Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.04.1995

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   BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 8.93   

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BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 8.93 (https://dejure.org/1994,4060)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1994 - 3 C 8.93 (https://dejure.org/1994,4060)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 3 C 8.93 (https://dejure.org/1994,4060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - Ausstellung einer Fachkundebescheinigung über nuklearmedizinische Untersuchungen in vitro und in vivo - Kenntnisse im technisch-apparativen Umgang mit radioaktiven Stoffen und besondere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 266
  • NJW 1996, 798
  • NVwZ 1996, 473 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1097 (Ls.)
  • DÖV 1995, 687
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 8.93
    Im übrigen betrifft die Vorschrift im Unterschied etwa zur Regelung über die Qualifikation als Facharzt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125, 163) keine "Statusfrage".

    Sie kollidiert nicht mit der Kompetenz der Länder zur Gesetzgebung im Bereich der Weiterbildung der Ärzte, denn sie läßt - vom Strahlenschutz abgesehen - die ärztliche Tätigkeit im übrigen unberührt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125, 155).

  • BVerwG, 16.02.1988 - 5 B 13.88

    Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 8.93
    Die Zurückweisung des Ablehnungsantrags gegen den Sachverständigen wegen Befangenheit durch das Berufungsgericht unterliegt nach § 152 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO nicht der Beurteilung durch das Revisionsgericht (Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - Buchholz 303 § 548 ZPO Nr. 4).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 8.93
    Mit dem gleichen Ergebnis beurteilt der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 10.88 - Buchholz 451.20 § 36 Nr. 9) die Frage, ob eine spezielle gesetzliche Ermächtigung für die Durchführung eines prüfungsähnlichen Verfahrens zur Feststellung der Sachkunde eines Sachverständigen erforderlich ist, der die öffentliche Bestellung erstrebt.
  • BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86

    Überprüfung der Entscheidung einer Körbehörde

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 8.93
    Es hat zutreffend erkannt, daß keine Rechtsnorm ersichtlich ist, die der zuständigen Behörde bei der Entscheidung über die Erteilung der Fachkundebescheinigung eine gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung einräumt (vgl. Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - Buchholz 424.2 Nr. 6).
  • VG Minden, 07.01.2015 - 7 K 203/14

    Verkürzung des Überprüfungszeitraums bei einer Praxis für Nuklearmedizin aus

    vgl. zur Anwendung des jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzes hinsichtlich § 6 Abs. 2 StrlSchV a.F.: BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, juris Rn. 39 und 52.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, a.a.O. Rn. 53.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, a.a.O. Rn. 51 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, a.a.O. Rn. 55.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, a.a.O. Rn. 55; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 2 Rn. 125, wonach es sich bei dem Prüfungsgespräch zur Feststellung der Fachkunde um eine prüfungsähnliche Ermittlung von Voraussetzungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens handelt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, a.a.O. Rn. 50.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, a.a.O. Rn. 50.

  • VG Minden, 30.09.2015 - 7 K 1490/14

    Entzug der Bescheinigung eines Arztes über die Fachkunde im Strahlenschutz;

    vgl. zur Anwendung des jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzes hinsichtlich § 6 Abs. 2 StrlSchV a.F.: BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, juris Rn. 39 und 52.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, a.a.O. Rn. 53.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, a.a.O. Rn. 51 ff.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 10 S 1340/12

    Betriebsgenehmigung für Linearbeschleuniger für Bestrahlungstherapie;

    Diese Richtlinie ist keine Rechtsnorm und im Übrigen nicht einmal eine allgemeine Verwaltungsvorschrift nach Art. 85 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. in Bezug auf eine frühere Fassung der Richtlinie: BVerwG, im Urteil vom 22.12.1994 - 3 C 8/93 -, BVerwGE 97, 266).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2022 - 17 K 673/19
    Dazu gehört eine Strafanzeige nicht, denn sie ist kein Erkenntnismittel, das die Überzeugung von der Existenz oder Nichtexistenz von Tatsachen begründen und damit dem Nachweis der Richtigkeit der zu ermittelnden Tatsachen dienen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1994 - 3 C 8.93 -, juris Rn. 53; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 51 Rn. 112; Kallerhoff/Fellenberg, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 26 Rn. 24.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2003 - 6 A 11210/02

    Gewerberecht, Berufsrecht, Arztrecht, Röntgengerät, Röntgeneinrichtung,

    Unter dieser Fachkunde ist nicht jede praktische Erfahrung mit Röntgengeräten zu verstehen, sondern - wie das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1996, 798) für den Anwendungsbereich des vergleichbaren § 6 Abs. 2 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung entschieden hat - eine "umgangsspezifische" Fachkunde, die von Art und Gefährlichkeit des beabsichtigten Umgangs abhängt und die Einhaltung des Strahlenminimierungsgebots sicherstellen soll.
  • VG München, 04.03.2021 - M 27 K 18.867

    Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz, Neue Anwendungen, Protonentherapie,

    a) Die Beklagte durfte zur Ermittlung der Fachkunde des Klägers nach Nr. 3.1.2 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin unabhängig von deren rechtlicher Qualität ein Fachgespräch durchführen (vgl. BVerwG, U.v. 22.12.1994 - 3 C 8.93 - juris Rn. 54).

    Die Frage, ob im vorliegenden Fall von einem gerichtlich lediglich eingeschränkten Beurteilungsspielraum der Prüfer auszugehen ist, oder die Frage des Vorliegens der Fachkunde der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 22.12.1994 - 3 C 8.93 - juris Rn. 50), bedarf keiner Entscheidung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 13 A 293/15

    Anforderungen an ein Gespräch zur Überprüfung der Fachkunde eines Arztes im

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1994 - 3 C 8.93 -, BVerwGE 97, 266 = juris, Rn. 39.
  • VG Münster, 23.04.2015 - 5 K 1213/14

    Fachkunde im Strahlenschutz

    Dem Kläger fehlt, wie die Beklagte auf der Grundlage der §§ 24 und 26 VwVfG NRW zu Recht im Wege eines Fachkundegesprächs ermittelt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1994 - 3 C 8.93 -, BVerwGE 97, 266 = juris, Rn. 51 ff., die erforderliche Fachkunde.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95   

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https://dejure.org/1995,2579
BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95 (https://dejure.org/1995,2579)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1995 - 4St RR 74/95 (https://dejure.org/1995,2579)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1995 - 4St RR 74/95 (https://dejure.org/1995,2579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 798
  • StV 1995, 587
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90

    Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug -

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die durch die Tat bedingten beruflichen Nachteile des Täters zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie ihn im besonderen Maße treffen (BGH StV 1987, 149/150 und 1991/157; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Körner Rn. 333).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die durch die Tat bedingten beruflichen Nachteile des Täters zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie ihn im besonderen Maße treffen (BGH StV 1987, 149/150 und 1991/157; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Körner Rn. 333).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit mehrfach darauf hingewiesen, daß Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln nur einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 358).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die durch die Tat bedingten beruflichen Nachteile des Täters zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie ihn im besonderen Maße treffen (BGH StV 1987, 149/150 und 1991/157; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Körner Rn. 333).
  • BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Steht der Wirkstoffgehalt nicht fest, so muß zur Bemessung des Schuldumfangs unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (Preis, Beurteilung durch Tatbeteiligte) und letztlich des Grundsatzes in dubio pro reo eine Festlegung erfolgen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 30.1.1990 RReg. 4 St 172/89; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 317 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 33/93

    Methylendioxymethamphetamin-Base - Geringe Menge

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit mehrfach darauf hingewiesen, daß Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln nur einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 358).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    Sie kommt nur in Betracht, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG NJW 1996, 798; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253).

    Zu den die Tat kennzeichnenden besonderen Umständen können gegebenenfalls Art, Menge und Wirkstoffgehalt des Rauschgifts zählen (BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253).

    Auch war mit dem Besitz des Heroins vorliegend keine erhöhte Gefährdung Dritter verbunden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253), da die Angeklagte das sichergestellte Heroin nach den Feststellungen zum Eigengebrauch besessen hat und damit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kam (Körner, BtMG, zu § 29 Rn. 1140; KG StV 1998, 427 f.).

  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 332/03

    Freiheitsstrafe, kurzfristige, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz,

    Besondere Umstände i.S.v. § 57 Abs. 1 StGB in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen dann vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben, oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG, NJW 1996, 798 m.w.N.).

    Das Rauschgift, mit dem der Angeklagte Handel trieb, war Haschisch und damit ein Rauschgift, das auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln allenfalls einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen Strafschärfungsgrund abgeben kann (vgl. BayObLG, NJW 1996, 798).

  • KG, 19.06.1996 - 1 Ss 112/96
    Solche besonderen Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben, oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798 ; KG Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -).

    Diese Umstände hätten erwogen werden müssen, um darzulegen, warum im konkreten Fall jedes andere zulässige Reaktionsmittel die erforderliche Spezialprävention voraussichtlich nicht gewährleistet hätte (vgl. BayObLG NJW 1996, 798 ; OLG Frankfurt StV 1995, 27 [29]).

  • KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Bindungswirkung

    Diese Begründung ist mit dem aus § 47 Abs. 1 StGB hervorgehenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; Senat, Beschluss vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), nicht zu vereinbaren.
  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

    a) Dem in § 47 Abs. 1 StGB zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -, 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS und 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), ist dadurch Rechnung zu tragen, daß von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff.).
  • BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01

    Strafzumessung bei Erwerb und Handeltreiben mit Amphetaminderivaten

    Diese Einschätzung der Gefährlichkeit von Amphetamin wird vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilt (vgl. etwa BayObLG StV 1995, 587/588).
  • BayObLG, 18.03.1998 - 4St RR 20/98

    Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Nichtanmeldung bzw.

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH NStZ 1996, 429 m.w.N.; vgl. auch BayObLG vom 18.4.1995 - 4St RR 74/95).
  • KG, 24.02.1997 - 1 Ss 10/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben,

    a) Besondere Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters liegen dann vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben, oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798 ; KG, Beschluß vom 19. Juni 1996 - (5) 1 Ss 112/96 (17/96) -).
  • BayObLG, 10.02.2003 - 4St RR 12/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mindestschuldfeststellungen beim Gehilfen, Minder

    Hierbei hat sie jedoch übersehen, dass Amphetamin in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats stets als Rauschmittel mittlerer Gefährlichkeit bewertet wird mit der Folge, dass die von ihm ausgehende Gefährlichkeit keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund bilden kann (vgl. BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 sowie BayObLG StV 1995, 587/588) .
  • BayObLG, 08.03.1996 - 4St RR 36/96

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtmittelbeschränkung auf den

    Konnte der Wirkstoffgehalt nicht mehr bestimmt werden, so muß zur Bemessung des Schuldumfangs dennoch eine Festlegung erfolgen, von welcher Mindestqualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG StV 1995, 587/588).
  • KG, 11.08.1999 - 1 Ss 299/98
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