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   BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94   

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https://dejure.org/1995,1041
BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94 (https://dejure.org/1995,1041)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1995 - VI ZR 398/94 (https://dejure.org/1995,1041)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 (https://dejure.org/1995,1041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254
    Pflicht des Geschädigten zur Verwertung seiner Restarbeitskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254
    Schadensminderungspflicht des Geschädigten; Pflicht zum Einsatz der verbliebenen Arbeitskraft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 652
  • MDR 1996, 695
  • NZV 1996, 105
  • VersR 1996, 332
  • BB 1996, 716
  • DB 1996, 1033
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. Urteile vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 - VersR 1983, 488, 489 und vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438, jeweils m.w.N.) obliegt es nämlich dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten.

    Die Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitskraft setzt indes voraus, daß der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, die verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen (Senatsurteil vom 9. Oktober 1990 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 91, 357, 365 f.).

    13 Das Berufungsurteil kann auch nicht mit der Erwägung gehalten werden, daß die Klägerin ihrer neben dem im Rahmen des § 254 BGB grundsätzlich beweisbelasteten Schädiger bestehenden Darlegungslast nicht genügt habe (dazu Senatsurteil vom 9. Oktober 1990 - aaO).

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung;

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
    19 Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß der entgangene Gewinn nach § 252 Satz 2 BGB zu beurteilen ist und es deshalb darauf ankommt, ob der geltend gemachte Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (Senatsurteil vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424 sowie BGHZ 100, 36, 49).

    Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Geschädigten den Beweis für die Erzielung des Gewinns zu erleichtern und zugleich seine Darlegungslast entsprechend zu vermindern (Senatsurteil vom 17. Januar 1995 - aaO sowie BGHZ 100, 36, 49 f.).

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
    19 Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß der entgangene Gewinn nach § 252 Satz 2 BGB zu beurteilen ist und es deshalb darauf ankommt, ob der geltend gemachte Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (Senatsurteil vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424 sowie BGHZ 100, 36, 49).

    Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Geschädigten den Beweis für die Erzielung des Gewinns zu erleichtern und zugleich seine Darlegungslast entsprechend zu vermindern (Senatsurteil vom 17. Januar 1995 - aaO sowie BGHZ 100, 36, 49 f.).

  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81

    Schadensminderungspflicht eines wegen eines fremdverschuldeten Unfalls in den

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. Urteile vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 - VersR 1983, 488, 489 und vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438, jeweils m.w.N.) obliegt es nämlich dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten.
  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
    Wenngleich die revisionsrechtliche Nachprüfung der Erwägungen des Tatrichters in dem hier maßgeblichen Rahmen des § 287 ZPO eingeschränkt ist, können doch die Ausführungen des Berufungsgerichts keinen Bestand haben, weil sie den Sachverhalt nicht vollständig würdigen und überdies - was die Revision ebenfalls rügt - in Überschreitung des Beweismaßes nach § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung überspannen (vgl. Senatsurteil BGHZ 74, 221, 224 ff., 226 sowie BGHZ 29, 393, 398 ff.).
  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76

    Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
    Wenngleich die revisionsrechtliche Nachprüfung der Erwägungen des Tatrichters in dem hier maßgeblichen Rahmen des § 287 ZPO eingeschränkt ist, können doch die Ausführungen des Berufungsgerichts keinen Bestand haben, weil sie den Sachverhalt nicht vollständig würdigen und überdies - was die Revision ebenfalls rügt - in Überschreitung des Beweismaßes nach § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung überspannen (vgl. Senatsurteil BGHZ 74, 221, 224 ff., 226 sowie BGHZ 29, 393, 398 ff.).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
    Die Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitskraft setzt indes voraus, daß der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, die verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen (Senatsurteil vom 9. Oktober 1990 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 91, 357, 365 f.).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
    14 Kann deshalb auf Grundlage der derzeitigen Feststellungen nicht von einer Anstellung der Klägerin im Gaststättengewerbe ausgegangen werden, so bedarf es keines Eingehens auf die Beanstandungen der Revision und der Revisionserwiderung zur Berechnung des fiktiven Erwerbseinkommens (vgl. zur Berechnung nach Brutto- oder Nettoeinkommen Senatsurteil BGHZ 127, 391 ff.) sowie auf die von der Revision auf §§ 139, 278 Abs. 3 und 156 ZPO gestützten Verfahrensrügen.
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    (1) Allerdings obliegt es dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (BGH, Urt. v. 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94, NJW 1996, 652, 653).
  • BGH, 21.09.2021 - VI ZR 91/19

    Verstoß eines Verkehrsunfallverletzten gegen die Schadensminderungspflicht:

    b) Im Falle einer die Arbeitskraft beeinträchtigenden Gesundheitsverletzung obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausfluss der Schadensminderungspflicht dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (vgl. nur Senatsurteile vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94, NJW 1996, 652, 653, juris Rn. 10; vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96, NJW 1997, 3381, 3382, juris Rn. 15; vom 26. September 2006 - VI ZR 124/05, NJW 2007, 64 Rn. 9).

    Der Geschädigte muss überhaupt die Möglichkeit haben, die - gegebenenfalls wiedergewonnene - Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94, NJW 1996, 652, 653, juris Rn. 10).

  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    cc) Die Klägerin hatte nach dem Unfall die haftungsrechtliche Obliegenheit, ihre verbleibende Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren zur Reduzierung des Verdienstausfallschadens so nutzbringend wie möglich einzusetzen und sich um eine Fortsetzung der bestehenden Beschäftigungsmöglichkeit oder um eine Arbeitsaufnahme zu kümmern ((BGH st. Rspr., VersR 1991, 437 [439]; NJW 1970, 2142 [2143]; VersR 1996, 332 ff).
  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 124/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht durch

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, dass zwar grundsätzlich der Schädiger für das Vorliegen eines Mitverschuldens und eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht darlegungs- und beweispflichtig ist (BGHZ 91, 357, 369; Senatsurteile vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 - VersR 1979, 424, 425 und vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438), der Geschädigte andererseits aber, soweit es um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitwirken und erforderlichenfalls darlegen muss, was er zur Schadensminderung unternommen hat (BGHZ 91, 243, 259 f.; Senatsurteile vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 - NJW 1996, 652, 653 und vom 29. September 1998 - VI ZR 296/97 - VersR 1998, 1428).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06

    Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei unfallbedingtem

    Der Geschädigte ist mit der Arbeitsaufnahme vielmehr seiner ihm nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats obliegenden Verpflichtung nachgekommen, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (vgl. Senatsurteile BGHZ 91, 357, 365; vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 - VersR 1979, 424, 425; vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 - VersR 1983, 488, 489; vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 - VersR 1996, 332, 333; vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158, 1159).
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Dem Geschädigten obliegt die Verpflichtung, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (BGH, Urteil vom 05. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - VI ZR 278/06 -, Rn. 12, juris).

    Die Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitskraft setzt indes voraus, dass der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, die verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen (BGH, Urteil vom 05. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 -, Rn. 10, juris).

  • OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 134/20

    Höhe des Erwerbsschadens; Obliegenheit des Verkehrsunfallgeschädigten zum

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt es dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (st. Rspr. BGH, Urteil vom 05. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 -, Rn. 10; Urteil vom 09. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 -, Rn. 15; BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 -, Rn. 12 f., alles zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - 19 Sa 44/99

    Schadenersatzanspruch; Erstattung von Bewerbungskosten

    Es ist daher davon auszugehen, daß eine zumutbare Tätigkeit für den Kläger auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden war (vgl. BGH Urteil vom 05.12.1995 - AZ.: VI ZR 398/94 - AP Nr. 6 zu § 254 BGB).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

    Der Beklagte, der die Behauptungs- und Beweislast für die zur Anwendung des § 254 führenden Umstände trägt (vgl. zB BGH 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 zu II 1 a der Gründe), hat nicht in ausreichender Weise dargelegt, dass es der Klägerin überhaupt möglich gewesen wäre, die Dienstleistungen gegenüber der F. A. GmbH zu erbringen, indem sie einen anderen Mitarbeiter einsetzt.
  • OLG Brandenburg, 06.02.2018 - 2 U 44/16

    Schadensminderungspflicht nach Arbeitsunfall: Nichteinwilligung des Verletzten in

    Die Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitskraft setzt ferner voraus, dass der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, die verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen (BGH, Urteil vom 05. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 8 U 127/03

    Arzthaftungsprozess: Materieller und immaterieller Schadensersatz wegen eines

  • OLG Brandenburg, 18.09.2023 - 2 U 38/22

    Ersatzanspruch gegen beklagtes Land bezüglich geleistetem Alg nebst

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2006 - 22 U 76/06

    Schadensersatz wegen mangelhafter Werkleistung - Beweislast wegen Verschulden zu

  • OLG Schleswig, 07.09.2021 - 7 U 34/21

    Regress des Verdienstausfallschadens durch den Rentenversicherungsträger

  • OLG München, 08.05.1998 - 10 U 4856/97

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Zuerkennung eines weiteren Schmerzensgeldes

  • OLG Köln, 05.08.2021 - 10 U 11/20
  • OLG Zweibrücken, 17.05.2001 - 4 U 106/00

    Pacht - Schadensersatz wegen Unmöglichwerden der Verpächterpflichten -

  • OLG Brandenburg, 07.09.2023 - 12 U 29/23

    Verkehrsunfall: Klägers Arbeitsfähigkeit nach erneutem Gutachten unklar

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 13 U 65/98

    Erwerbsschadenersatz - erforderliche Verwertung verbliebener Arbeitskraft,

  • OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98

    Erstattung von Arbeitslosengeld ; Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ;

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