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   BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92   

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BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92 (https://dejure.org/1995,2075)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92 (https://dejure.org/1995,2075)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 2 BvR 1791/92 (https://dejure.org/1995,2075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Anerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses - Ehegattenarbeitsverhältnisse bei Überweisung des Arbeitslohns auf ein so genanntes "Oderkonto" - Voraussetzungen der eindeutigen und ernstlichen Vereinbarung sowie des tatsächlichen ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12; GG Art. 3 Abs. 1
    Steuerliche Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
    Betriebsausgaben; Ehegattenarbeitsverhältnis; Oder-Konto

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 834
  • ZIP 1996, 244
  • WM 1996, 219
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Das Finanzgericht schloß sich der Rechtsauffassung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BStBl II 1990, 160) an, wonach ein Ehegattenarbeitsverhältnis steuerlich nicht anerkannt werden könne, wenn die Bezüge des Arbeitnehmerehegatten auf ein Oder-Konto der Ehegatten überwiesen worden seien.

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen bei Überweisung des Arbeitslohns auf ein sog. "Oderkonto" findet im Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1989 (GrS 1/88, BFHE 158, 563) ihren vorläufigen Abschluß.

    Ob eine Vermögenszuwendung zwischen Ehegatten auf einem Leistungsaustauschverhältnis und damit auf betrieblicher Veranlassung beruht, oder ob diese in familiären Beziehungen ihren Grund hat, ist, wie der Bundesfinanzhof zu Recht bemerkt (BFH, Beschluß vom 27. November 1989 - GrS 1/88 -, BFHE 158, 563 unter C. III. 2.), als innere Tatsache häufig nicht zweifelsfrei feststellbar; dies rechtfertigt es, "äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) " (BFH, aaO., C. III. 3.) heranzuziehen.

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Der Beschwerdeführer macht sich im weiteren die in der steuerrechtlichen Literatur (Kasch, DStR 1988, 691) anzutreffende - verfassungsrechtliche - Kritik an der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Oderkonto bei Ehegattenarbeitsverhältnissen zu eigen: Das Bundesverfassungsgericht habe schon früh der auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFHE 27, 22) zurückzuführenden Ansicht, daß die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen der Steuerumgehung Vorschub leiste, Grenzen gesetzt, wenn es festgestellt habe, daß Art. 6 Abs. 1 GG es gebiete, angemessene Vergütungen aus Ehegattenarbeitsverhältnissen zugunsten der Beteiligten steuerlich anzuerkennen (BVerfGE 13, 290; 13, 318).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).

    Dies gilt nicht nur für vom Gesetzgeber zu normierende Tatbestände sondern auch für ihre Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 13, 318, 329).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Der Beschwerdeführer macht sich im weiteren die in der steuerrechtlichen Literatur (Kasch, DStR 1988, 691) anzutreffende - verfassungsrechtliche - Kritik an der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Oderkonto bei Ehegattenarbeitsverhältnissen zu eigen: Das Bundesverfassungsgericht habe schon früh der auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFHE 27, 22) zurückzuführenden Ansicht, daß die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen der Steuerumgehung Vorschub leiste, Grenzen gesetzt, wenn es festgestellt habe, daß Art. 6 Abs. 1 GG es gebiete, angemessene Vergütungen aus Ehegattenarbeitsverhältnissen zugunsten der Beteiligten steuerlich anzuerkennen (BVerfGE 13, 290; 13, 318).

    Das Bundesverfassungsgericht habe auch ausdrücklich einen Fremdvergleich für sachgemäß erachtet (BVerfGE 13, 290, 314, 317).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132, 137; 86, 59, 62 f.).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügt nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt (BVerfGE 81, 132, 137; 86, 59, 62 f.).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132, 137; 86, 59, 62 f.).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügt nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt (BVerfGE 81, 132, 137; 86, 59, 62 f.).

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Auch hier habe das Bundesverfassungsgericht der finanzgerichtlichen Rechtsprechung Grenzen gesetzt, wenn es in seinem Beschluß zur Betriebsaufspaltung (BVerfGE 69, 188) festgestellt habe, daß Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG es nicht erlaube, Ehegatten im Vergleich zu Ledigen allein deshalb steuerlich schlechter zu stellen, weil sie verheiratet seien.

    Zwar dürften Ehegatten im Vergleich zu Ledigen nicht allein deshalb schlechter gestellt werden, weil sie verheiratet seien (BVerfGE 69, 188, 205).

  • BFH, 15.03.1993 - V R 109/89

    Umsatzsteuerliche Anerkennung einer Bürovermietung zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Anders als im Bereich der Einkommensteuer erkennt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 15. März 1993, DStR 1993, 1293) umsatzsteuerrechtlich Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Konto an.
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55, 84; 9, 237, 245; 13, 290, 316; 13, 318, 327; 18, 257, 269 f.).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 129/94

    Berufsausbildungskosten für Kinder als Betriebsausgaben

    Das BVerfG hat die Grundsätze und Kriterien dieser Rechtsprechung (im Beschluß in BStBl II 1996, 34 und in den Beschlüssen vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 834, sowie vom 9. Januar 1996 2 BvR 1293/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 599, und 2 BvR 1451/90, Wertpapier-Mitteilungen 1996, 648) ausdrücklich (auch hinsichtlich des Art. 6 GG) für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, und zwar mit der Begründung, hierdurch werde den innerhalb eines Familienverbandes typischerweise fehlenden Interessengegensätzen und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Angehörige (im dort zu entscheidenden Fall durch Ehegatten) Rechnung getragen.
  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 77/98

    Umsatzsteuerkorrektur bei bestrittenen Forderungen

    Es ließ offen, ob die Rechtsprechung des BFH zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei Familienpersonengesellschaften im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem Beschluss zum sog. Oder-Konto vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92 (Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1996, 117) überhaupt noch Bestand haben könne.
  • BFH, 15.05.2007 - IX B 166/06

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Diese Anforderungen des sog. Fremdvergleichs von Angehörigenverträgen sind nach der Rechtsprechung des BVerfG zwar schon bei ernstlicher und hinsichtlich der Gegenleistung angemessener Vereinbarung sowie bei tatsächlicher Durchführung als erfüllt anzusehen, so dass darüber hinausgehende Anforderungen aufgrund sonstiger (ggf. von der Rechtsprechung entwickelter) selbständiger Tatbestandsmerkmale mit dem Gebot der Gesetzesbindung unvereinbar sein können (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 834).
  • FG Düsseldorf, 14.08.1998 - 3 K 7096/93

    Angemessenheit der Gewinnverteilung im Rahmen einer Personengesellschaft;

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  • FG Niedersachsen, 07.08.2002 - 7 K 37/01

    Anspruch eines Elternteils auf Gewährung der Eigenheimzulage für eine Wohnung im

    Das BVerfG hat die Grundsätze und Kriterien dieser Rechtsprechung (im Beschluss in BStBl II 1996, 34 und in den Beschlüssen vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1996, 834, sowie vom 9. Januar 1996 2 BvR 1293/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 599, und 2 BvR 1451/90, Wertpapier-Mitteilungen 1996, 648) ausdrücklich (auch hinsichtlich des Art. 6 GG) für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt, und zwar mit der Begründung, hierdurch werde den innerhalb eines Familienverbandes typischerweise fehlenden Interessengegensätzen und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Angehörige (im dort zu entscheidenden Fall durch Ehegatten) Rechnung getragen.
  • BFH, 24.07.1996 - X R 123/94
    Dies wird nunmehr im zweiten Rechtsgang unter Berücksichtigung der zum sogenannten Fremdvergleich entwikelten Rechtsgrundsätze (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121 [BFH 13.11.1986 - IV R 322/84]; vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89, BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842; weitere Nachweise bei Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rdnr. 520, Stichwort "Angehörige"; speziell zur Bedeutung des Kontos, auf das in solchen Fällen gezahlt wird: Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, Deutsches Steuerrecht 1995, 1908; vom 19. Dezember 1995 2 BvR 1791/92, Deutsche Steuer-Zeitung 1996, 117; vom 9. Januar 1996 2 BvR 1451/90, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht IV 1996, 648 sowie 2 BvR 1293/90, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, 599) nachzuholen sein.
  • FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 15 K 1449/93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten; Anforderungen an die

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  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.1997 - 2 K 2829/95
    Diese Grundsätze gelten ungeachtet der jüngst erfolgten Auflockerung der einkommensteuerrechtlichen Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen durch das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG, Beschluß vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 , Neue Juristische Wochenschrift -;NJW-; 1996, 833; BVerfG, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 2 BvR 1791/92 , NJW 1996, 834).
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