweit gleichartigen Fall der Erbausschlagung BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 -, BVerwGE 95, 106 [107]).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96

    Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter

    § 1 Abs. 2 VermG bezweckt mit den Tatbestandsalternativen Verzicht, Schenkung und Erbausschlagung den Schutz derjenigen, die angesichts einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung eines bebauten und vermieteten Grundstücks oder Gebäudes, die Folge der Eigentums- und Mietenpolitik in der DDR war, keinen anderen Ausweg als den Verzicht auf diesen Vermögenswert gesehen und dabei dessen Übernahme in Volkseigentum in Kauf genommen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95

    Offene Vermögensfragen: Überschuldung i.S. von § 1 Abs. 2 VermG

    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - (BVerwGE 94, 16 [19 f.]), vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 und BVerwG 7 C 48.94 - (BVerwGE 98, 87 [89 f.] bzw. Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40) sowie vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

    Eine vereinfachte Berechnung der Überschuldung ist aber dann zulässig, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Zeitwert abweicht (vgl. Urteil vom 31. August 1995, a.a.O. [S. 141]).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der

    Danach besteht im Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VermG eine Vermutung dafür, daß die dauerhafte Überschuldung bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (stRspr; vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52 S. 137 142 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Das Gesetz begründet somit einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohnhäusern zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat (BVerwGE 94, 16 [19 f.]; BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97

    Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

    § 1 Abs. 2 VermG bezweckt mit den Tatbestandsalternativen Verzicht, Schenkung und Erbausschlagung den Schutz derjenigen, die angesichts einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden überschuldung eines bebauten und vermieteten Grundstücks oder Gebäudes, die Folge der Eigentums- und Mietenpolitik in der DDR war, keinen anderen Ausweg als den Verzicht auf diesen Vermögenswert gesehen und dabei dessen Übernahme in Volkseigentum in Kauf genommen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52 (S. 141) m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Drittens muß die Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen sein, daß das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 -, BVerwGE 94, 16 [19 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 -, BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 -).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94

    Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach

    Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die im Schädigungszeitpunkt bestehende zivilrechtliche Zuordnung des beanspruchten Vermögenswerts an (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -, VIZ 1995, 710).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 624/96

    Restitution und unzutreffendes Staatserbrecht

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  • BVerwG, 14.11.1995 - 7 B 225.95

    Offene Vermögensfragen: Begriff der Rechtsnachfolgerschaft nach Erbausschlagung

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn - wie in den Fällen des § 1 Abs. 2 VermG - in der Erbausschlagung selbst die schädigende Maßnahme zu sehen ist; in diesen Fällen sind diejenigen, die ohne die Erbausschlagung Rechtsinhaber des betreffenden Vermögenswertes geworden wären, Berechtigte i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 -, BVerwGE 95, 106 ; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 734/96

    Rechtmäßigkeit der Rückübertragung eines mit einem Mietwohnhaus bebauten

    Denn bei dauerhafter Überschuldung spricht eine Vermutung dafür, daß diese Überschuldung bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, VIZ 1995, S. 348-, BVerwG, aaO, Urt. v. 31.8.1995, ZOV 1995, S. 475).
  • BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 175.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Leipzig, 14.05.1998 - 2 K 1649/94

    Anforderungen an ein Schädigungstatbestand nach Vermögensgesetz; Voraussetzungen

  • VG Leipzig, 22.01.1998 - 2 K 1737/95

    Anforderungen für ein Überschulden eines Grundstücks; Entziehung des Eigentums

  • VG Leipzig, 25.06.1998 - 2 K 1339/95

    Rückübertragung eines Grundstücks aus abgetretenem Recht; Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94   

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BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94 (https://dejure.org/1995,1915)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 1 B 132.94 (https://dejure.org/1995,1915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländergesetz - Grundsatz der streitbaren Demokratie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 538 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1134
  • DVBl 1995, 1310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Danach ist als Beschränkung des Anspruchs auf Einbürgerung der Ausweisungsgrund des § 46 Nr. 1 AuslG losgelöst von sonstigen Ausweisungsvoraussetzungen und -hindernissen selbständig zu beurteilen, auch wenn § 46 AuslG einleitend auf § 45 Abs. 1 AuslG verweist und insofern Beispiele für den dort genannten allgemeinen Ausweisungsgrund "Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland" aufzählt (Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 [89 f.] = Buchholz 402.240 § 86 AuslG 1990 Nr. 1 S. 4 f.).

    Bei einer Betätigung für eine Vereinigung muß sich vielmehr der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwGE 96, 86 [91 f.]).

    Die Beschwerde macht geltend, der Verwaltungsgerichtshof interpretiere die Begriffe "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" und "Gefährdung" ziemlich extensiv, während das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 31. Mai 1994, aaO., sich offensichtlich am Wortlaut orientiere und mithin eine enge Auslegung vornehme.

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 B 62.92

    Aktenvorlage - Nachteil - Verfassungsschutzakten - Glaubhaftmachung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Ein "Nachteil" im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative VwGO ist nämlich gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (BVerwGE 75, 1, 14; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 mit weiteren Nachweisen).

    Die Pflicht zur Begründung der Verweigerung der Aktenvorlage oder Auskunft geht aber nicht so weit, daß die Begründung Rückschlüsse auf die geheimzuhaltenden Tatsachen eröffnen könnte (Beschluß vom 21. Juni 1993, aaO.).

    Die im vorliegenden Fall nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO maßgebliche Erklärung der obersten Aufsichtsbehörde erfüllt im übrigen diese Anforderungen unter anderem deshalb nicht, weil die vom Beklagten als geheimhaltungsbedürftig angesehenen Erkenntnisse Vorgänge betreffen, die jedenfalls in wesentlichen Teilen längere Zeit zurückliegen oder in groben Umrissen teilweise bekannt waren und weil die Darlegungen der obersten Aufsichtsbehörde nicht erkennen lassen, aus welchen Gründen die angeforderten Akten nicht wenigstens teilweise vorgelegt oder in amtlich beglaubigten Auszügen bzw. Kopien - etwa unter Tilgung von Angaben, die Rückschlüsse auf die Erkenntnisquellen gestatten - zur Kenntnis gebracht werden können oder insoweit keine Auskunft erteilt werden kann (Beschluß vom 21. Juni 1993, aaO.).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).

    Damit ist ein hinreichender Schutz dagegen gegeben, daß Verfassungsfeinde eingebürgert werden müssen und unter Berufung auf die insbesondere nur Deutschen zustehenden Freiheiten des Grundgesetzes die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates beeinträchtigen oder zerstören könnten (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [19 f.]).

  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Ein "Nachteil" im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative VwGO ist nämlich gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (BVerwGE 75, 1, 14; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 481/68

    Flugblätter

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Gründe für die Zulassung der Revision, die nach Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, darf das Revisionsgericht nicht berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1995 BVerwG 1 B 132.94 NVwZ 1995, 1134; stRspr).
  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18

    Widerruf der Approbation; Kinderpornografie; Verhältnismäßigkeit

    Soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 14. Februar 2019, der nach Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangen ist, zu diesem Zulassungsgrund Ausführungen macht, können diese nicht berücksichtigt werden (vgl. § 124a Abs. 5 Satz 2, Abs. 4 Satz 4 VwGO; SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2011 - 3 A 131/10 -, juris Rn. 4; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 2. August 2010 - 4 BN 36.10 -, juris Rn. 5; v. 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 -, NVwZ 1995, 1134).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92

    Ausweisungsgrund; Erfüllung des Ausweisungstatbestandes; Nachrichtendienstliche

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1994, a.a.O. und Beschluß vom 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 -, EZAR 277 Nr. 4.

    vgl.: BVerwG, Urteile vom 29. August 1961 - 1 C 164.59 -, Buchholz 402.21 § 1 HAG Nr. 2, vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 -, InfAuslR 1981, 173 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 = EZAR 120 Nr. 5 und - 1 C 46.74 -, NJW 1981, 1915 = EZAR 120 Nr. 4, vom 17. März 1981 - 1 C 74.76 -, BVerwGE 62, 36 = DVBl 1981, 769 und vom 31. Mai 1994, a.a.O., und Beschluß vom 14. Juni 1995, a.a.O.; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 110, § 46 Rdn. 3.

  • BVerwG, 25.06.2009 - 4 B 42.09

    Privilegierte Zulässigkeit der einem Gartenbaubetrieb dienenden Betriebswohnung

    Das gilt bereits deshalb, weil im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde die geltend gemachten Zulassungsgründe innerhalb der Begründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO abschließend darzulegen sind (Beschluss vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 20) und sich die Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts, ob Zulassungsgründe vorliegen, auf die fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe beschränkt (Beschluss vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 - Buchholz 402.240 § 86 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10

    Prüfungsumfang der Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Prüfung des Senats ist auf die Beschwerdegründe beschränkt, die innerhalb der Beschwerdefrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgetragen sind (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 - NVwZ 1995, 1134).
  • BVerwG, 09.12.2009 - 4 B 55.09

    Erforderlichkeit einer Würdigung des Beweiswertes einer Urkunde im Rahmen der

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde sind die geltend gemachten Zulassungsgründe innerhalb der Begründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO abschließend darzulegen und beschränkt sich die Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts, ob Zulassungsgründe vorliegen, auf die fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe (Beschluss vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 - NVwZ 1995, 1134).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 1 PKH 20.95

    Ausländerrecht: Abstraktes Vorliegen eines Ausweisungsgrundes

    Der beschließende Senat hat aber bereits zu der vergleichbaren Regelung des § 86 Abs. 3 AuslG in Verbindung mit § 85 Abs. 2 Satz 2 AuslG entschieden, daß es allein darauf ankommt, ob ein Ausweisungsgrund (abstrakt) vorliegt, nicht jedoch darauf, ob der Ausländer im konkreten Fall rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden kann (Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 = Buchholz 402.240 § 86 AuslG Nr. 1; Beschluß vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3077
VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95 (https://dejure.org/1995,3077)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.10.1995 - 10 S 1821/95 (https://dejure.org/1995,3077)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Oktober 1995 - 10 S 1821/95 (https://dejure.org/1995,3077)
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Auskunft über Landesbibliothek

§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, Auffangfunktion, Art. 19 Abs. 4 GG;

§ 4 Abs. 1 PresseG, 'Zuordnung zu Presseunternehmen';

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung zwecks Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach PresseG BW § 4 Abs 1 - zum Auskunftsberechtigten

  • fragdenstaat.de

    Einstweilige Anordnung: Auskunftsanspruch eines Wissenschaftlers zu Forschungszwecken - freier Mitarbeiter mehrerer Fachzeitschriften - Selbstverlag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 53
  • NJW 1996, 538
  • NVwZ 1996, 406 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 175
  • DVBl 1996, 110
  • DÖV 1996, 127
  • ZUM 1996, 608
  • afp 1996, 91
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.01.1986 - 1 BvR 1352/85

    Wissenschaftsfreiheit und Akteneinsicht in Behördenakten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht, vom Bundesverfassungsgericht im anschließenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht beanstandet, es abgelehnt, einen verfassungsunmittelbaren Anspruch des Wissenschaftlers auf positive Entscheidung eines von ihm geltend gemachten Informationsanspruchs aus Art. 5 Abs. 3 GG abzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 9.10.1985 - 7 B 188.85 -, NJW 1986, 1277 sowie BVerfG, Beschl. v. 30.1.1986, NJW 1986, 1243).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, daß der Wissenschaftler jedenfalls verlangen kann, daß über seinen Antrag sachgerecht, also frei von Willkür und unter angemessener Berücksichtigung des Zwecks des Anliegens, entschieden und dabei auch der Stellenwert, den das Grundgesetz der Freiheit der Wissenschaft einräumt, beachtet wird (BVerfG, Beschl. v. 30.1.1986, a.a.O.).

  • VG Hannover, 12.09.1983 - 6 A 37/81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Jedenfalls dürfte ein freier Mitarbeiter, der - wie der Antragsteller - nicht im Besitz eines Presseausweises ist, diesen Nachweis in Form des Einverständnisses eines bestimmten Presseunternehmens mit seiner Tätigkeit als freier Mitarbeiter im konkreten Einzelfall, etwa durch ein Legitimationsschreiben der betreffenden Redaktion, zu erbringen haben (Löffler, Presserecht, Bd. I, Landespressegesetze, 3. Aufl., § 4 Rn. 36; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 3. Aufl., S. 118 Rn. 6; Schröer-Schallenberg, a.a.O., S. 55 ff.; vgl. auch VG Hannover, AfP 1984, 60).
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Offen bleiben kann, ob der Antragsteller speziell die von ihm begehrte Feststellung, daß er - losgelöst von seinem mit der Klage im Hauptsacheverfahren verfolgten konkreten Auskunftsbegehren - Inhaber des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 4 Abs. 1 LPresseG ist, im Wege einer einstweiligen Anordnung, etwa in Form eines einstweiligen Rechtsschutzes für eine (allgemeine) Feststellungsklage nach § 43 VwGO (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO etwa Redeker/v. Oertzen, a.a.O., § 43 Rn. 29 m.w.N.; Kopp, a.a.O., § 123 Rn. 9) oder für eine Zwischenfeststellungsklage nach § 173 VwGO i.V.m. § 256 Abs. 2 ZPO (schon die Statthaftigkeit einer Zwischenfeststellungsklage in der Hauptsache ist vom BVerwG bislang offengelassen worden, BVerwGE 39, 135, 138), verfolgen könnte oder ob er im Wege einer einstweiligen Anordnung allenfalls verlangen könnte, daß ihn der Antragsgegner jedenfalls im Hinblick auf die den Gegenstand des Hauptsacheverfahrens bildende Auskunft (vorläufig) als Vertreter der Presse behandelt.
  • BVerwG, 09.10.1985 - 7 B 188.85

    Anspruch auf Akteneinsicht zu Forschungszwecken als verfassungsrechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht, vom Bundesverfassungsgericht im anschließenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht beanstandet, es abgelehnt, einen verfassungsunmittelbaren Anspruch des Wissenschaftlers auf positive Entscheidung eines von ihm geltend gemachten Informationsanspruchs aus Art. 5 Abs. 3 GG abzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 9.10.1985 - 7 B 188.85 -, NJW 1986, 1277 sowie BVerfG, Beschl. v. 30.1.1986, NJW 1986, 1243).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95
    Denn der Antragsteller hat nicht glaubhaft gemacht, daß er mit so überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Anordnungsanspruch darauf besitzt, als Vertreter der Presse im Sinne von § 4 Abs. 1 LPresseG behandelt zu werden, daß die hier begehrte (teilweise) Vorwegnahme der Hauptsache - auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verankerung des landesrechtlich gewährleisteten Auskunftsanspruchs in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG - zur Vermeidung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteile (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, BVerfGE 79, 69 = NJW 1989, 827) gerechtfertigt wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    aa) Vertreter der Presse im Sinne von § 4 Abs. 1 LPresseG ist jedenfalls derjenige, der eine schriftliche Abhandlung erstellt, die als Druckwerk (vgl. § 7 LPresseG) in der periodischen Presse oder einmalig, etwa als Buch, veröffentlicht wird, in seiner Funktion als Autor an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt und einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit bietet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.10.1995 - 10 S 1821/95 - ESVGH 46, 53 = NJW 1996, 538 ; Groß, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 435).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    a) Auszugehen ist hierbei davon, dass jeder, der eine schriftliche Abhandlung erstellt, die als Druckwerk (vgl. § 7 LPresseG) in der periodischen Presse oder einmalig, etwa als Buch, veröffentlicht wird, in seiner Funktion als Autor an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt und damit eine wesentliche Voraussetzung erbringt, um als Vertreter der Presse im Sinne von § 4 Abs. 1 LPresseG angesehen zu werden (Senat, Beschl. v. 06.10.1995 - 10 S 1821/95 - VBlBW 1996, 175; vgl. zum sog. formalen Pressebegriff, der an die Herstellungsmethode des Erzeugnisses anknüpft, auch OVG Brdbg., Beschl. v. 18.03.1997 - 4 B 4.97 - NJW 1997, 1387).

    Hinzukommen muss vielmehr, da es sich bei § 4 Abs. 1 LPresseG um einen spezifisch der Presse zustehenden Auskunftsanspruch handelt, dass derjenige, der sich dieses Auskunftsanspruchs berühmt, nachweislich einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit - ggf. auch einer Fachöffentlichkeit (vgl. Senat, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 - NJW 2014, 2667 zu § 55 Abs. 2 RStV) - bietet (vgl. Senat, Beschl. v. 06.10.1995, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch - hier verneint für Unternehmen, dessen

    Da es sich bei § 4 Abs. 1 LPresseG um einen spezifisch der Presse zustehenden Auskunftsanspruch handelt, muss nach der Rechtsprechung hinzukommen, dass derjenige, der sich dieses Auskunftsanspruchs berühmt, einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der begehrten Auskünfte zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit bietet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.1995 - 10 S 1821/95 -, juris; Schröer/Schallenberg, Informationsansprüche der Presse gegenüber Behörden, 1. Aufl. 1987, S. 48 ff. m.w.N.).
  • VG Augsburg, 31.05.2016 - Au 7 E 16.251

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch eines Blogs gegenüber Staatsanwaltschaft

    Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein Presseunternehmen handelt, welches Gewähr für die publizistische Verbreitung der Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit handelt (VGH BW, B. v. 6.10.1995 - 10 S 1821/95 - juris Rn. 6; Schröer/Schallenberg, in: Informationsansprüche der Presse gegenüber Behörden, S. 48 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 8 B 397/99

    Anspruch auf Einbürgerung

    Der Antrag hat - ungeachtet der Frage, ob eine (vorläufige) Feststellung im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffen werden kann oder ob ein solches Begehren grundsätzlich unstatthaft ist, so: OVG NRW, Beschluß vom 23. Januar 1992 - 22 B 646/92 - Beschluß vom 28. September 1987 - 14 B 2486/87 - und vom 25. April 1996 - 15 B 2786/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 311; a.A. HessVGH, Beschluß vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - (Personalvertretungsrecht), ESVGH Band 42, Nr. 100, S. 216 (218 f.) m.w.N.; VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1821/95 -, NJW 1996, S. 538; vgl. auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. (1998), § 17 Rdn. 250 m.w.N.; BVerfG, Beschluß vom 18. Dezember 1985 - 2 BvR 1167/84 u.a. -, BVerfGE 71, 305, 347; Beschluß vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, NJW 1988, 249, und ob insbesondere in bezug auf die Staatsangehörigkeit und die Statusdeutscheneigenschaft eine einstweilige Feststellung wegen der an diese anknüpfenden weitreichenden Folgen (z.B. Einbürgerungsanspruch nach § 6 Abs. 1 StAngRegG a.F. für Statusdeutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG bzw. Überleitung als Deutscher nach § 3 Nr. 4 a, § 40 a RuStAG) möglich ist - keinen Erfolg, weil ihm das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache entgegensteht.

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, S. 827; BVerwG, Beschluß vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, S. 110 f.; HessVGH, Beschluß vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 -, NVwZ-RR 1996, 325 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1821/95 -, NJW 1996, S. 538; vgl. auch Finkelnburg/Jank, a.a.O., § 16 II 1., Rdn. 212 m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 5 B 1717/99

    Kostenloses Zurverfügungstellen der Bundesrechtsdatenbank

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827; BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110 (111 f.); HessVGH, Beschluss vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 -, NVwZ-RR 1996, 325 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1821/95 -, NJW 1996, 538; OVG NRW, Beschluss vom 9. November 1999 - 8 B 397/99 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 216 - 219; Schoch u.a., VwGO, § 123 Rn. 145.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2008 - 5 A 2794/05

    Zuwendungen städtischer Beteiligungsunternehmen an politische Parteien; Ablehnung

    Verzichtete man auf eine solche Gewähr, würde der presserechtliche Auskunftsanspruch in ein allgemeines Auskunftsrecht von Autoren ohne jegliche Anbindung an ein Presseunternehmen umgestaltet (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss - 10 S 1821/95 - v. 06.10.1995, NJW 1996, 538 ff.).
  • VG Mainz, 14.09.2016 - 3 K 1021/15

    Überlassung von Kopien im Rahmen des medienrechtlichen Auskunftsanspruch

    Hier ist allerdings zweifelhaft, ob der Kläger ein Vertreter der Medien im Sinne des Landesmediengesetzes ist, da er keinen Nachweis dafür vorgelegt hat, dass er - wenigstens im konkreten Einzelfall - einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der von ihm beabsichtigten Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit bietet (vgl. dazu VGH BW, Beschluss vom 6.10.1995 - 10 S 1821/95 -, NJW 1996, 538 und juris; VGH BW, Urteil vom 11.9.2013 - 1 S 509/13 -, DVBl 2014, 101 und juris Rn. 24; VG Stuttgart, Urteil vom 23.6.2016 - 1 K 3376/13 -, juris Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1997 - 6 S 1262/95

    Rechtsmittel: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Der Wert im Sinne der genannten Bestimmung richtet sich nicht, wie der Kläger meint, nach dem Begehren und damit dem Gegenstandswert der 1. oder 2. Instanz, sondern allein nach der den Rechtsmittelführer aus dem angefochtenen Urteil treffenden Beschwer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1986, NVwZ 1987, 219 zu § 4 Abs. 1 EntlG; Beschl. d. 10. Senats v. 19.09.1995 - 10 S 2646/94 -, DVBl. 1996, 110; OVG RhPf, Beschl. v. 22.05.1990, NVwZ 1991, 277; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 131 RdNr. 9).
  • VG Köln, 30.11.2016 - 10 L 2831/16

    Beschulung im erstrebten Bildungsgang der Berufsfachschule 2 hinsichtlich

    Es fehlt den Antragstellerinnen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, Vgl. zu dessen Anwendbarkeit bei einer Feststellungsklage u. a. VGH BW, Beschluss v. 06.10.1995 - 10 S 1821/95 - juris, bereits Anordnungsgrund.
  • VG Greifswald, 17.12.2012 - 2 B 1626/12

    Rundfunk und Fernsehen; presserechtlicher Auskunftsanspruch eines Betreibers

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