Weitere Entscheidung unten: AG München, 23.11.1995

Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1995 - VII ZB 27/95   

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https://dejure.org/1995,3129
BGH, 07.12.1995 - VII ZB 27/95 (https://dejure.org/1995,3129)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1995 - VII ZB 27/95 (https://dejure.org/1995,3129)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - VII ZB 27/95 (https://dejure.org/1995,3129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelauftrag an anderen Rechtsanwalt - Diktat durch Rechtsanwalt - Überprüfung des Diktats

  • Anwaltsblatt

    ZPO § 85Abs. 2, § 233

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Kontrollpflicht des Anwalts nach Diktat eines Rechtsmittelauftrags

  • BRAK-Mitteilungen

    Eigenverantwortliche Überprüfung des diktierten Rechtsmittelauftrages durch RA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233
    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Rechtsmittelauftrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 853
  • MDR 1996, 420
  • VersR 1996, 479
  • AnwBl 1996, 170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1995 - VII ZB 14/95

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung des Textes eines diktierten

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - VII ZB 27/95
    »Ein Rechtsanwalt, der den Text eines Rechtsmittelauftrages an einen anderen Rechtsanwalt diktiert und durch seine Schreibkraft übertragen läßt, muß den diktierten Text einschließlich des mitgeteilten Zustellungsdatums des erstinstanzlichen Urteils auf Diktat- oder Übertragungsfehler überprüfen (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1995 - VII ZB 14/95).«.

    Die Schreibkraft hat, abgesehen von Rechtschreib- und Kommafehlern, im Regelfall keine Möglichkeit, verläßlich zu überprüfen, ob der Text Übertragungs- oder Diktatfehler aufweist (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1995 - VII ZB 14/95, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZB 56/89

    Abänderungsklage gegen die Verurteilung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts -

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - VII ZB 27/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte, der in dem schriftlichen Rechtsmittelauftrag an den Berufungsanwalt den Zeitpunkt der Zustellung des anzufechtenden Urteils angibt, die Richtigkeit dieser Angabe eigenverantwortlich überprüfen; er darf sich nicht auf die Auskunft einer Bürokraft verlassen (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1989 - IVb ZB 56/89, in Juris dokumentiert; Beschluß vom 26. November 1986 - IVb ZB 115/86 = NJW 1987, 1334).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZB 67/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - VII ZB 27/95
    Die Pflicht zur eigenverantwortlichen Überprüfung des Zustellungsdatums vor der Übersendung des Rechtsmittelauftrages besteht auch dann, wenn der erstinstanzliche Rechtsanwalt einen von der Kanzlei vorgefertigten Entwurf des Auftragsschreibens unterzeichnet oder das Auftragsschreiben selbst diktiert und später unterzeichnet (BGH, Beschluß vom 30. November 1989 - III ZB 67/89, in Juris dokumentiert = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 7).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZB 115/86

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung eines

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - VII ZB 27/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte, der in dem schriftlichen Rechtsmittelauftrag an den Berufungsanwalt den Zeitpunkt der Zustellung des anzufechtenden Urteils angibt, die Richtigkeit dieser Angabe eigenverantwortlich überprüfen; er darf sich nicht auf die Auskunft einer Bürokraft verlassen (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1989 - IVb ZB 56/89, in Juris dokumentiert; Beschluß vom 26. November 1986 - IVb ZB 115/86 = NJW 1987, 1334).
  • BVerwG, 01.03.2023 - 9 C 25.21

    Eigenverantwortliche Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Mandanten bzgl.

    Wird damit der Begriff des Zugangs rechtlich bestimmt, so handelt es sich um eine Rechtstatsache, bezüglich derer sich ein Rechtsanwalt - zumal angesichts der besonderen Bedeutung des Zeitpunkts der Zustellung - nicht auf die Angaben seines Mandanten verlassen darf, sondern deren Richtigkeit er eigenverantwortlich überprüfen muss (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2019 - IX ZR 181/17 - NJW 2019, 1151 Rn. 9 ff.; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - VII ZB 27/95 - NJW 1996, 853 und vom 16. April 1996 - VI ZR 362/95 - NJW 1996, 1968).
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Rechtsprechung
   AG München, 23.11.1995 - 261 C 23952/95   

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https://dejure.org/1995,11185
AG München, 23.11.1995 - 261 C 23952/95 (https://dejure.org/1995,11185)
AG München, Entscheidung vom 23.11.1995 - 261 C 23952/95 (https://dejure.org/1995,11185)
AG München, Entscheidung vom 23. November 1995 - 261 C 23952/95 (https://dejure.org/1995,11185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 853
  • NVwZ 1996, 516 (Ls.)
  • NZV 1996, 242 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Berlin-Wedding, 06.12.2007 - 17 C 357/07
    Dieses wäre nur dann der Fall gewesen, wenn im Einzelfall durch das Abschleppen aller Voraussicht nach ein Schaden verhindert worden wäre, der höher als die Abschleppkosten gewesen wäre und den Halter oder den Fahrer eine Ersatzpflicht getroffen hätte (vgl. dazu Baldringer/Jordans NZV 2005, 75, 77; AG Frankfurt/Main NJW-RR 1990, 730, 731; AG Berlin-Wedding NJW-RR 1991, 353; Stöber DAR 2006, 486, 487; AG München NJW 1996, 853, 854; Lange in: jurisPK-BGB, 3. Auflage, § 683 Rdnr.41.2).
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