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   BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94   

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https://dejure.org/1995,1257
BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94 (https://dejure.org/1995,1257)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - III ZR 233/94 (https://dejure.org/1995,1257)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 (https://dejure.org/1995,1257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertrag über Zusatzleistungen im Krankenhaus - Patienten müssen wissen, welche Kosten auf sie zukommen

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 781
  • VersR 1996, 1157
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94
    Ebensowenig läßt sich ihrem Vortrag die substantiierte Behauptung entnehmen, daß der Beklagte mündlich in der durch § 7 Abs. 2 S. 1 BPflV geforderten Weise unterrichtet worden wäre (zur Zulässigkeit mündlicher Unterrichtung vgl. BGH Urteil vom 9. November 1989 - IX ZR 269/87 - VersR 1990, 91, 95).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Ob darüber hinaus der Annahme eines Vertrages zwischen Patient und Laborarzt bereits das Fehlen eines Hinweises nach § 4 Abs. 5 GOÄ (Unterrichtung des Patienten über das Hinzuziehen eines seinerseits liquidationsberechtigten Dritten) entgegen steht (so die h.M., z.B. LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 1995 - 20 S 58/95; Uleer/Miebach/Patt, aaO, § 4 GOÄ Rn. 115 mwN; Schmatz/Goetz/Matzke, aaO, § 4 Anm. 11; Brück u.a., aaO, § 4 Rn. 21; in diesem Sinn auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94, NJW 1996, 781; a.A. Spickhoff, aaO, § 4 GOÄ Rn. 47; Griebaum, aaO, § 11 Rn. 95), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats, von der abzugehen kein Anlaß besteht, ist eine Wahlleistungsvereinbarung, die ohne hinreichende vorherige Unterrichtung des Patienten abgeschlossen worden ist, unwirksam (Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781 f und BGHZ 138, 91, 94).

    In dem Urteil vom 19. Dezember 1995 (aaO S. 782) hat er lediglich - noch zu § 7 Abs. 2 Satz 1 BPflV a.F. - ausgesprochen, daß der unter Bezugnahme auf das Preisverzeichnis erfolgte Hinweis, Wahlleistungen würden dem Patienten gesondert in Rechnung gestellt, jedenfalls dann nicht ausreicht, wenn die Gebührenordnung für Ärzte dem Patienten nicht vorgelegt wurde und auch keine weiteren mündlichen Belehrungen erteilt wurden.

  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04

    Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim

    Die Unwirksamkeitsfolge hat der Senat auch in Fällen angenommen, in denen es an der für Wahlleistungsvereinbarungen notwendigen hinreichenden Unterrichtung fehlte (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781 f; BGHZ 138, 91, 94; 157, 87, 90; vom 22. Juli 2004 - III ZR 355/03 - NJW-RR 2004, 1428), und zwar auch dann, wenn es neben der wahlärztlichen Leistung um die Gestellung eines besonderen Zimmers ging (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 aaO).

    Der Senat hat jedoch bereits zu unwirksamen Wahlleistungsvereinbarungen nach § 7 BPflV i.d.F. vom 21. August 1985 (BGBl. I S. 1666) bzw. nach § 22 Abs. 2 BPflV i.d.F. vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750) - auch in Bezug auf die Vereinbarung eines besonderen Zimmers - entschieden, es würde dem Schutzzweck der genannten Normen widersprechen, wenn der Krankenhausträger für Leistungen, die nicht Gegenstand einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung geworden seien, unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigen Bereicherung eine "Vergütung" verlangen könnte (Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 aaO S. 782; BGHZ 138, 91, 99; 157, 87, 97).

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    bb) Das Berufungsgericht ist des weiteren der Auffassung, der Beklagte bzw. dessen Ehefrau seien vor Abschluß der Wahlleistungsvereinbarung bzw. vor Abgabe des Antrags nicht in hinreichender Weise über die Entgelte für die Wahlleistungen unterrichtet worden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781, 782).

    Die Nichtigkeit der Wahlleistungsabrede bewirkt lediglich, daß die im Rahmen des an sich wirksamen (totalen) Krankenhausvertrags erbrachten ärztlichen Leistungen nicht gesondert berechnet werden können und dem Krankenhausträger insoweit - weil dem Schutzzweck des § 7 BPflV 1986 bzw. § 22 BPflV 1995 zuwiderlaufend - für etwaige (im Vergleich zum Standard bei der Leistungserbringung im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen) "überschießende" ärztliche Leistungen auch kein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB zusteht (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 aaO S. 782).

  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Es gehört zwar zu den Pflichten der Behandlungsseite, einen Patienten vor unnötigen Kosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren, soweit sie aus ihrer Expertenstellung heraus über bessere Kenntnisse und ein besseres Wissen verfügt (BGHZ 102, 106, 112; Senatsurteil vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81 - VersR 1983, 443, 444; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, von der abzugehen kein Anlaß besteht, ist eine Wahlleistungsvereinbarung, die ohne hinreichende vorherige Unterrichtung des Patienten abgeschlossen worden ist, unwirksam (Senatsurteile vom 10. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781 f und vom 27. November 2003 - III ZR 37/03 - Urteilsumdruck S. 5, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl auch BGHZ 138, 91, 94).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06

    Zu den Voraussetzungen des wirksamen Abschlusses ärztlicher

    Aufgrund der Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung stand dem Beklagten gegen die Patienten ein Anspruch auf gesonderte Vergütung wahlärztlicher Leistungen nicht zu, und zwar auch nicht unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung, weil dieses dem Schutzzweck des § 22 BPflV zuwider liefe (vgl. BGH, NJW 1998, 1778, 1780; NJW 1996, 781, 782).
  • OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02

    Die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Chefarztes beim Abschluss von

    Schon zu § 7 Abs. 2 BPflV 1985 ist verlangt worden, dass eine Unterrichtung des Patienten über tatsächlich zu zahlende ?Vergütungssätze? bei wahlärztlichen Leistungen, etwa durch Vorträge der GOÄ erfolgt (vgl. BGH 1998, 781 f, 782 = MedR 1996, 184 ff., 186).

    Der BGH (NJW 1996, 781 f= MedR 1996, 184 ff) hat zur Frage, welche Anforderungen an die Unterrichtungspflicht des Krankenhauses zu stellen sei, bisher nur in einem orbiter dictum Stellung genommen und die Vorlage der GOÄ angesprochen, ohne sie letztlich zu fordern.

    Hinsichtlich der Unterrichtung über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen bedürfe es zunächst der Vorlage bzw. der Übergabe der GOÄ, was bereits für die Regelung des § 7 Abs. 2 BPflV 1985 anerkannt sei (BGH NJW 1996, 781 f, 782).

  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 355/03

    Umfang der Unterrichtungspflicht eines Krankenhauses vor Abschluss einer

    Der Senat hat es im Urteil vom 27. November 2003 (aaO S. 685) zwar für zweckmäßig erachtet, die Unterrichtung schriftlich niederzulegen; zwingendes Wirksamkeitserfordernis ist dies indessen nicht (zur Zulässigkeit mündlicher Unterrichtung vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1989 - IX ZR 289/87 = NJW 1990, 761, 766; Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 = NJW 1996, 781, 782).
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 144/96

    Haftung des anderen Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt für Wahlarztvertrag

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner in NJW 1996, 781 f = MedR 1996, 184 f abgedruckten Entscheidung zu den Anforderungen hierzu im einzelnen nicht abschließend Stellung genommen.

    Soweit es in der Entscheidung weiter heißt: "Daß die GOÄ dem Beklagten vorgelegt werden, behauptet die Klägerin selbst nicht", muß aus dieser nicht zu den tragenden Erwägungen zählenden Ausführung nicht notwendig geschlossen werden, daß der Patient auch über die einzelnen Entgelte der GOÄ zu unterrichten ist oder ihm zum Zwecke seiner Unterrichtung die GOÄ zu überlassen ist (so auch Genzel in MedR 1996, 184).

  • BVerwG, 09.10.2014 - 5 C 26.13

    Aufwendungen; Begriff der Aufwendungen; Aufwendungsbegriff;

  • LG Meiningen, 07.02.2002 - 1 O 100/01
  • OLG Brandenburg, 10.02.2004 - 11 U 73/03

    Vergütungsanspruch eines Arztes - Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 5 U 1/02

    Krankenhausvertrag: Hinweispflicht bei Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung

  • OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 144/96

    Kein Anscheinsbeweis bei Spritzenabszeß

  • LG Dortmund, 18.04.2002 - 4 S 25/01

    Vergütungsvereinbarung und -anspruch für Wahlleistungen im Krankenhaus;

  • AG Bad Segeberg, 17.11.2014 - 17 C 164/14

    Krankenhausvertrag: Klageabweisung im schriftlichen Verfahren bei Säumnis der

  • OLG München, 28.03.2013 - 1 U 3285/12

    Notarhaftung wegen Unklarheiten bei der Beurkundung eines Hofübergabevertrages,

  • OLG Hamm, 08.09.2004 - 3 U 90/04
  • LG Göttingen, 05.08.2002 - 6 S 354/01

    Form; Formvorschriften; Gebührenordnung; GOÄ; Krankenhaus;

  • LG Gießen, 29.04.1998 - 1 S 4/98

    Ordnungsgemäße Unterrichtungüber die Höhe der maßgebenden Pflegesätze; Nachweis

  • OLG Hamm, 22.05.2000 - 3 U 232/99

    Frage der Kostenerstattung bei Selbstzahlern als im Verantwortungsbereich des

  • LG Heidelberg, 28.01.2005 - 7 O 53/03

    Haftung des Kfz-Sachverständigen: Falsche Restwertermittlung für ein

  • LG Kiel, 03.04.2003 - 8 S 102/02

    Privatärztlicher Behandlungsvertrag - Zustandekommen

  • AG Winsen, 26.03.2002 - 16 C 254/02

    Wahlleistungsvereinbarung im Krankenhaus - Wirksamkeit?

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.1998 - 2 A 10150/98

    Wahlleistungsvereinbarung; Krankenhausträger; Schriftform

  • LG Tübingen, 18.03.1998 - 8 O 15/97

    Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung ; Vereinbarung eines Steigerungssatzes ;

  • LG Krefeld, 09.01.2003 - 3 S 48/02
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