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   BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94   

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BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94 (https://dejure.org/1995,2065)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94 (https://dejure.org/1995,2065)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 1995 - 2 BvR 2475/94 (https://dejure.org/1995,2065)
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Mysteriöses Verschwinden

§§ 1 ff StrEG, Art. 3 GG, Willkür durch unhaltbare Rechtsanwendung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafentschädigung - Untersuchungshaft - Grobe Fahrlässigkeit - Freiheitsberaubung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1049
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechts verlangen diese Vorschriften nicht (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 85, 214 [217]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
    Ohne daß es auf subjektive Umstände und ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (BVerfGE 58, 163 [167]; 71, 202 [205]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
    Vor einer Verurteilung ist der Eingriff in die Freiheit eines Beschuldigten nur hinzunehmen, wenn und soweit einerseits wegen dringenden, auf konkrete Anhaltspunkte gestützten Tatverdachts begründete Zweifel an der Unschuld des Verdächtigen bestehen, andererseits der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als dadurch, daß der Verdächtige vorläufig in Haft genommen wird (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 f.]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
    Ohne daß es auf subjektive Umstände und ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (BVerfGE 58, 163 [167]; 71, 202 [205]).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechts verlangen diese Vorschriften nicht (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 85, 214 [217]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).
  • BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft

    Der für die Anordnung von Untersuchungshaft erforderliche dringende Tatverdacht (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) liegt deshalb nach allgemeiner Auffassung nur vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1995 - 2 BvR 2475/94, NJW 1996, S. 1049 ).

    Ohne dass es auf subjektive Umstände und ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellte eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (vgl. BVerfGE 58, 163 ; 71, 202 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1995 - 2 BvR 2475/94 -, NJW 1996, S. 1049 ).

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Dringender Tatverdacht besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, daß der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist (BVerfG NJW 1996, 1049 f; BGH, NJW 1992, 1975 f; KK-Boujong, StPO, § 112 Rn. 3; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. 4. Lieferung, § 112 Rn. 16 ff; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. 2003, § 112 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 31/18

    Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

    Dringender Tatverdacht besteht, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit die hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat und deshalb verurteilt werden wird (Posthoff in: Gercke/Julius/Temming u.a., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 112, Rn. 4 unter Verweis auf BVerfG NJW 1996, 1049; NJW 1992, 1975 m. Anm. Baumann NStZ 1992, 449 und Anm. Schroeder JZ 1992, 976; Köln StV 1999, 156; Brandenburg StV 1996, 157; SK-Paeffgen Rn 4).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 2 U 13/20

    Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des

    Ein dringender Tatverdacht liegt dann vor, wenn aufgrund der bisherigen Ermittlungen eine hohe oder große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat (vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049, BGHSt 38, 276 (278); OLG Köln StV 1999, 156 (157); OLG Brandenburg StV S. 1996, 157; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019 Rn. 3, StPO § 112 Rn. 3), wobei der Verdachtsgrad für die Anordnung der Untersuchungshaft sogar noch höher ist als die Voraussetzungen, unter denen bei einem hinreichenden Tatverdacht vom zuständigen Strafgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wird (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO).
  • KG, 10.10.2008 - 1 AR 1433/07

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob

    Es reicht daher nicht aus, dass sich der Freigesprochene irgendwie verdächtig gemacht hat und die gesamte Verdachtslage die ergriffene Strafverfolgungsmaßnahme rechtfertigt (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 -).

    Im Zweifelsfalle ist zu seinen Gunsten zu entscheiden (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Senat, Beschlüsse vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 -, 20. Juni 2006 - 4 Ws 41/05 - und 18. April 2007 - 4 Ws 47/04 - KG, Beschluss vom 21. September 2006 - 5 Ws 524/06 - Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 5 StrEG Rdn.7; Meyer, StrEG 7.Aufl., § 5 Rdn. 39; Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 5 Rdn. 43).

    Ein widerlegtes Alibi wird in diesem frühen Ermittlungsstadium wie z.B. auch belastende bzw. widersprüchliche oder auffällig lückenhafte Angaben des Beschuldigten (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 4 Ws 114/03 - KG, Beschluss vom 6. August 2003 - 5 Ws 267/03 - KG, Beschluss vom 28. März 2001 - 3 Ws 615/00 - Meyer, a.a.O., § 5 Rdn. 52 m.w.N.) als Verdachtsumstand gewertet und führt, wenn dem Beschuldigten entlastende Angaben möglich und zumutbar waren, wegen grob fahrlässigen Verhaltens zu einem Ausschluss der Entschädigung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - KG, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 5 Ws 676/02 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 341).

    Der Ausschluss der Entschädigung lässt sich auch nicht aus der zu § 5 StrEG, der im Gegensatz zu § 6 StrEG auch das vorprozessuale Verhalten des früheren Beschuldigten einschließt (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Schätzler/Kunz, a.a.O., § 6 Rdn. 5), nachrangigen, teilweise sich mit dieser überschneidenden Regelung (vgl. Schätzler/Kunz, a.a.O., § 5 Rdn. 8, § 6 Rdn. 4) aus § 6 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. StrEG herleiten.

  • KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines

    Es reicht daher nicht aus, dass sich der Freigesprochene irgendwie verdächtig gemacht hat und die gesamte Verdachtslage die ergriffene Strafverfolgungsmaßnahme rechtfertigt (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 -).

    Im Zweifelsfalle ist zu seinen Gunsten zu entscheiden (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Senat, Beschlüsse vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 -, 20. Juni 2006 - 4 Ws 41/05 - und 18. April 2007 - 4 Ws 47/04 - KG, Beschluss vom 21. September 2006 - 5 Ws 524/06 - Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 5 StrEG Rdn.7; Meyer, StrEG 7.Aufl., § 5 Rdn. 39; Schätzler/Kunz, StrEG 3. Aufl., § 5 Rdn. 43).

    Ein widerlegtes Alibi wird in diesem frühen Ermittlungsstadium wie z.B. auch belastende bzw. widersprüchliche oder auffällig lückenhafte Angaben des Beschuldigten (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 4 Ws 114/03 - KG, Beschluss vom 6. August 2003 - 5 Ws 267/03 - KG, Beschluss vom 28. März 2001 - 3 Ws 615/00 - Meyer, a.a.O., § 5 Rdn. 52 m.w.N.) als Verdachtsumstand gewertet und führt, wenn dem Beschuldigten entlastende Angaben möglich und zumutbar waren, wegen grob fahrlässigen Verhaltens zu einem Ausschluss der Entschädigung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - KG, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 5 Ws 676/02 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 341).

    14 II. Der Ausschluss der Entschädigung lässt sich auch nicht aus der zu § 5 StrEG, der im Gegensatz zu § 6 StrEG auch das vorprozessuale Verhalten des früheren Beschuldigten einschließt (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Schätzler/Kunz, a.a.O., § 6 Rdn. 5), nachrangigen, teilweise sich mit dieser überschneidenden Regelung (vgl. Schätzler/Kunz, a.a.O., § 5 Rdn. 8, § 6 Rdn. 4) aus § 6 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. StrEG herleiten.

  • OLG Köln, 28.02.2017 - 2 Ws 781/16

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund grob

    Es sind dabei alle zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu würdigen und in Beziehung zu dem Verhalten des Beschuldigten und zum jeweiligen Tatvorwurf zu setzen (BVerfG, Beschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94 - OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 06.06.2012 - III - 1 Ws 111/12 - sowie vom 25.06.2013 - III - 2 Ws 275/13 - Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl., StrEG § 5 Rdnr. 10).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22

    Neufassung eines Haftbefehls; Betrugsverdacht bei öffentlichem Aufruf zur

    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; BGHSt 38, 276 (278); OLG Köln StV 1999, 156 (157); OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09

    Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft

    Zum Ausschluss der Entschädigung für eine freiheitsentziehende Maßnahme genügt es nicht, dass der Beschuldigte sich irgendwie verdächtig gemacht hat, vielmehr muss er durch eigenes Verhalten einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung des - nach §§ 112 Abs. 1, 127 Abs. 2 StPO erforderlichen - dringenden Tatverdachts geleistet haben (BVerfG NJW 1996, 1049, 1050).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Danach stellt sich eine gerichtliche Entscheidung nur dann als willkürlich dar, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die festgestellte Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist, die gerichtliche Entscheidung mithin bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; siehe auch BVerfG NJW 1996, 1049).
  • KG, 20.06.2011 - 4 Ws 48/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob

  • LG Dortmund, 08.05.2014 - 36 Qs 124 Js 280/13

    Sicherstellung, Bargeld, Entschädigung, StrEG, Zollvergehen, Geldwäsche

  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02

    Entschädigung für die verhängte Rechtsfolge übersteigende Untersuchungshaft

  • KG, 08.07.2021 - 5 Ws 104/21

    Entschädigung für vorläufigen Freiheitsentzug bei Absehen von der Unterbringung

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
  • LG Dortmund, 25.02.2014 - 36 Qs 32/14

    Voraussetzungen für die Annahme einer groben Fahrlässigkeit i.S.d. § 5 Abs. 2

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09
  • LAG Bremen, 15.01.2014 - 2 Sa 66/12

    Unwirksame ordentliche Verdachtskündigung eines Niederlassungsleiters wegen

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

  • LG Dortmund, 01.02.2018 - 37a Ks 1/16

    Saß ein 53-Jähriger ganze 30 Jahre unschuldig in der Psychiatrie?

  • OLG Nürnberg, 15.11.2005 - 1 Ws 1152/05

    Anfechtbarkeit des Unterlassen der gebotenen Entscheidung über die Verpflichtung

  • KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18

    Geiselnahme: Voraussetzungen des "Ausnutzungstatbestands"

  • LG Köln, 28.10.2014 - 5 O 331/13

    Schadensersatz, U-Haft, Voraussetzungen

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 1 Ws 111/12

    Voraussetzungen der Entschädigung für die Beschlagnahme eines Pkw; Ausschluss der

  • OLG Hamm, 26.09.2000 - 2 BL 165/00

    Haftprüfung, wichtiger Grund, Stillstand der Ermittlungen, verzögerte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - 3d E 813/21

    Beschlagnahme privater Mobiltelefone eines Beamten wegen des Besitzes

  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
  • KG, 02.09.2021 - 1 Ws 30/21

    Unterbliebene Kosten- und Auslagenentscheidung; Versagung der Feststellung einer

  • LG Bonn, 15.12.2022 - 64 Qs 83/22
  • LG Frankenthal, 18.06.2019 - 5 Ns 5171 Js 24262/18

    Trotz Freispruchs keine Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

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