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   LG Oldenburg, 24.08.1995 - 5 S 577/95   

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LG Oldenburg, 24.08.1995 - 5 S 577/95 (https://dejure.org/1995,10703)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 24.08.1995 - 5 S 577/95 (https://dejure.org/1995,10703)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 24. August 1995 - 5 S 577/95 (https://dejure.org/1995,10703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwister streiten um das Erbe der Mutter - "Kontaktverbot" für die Geschwister ging dem Landgericht Oldenburg zu weit

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 62
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann deshalb vor Belästigungen schützen, die von einer unerwünschten Kontaktaufnahme ausgehen (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 1992, 57; LG Oldenburg, NJW 1996, 62, 63; Erman/Ehmann, BGB, 12. Aufl., Anhang zu § 12 Rn. 287; Lange/Schmidbauer in jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 823 BGB Rn. 33; MünchKommBGB/Rixecker, 5. Aufl., Anhang zu § 12 Allg. PersnlR Rn. 101; Soergel/Beater, BGB, 13. Aufl., § 823 Anh. IV Rn. 80).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19

    Auftreten als Bevollmächtigter

    Verstößt er gegen ein solches Kontaktverbot, steht dem Betroffenen wegen eines Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht ein Unterlassungsanspruch zu (LG Oldenburg, NJW 1996, 62).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 330/09

    Anspruch auf Unterlassung einer persönlichen Kontaktaufnahme eines Dienstleisters

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann deshalb vor Belästigungen schützen, die von einer unerwünschten Kontaktaufnahme ausgehen (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 1992, 57; LG Oldenburg, NJW 1996, 62, 63; Erman/Ehmann, BGB, 12. Aufl., Anhang zu § 12 Rn. 287; Lange/Schmidbauer in jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 823 BGB Rn. 33; Münch- KommBGB/Rixecker, 5. Aufl., Anhang zu § 12 Allg. PersnlR Rn. 101; Soergel/Beater, BGB, 13. Aufl., § 823 Anh. IV Rn. 80).
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Der ausdrücklich geäußerte Wille des Adressaten, in Ruhe gelassen zu werden, ist als Ausfluss des personalen Selbstbestimmungsrechts schutzwürdig (LG Oldenburg, Urt.v. 24.8.1995, NJW 1996, S. 62, 63, ebenso BAG, Urt.v. 26.8.1997, NZA, S. 712, 713 m.w. Nachw.).

    Entscheidend ist allein die Nichtbeachtung des Willens Die Missachtung dieses Verbotes löst einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB aus (LG Oldenburg, Urt.v.24.8.1995, NJW 1996, S. 62, 63).

  • OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 5 UF 26/10

    Anwendungsbereich des § 1 GewSchG bei Schuldunfähigkeit des Täters

    Bereits vor Geltung des Gewaltschutzgesetzes vom 11.12.2001 waren zivilrechtliche Kontaktverbote bei nachhaltigen persönlichen Belästigungen und damit verbundenen Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht als adäquates Mittel zum Schutz vor weiteren Angriffen in der Rechtsprechung (etwa LG Oldenburg NJW 1996, 62; allgemein: Fischer MDR 1997, 120) angeordnet worden.
  • LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Bannmeile; Begehungsgefahr; Beschimpfung;

    In diesem Zusammenhang ist ausgeführt worden, dass nur einige wenige Gerichte wie das LG Oldenburg (NJW 1996, 62) gestützt auf §§ 823 1, 1004 BGB Misshandlungs-, Belästigungs- Näherungs- und Kontaktverbote ausgesprochen hatten und daher von einer gesicherten Rechtsprechung nicht ausgegangen werden konnte (BT-Drucks. S 12).

    Die Entscheidung der Kammer vom 24.8.1995 (NJW 1996, 62) ist nämlich nicht so zu verstehen, dass jede Belästigung, Beleidigung, Körperverletzung oder sonstige Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu einem Unterlassungstitel führt, der global und umfassend alle möglichen Beeinträchtigungen untersagt.

  • OLG Koblenz, 19.01.2012 - 1 U 1287/10

    Pflichten des Architekten hinsichtlich nachträglich einzubauendem

    Die Kläger haben diesbezüglich, wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat, hinsichtlich ihres Begehrens unterschiedlich, teilweise widersprüchlich vorgetragen, so dass ihr Begehren vernünftig und interessensgerecht auszulegen war (BGH NJW 1996, 62).
  • AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05

    Erstanruf zu Marktforschungszwecken

    ( LG Oldenburg, NJW 1996, 62).
  • AG Tauberbischofsheim, 21.08.2018 - 1 C 137/18

    Anspruch auf Unterlassung von direkten Kontaktaufnahmen im Verhältnis zwischen

    In der bloßen - als solche nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme kann aber regelmäßig nur dann eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (vgl. LG Oldenburg, NJW 1996, 62).
  • AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/03
    (LG Oldenburg NJW 1996, S. 62-64).
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