Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzulässigkeit der formularmäßigen Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten aus der Bankverbindung

  • Universität des Saarlandes

    BGB § 765, BGB § 767 Abs 1 S 3, AGBG § 6, AGBG § 9 Abs 2 Nr 1, AGBG § 9 Abs 2 Nr 2, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Unwirksamkeit der formularmäßigen Ausdehnung der Bürgschaft auf Forderungsgesamtheit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners; Auswirkung der Unwirksamerklärung von Bestimmungen in AGB auf Altverträge

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Ausdehnung der Bürgschaft auf künftige Verbindlichkeiten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Bürgschaft für zukünftige Forderungen

Verfahrensgang

  • OLG Celle - 3 U 220/92
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 132, 6
  • NJW 1996, 924
  • ZIP 1996, 456
  • MDR 1996, 596
  • WM 1996, 436
  • BB 1996, 553
  • DB 1996, 1032



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Wird zitiert von ... (91)  

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04  

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    cc) Diesen Grundsätzen Rechnung tragend ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vielfach darauf hingewiesen worden, dass hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs eines höchstrichterlichen Rechtsprechungswandels die Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in gebührender Weise beachtet werden müssen (vgl. z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. Januar 1996 IX ZR 69/95, BGHZ 132, 6, 11; vom 29. Februar 1996 IX ZR 153/95, BGHZ 132, 119, 129 ff.; vom 7. März 2007 VIII ZR 125/06, juris, Rz 28 ff.; Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 21. September 2006 2 AZR 284/06, juris, Rz 28 f.; vom 1. Februar 2007 2 AZR 15/06, juris, Rz 9 f.; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 28. September 2005 B 6 KA 71/04 R, juris, Rz 48 f.).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99  

    Wohnungseigentum - Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Ist der durch Beschluß geregelte Sachverhalt - wie hier - noch nicht abgeschlossen, wird es jeweils darauf ankommen, ob und inwieweit im Vertrauen auf den von dem Bundesgerichtshof bisher uneingeschränkt aufgestellten Rechtssatz, daß bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse mit Vereinbarungsinhalt gültig sind, rechtlich schützenswerte Positionen entstanden sind, deren Beseitigung zu unzumutbaren Härten führen würde, so daß die Folgen der Entscheidung im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ausnahmsweise nur für die Zukunft gelten können (vgl. BGHZ 132, 6, 11; 132, 119, 131).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05  

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    a) Als Teil der Staatsgewalt sind die Gerichte an das Rechtsstaatsprinzip gebunden und müssen bei Änderung ihrer Rechtsprechung, nicht anders als der Gesetzgeber bei Gesetzesänderungen, den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachten (BVerfG 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, 154; BGH 18. Januar 1996 - IX ZR 69/95 - BGHZ 132, 6, 11; Löwisch FS Die Arbeitsgerichtsbarkeit S. 601, 610; Buchner Gedächtnisschrift R. Dietz).
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