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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 185/94   

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https://dejure.org/1996,2844
BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 185/94 (https://dejure.org/1996,2844)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1996 - VIII ZR 185/94 (https://dejure.org/1996,2844)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 185/94 (https://dejure.org/1996,2844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Handelskauf - Lagerkosten - Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 304; HGB §§ 354, 373
    Rechte des Kaufmanns im Annahmeverzug des Käufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Käufer in Annahmeverzug: Verkäufer kann übliche Lagerkosten verlangen!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 304; HGB §§ 354, 373
    Annahmeverzug des Käufers: Anspruch des Verkäufers auf Ersatz der üblichen Lagerkosten bei Verwahrung der Kaufsache in eigener Obhut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1464
  • MDR 1996, 699
  • WM 1996, 826
  • BB 1996, 820
  • DB 1996, 1561
  • DB 1996, 2276
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 17.11.2023 - V ZR 192/22

    Ersatz der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten KFZ

    Der Anspruch ist auf den Ersatz des tatsächlich entstandenen Mehraufwandes beschränkt, soweit dieser objektiv erforderlich war (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 185/94, NJW 1996, 1464, 1465).

    Insoweit werden die Verwahrkosten regelmäßig erforderliche Mehraufwendungen i.S.v. § 304 BGB darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 185/94, NJW 1996, 1464, 1465; zutreffend LG Chemnitz, BeckRS 2019, 33867 Rn. 43 ff.; a.A. OLG Saarbrücken, NJOZ 2020, 443 Rn. 42).

  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 1 U 121/18

    Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs:

    Unter dem Aspekt eines Anspruchs auf Ersatz von "Mehraufwendungen" im Sinne von § 304 BGB sind die Standgeldkosten gleichsam nicht geschuldet, denn es ist nicht dargelegt, dass der Beklagten durch das Abstellen des Fahrzeugs auf ihrem Gelände ein tatsächlicher Mehraufwand in Form von Lagerkosten entstanden wäre (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 14.2.1996 - VIII ZR 185/94, bei Juris Rn. 10).
  • BGH, 15.12.2020 - VIII ZR 304/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe einer

    Hiernach ist der sich im Annahmeverzug befindliche Gläubiger auch zum Ersatz der objektiv erforderlichen Lagerkosten des Schuldners verpflichtet (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 185/94, NJW 1996, 1464 unter 1 b aa; Staudinger/Feldmann, BGB, Neubearb.
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

    Formularmäßige Vereinbarung der vorzeitigen Lieferung und Fälligkeit des

    Danach ist der Schuldner auf den Ersatz des tatsächlich entstandenen Mehraufwands beschränkt, soweit dieser objektiv erforderlich ist (Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 185/94, NJW 1996, 1464 = WM 1996, 826 unter II 1 b aa m.w.Nachw.).

    Ein Kaufmann kann somit die üblichen Lagerkosten auch dann verlangen, wenn er die von ihm zu liefernde Ware während des Annahmeverzugs des Käufers in eigener Obhut behält (Senatsurteil vom 14. Februar 1996 aaO).

    Die in § 354 Abs. 1 HGB gesondert erwähnte Aufbewahrung muss nicht selbst Hauptpflicht des Vertrags sein oder im Mittelpunkt des Handelsgewerbes stehen; der mit der Aufbewahrung verbundene Anspruch eines Kaufmanns auf Lagerkosten gewinnt Bedeutung insbesondere beim Annahmeverzug des Käufers (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1996 aaO).

  • AG Viersen, 11.12.2020 - 32 C 480/19

    Besteller in Annahmeverzug: Eigene Lagerkosten werden nicht erstattet!

    Nach § 304 BGB werden aber nur tatsächliche Aufwendungen erstattet (BGH, NJW 1996, 1464, 1465).

    Es ist jedoch unzweifelhaft zutreffend, dass ein Kaufmann Lagergeld verlangen kann, wenngleich dies aus § 354 HGB folgt (BGH, NJW 1996, 1464, 1465, der BGH zitiert die Entscheidung des Reichsgerichts daher auch im Rahmen des § 354 HGB).

  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 173/04

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers; Dauer des

    Sollte sich die Beklagte mit der Rücknahme der Ersatzteile in Annahmeverzug befunden haben, wozu das Berufungsgericht bislang keine Feststellungen getroffen hat, so kann der Kläger als Kaufmann gemäß § 304 BGB in Verbindung mit § 354 HGB für die Dauer des Annahmeverzugs der Beklagten die ortsüblichen Lagerkosten beanspruchen (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 185/94, WM 1996, 826 = NJW 1996, 1464 unter 1 b aa m.w.Nachw.).
  • KG, 25.09.2007 - 7 U 5/07

    Zum Anspruch des Bauunternehmers auf Kostenerstattung für Einlagerung von zur

    Für den Fall des Annahmeverzugs eines Käufers mit der gekauften Ware hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich der Mehraufwand ebenfalls nach § 354 Abs. 1 HGB richtet, wonach der ein Handelsgewerbe ausübende Verkäufer, der die vom Käufer grundlos abgelehnten Kaufsachen bei sich verwahrt, grundsätzlich auch Ersatz der üblichen Lagerkosten verlangen kann (BGH NJW 1996, 1464, 1465).
  • LG Saarbrücken, 20.09.2013 - 13 S 77/13

    Nacherfüllung bei Werkvertrag: Tragung der Transportkosten bei unberechtigtem

    Denn es ist anerkannt, dass ein Kaufmann - wie hier die Beklagte - grundsätzlich als Mehraufwendungen die üblichen Lagerkosten verlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.1996 - VIII ZR 185/94, WM 1996, 826 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Dieser ist jedoch auf den Ersatz des tatsächlich entstandenen Mehraufwandes beschränkt, soweit dieser objektiv erforderlich war (BGH, Urt. v. 14.02.1996 - VII ZR 195/94, NJW 1996, 1464).
  • LG Chemnitz, 25.04.2019 - 3 S 1/18
    Dieser Ersatzanspruch gem. § 304 BGB beschränkt sich auf den objektiv erforderlichen Mehraufwand (BGH, NJW 1996, 1464).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2020 - 10 O 5016/20

    Der zu breite Mähdrescher

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 3 U 87/18

    Vereinbarung einer Lagermiete für Messebauteile; Einlagerung in Ausübung eines

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 1375/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2812
BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 1375/95 (https://dejure.org/1996,2812)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 1 BvR 1375/95 (https://dejure.org/1996,2812)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 (https://dejure.org/1996,2812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verwendung der Berufsbezeichnung "Tierheilpraktikerin" in der Öffentlichkeit ohne klarstellenden Hinweis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landesverfassungsbeschwerde - Rechtsweg - Subsidiarität - Bundesverfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1464
  • NVwZ 1996, 711 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch

    Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs hat diese Frist nicht neu in Gang gesetzt, da eine Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht nicht Teil des nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu erschöpfenden Rechtswegs ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464; 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 30. März 1999 - 2 BvR 514/99 -).

    Die Wirkungskraft des grundgesetzlichen Grundrechts wird durch eine solche Interpretation eines Landesgrundrechts nicht berührt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris; Beschluss vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464).

  • BVerfG, 26.01.2006 - 2 BvR 2058/05

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 S. 1

    Die Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei dem Landesverfassungsgericht hemmt den Fristlauf nicht, denn dieser Rechtsbehelf gehört nicht mehr zum Rechtsweg (§ 90 Abs. 2 BVerfGG, vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464).
  • BVerfG, 30.03.1999 - 2 BvR 514/99

    Bundesverfassungsbeschwerde und Landesverfassungsbeschwerde - unzulässige

    Demgemäß läuft die Frist des § 93 BVerfGG zur Anfechtung der fachgerichtlichen Entscheidungen nicht erst ab Zustellung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, sondern bereits ab Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung der Fachgerichte (vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 1630/96 - Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 = NJW 1996, S. 1464).
  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Im Rechtsstaat mit unmittelbar grundrechtsverpflichteter Fachgerichtsbarkeit, zumal auch mit "Wahlrecht" (vgl. zuletzt BVerfG, NJW 1996, 1464) zwischen zwei Wegen verfassungsgerichtlichen Grundrechtsschutzes in Land und Bund, kann kein Anlaß bestehen, die Begründungslasten bei der Wahrnehmung der verschiedenen Rechtsverfolgungschancen in solcher Weise zu lindern - was nicht nur für Fristbestimmungen selbstverständlich ist, sondern gleichermaßen auch für die Anforderungen aus den §§ 49 1, 50 VerfGHG gilt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - VerfGH 34/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die tarifliche Eingruppierung und sich daraus

    Sieht das Landesrecht aber - wie hier in § 53 Abs. 1 VerfGHG - einen Ausschluss der Landesverfassungsbeschwerde bei Erhebung der Bundesverfassungsbeschwerde vor, so muss der Betroffene wählen (vgl. für den wortlautgleichen § 49 Abs. 1 VerfGHG BE: BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95, NJW 1996, 1464 = juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 1630/96

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verhältnis von Landes- zu

    Die Bundesverfassungsbeschwerde ist gegenüber einer Landesverfassungsbeschwerde nicht subsidiär; beide Rechtsbehelfe können nebeneinander eingelegt, beide Verfahren nebeneinander betrieben werden (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464 ; Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 90 Rn. 210, 214 ff. m.w.N.).
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