Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.01.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.02.1996 - 2 BvR 200/91   

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BVerfG, 27.02.1996 - 2 BvR 200/91 (https://dejure.org/1996,1962)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.1996 - 2 BvR 200/91 (https://dejure.org/1996,1962)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 2 BvR 200/91 (https://dejure.org/1996,1962)
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DNS-Analyse auf freiwilliger Basis

§ 81a StPO, "Massen-Screening" verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Hinweis: DNS-(DNA-)Analyse jetzt speziell geregelt in §§ 81e ff StPO);

§ 90 BVerfGG, Subsidiarität der VB, Zurückhalten von Verteidigungsvorbringen im Strafverfahren führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - DNA-Analyse - Strafverfahren - Tatverdächtiger - Rechtsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1587
  • NStZ 1996, 345
  • StV 1996, 353
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1996 - 2 BvR 200/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden (BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 18. September 1995 - 2 BvR 103/92 -, NStZ 1996, 45 f. = StV 1995, 618 ff.), daß nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen bestehen, eine aufgrund einer Anordnung gemäß § 81a StPO oder auf freiwilliger Basis erlangte Blutprobe eines Beschuldigten einer DNA-Analyse zu unterziehen, soweit dadurch keine Erbinformationen offengelegt werden.
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Eine solche Erwägung verstoße gegen rechtsstaatliche Grundsätze (BVerfG, Kammer, NJW 1996, 1587, 1588; 1996, 3071, 3072).
  • BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme

    Insbesondere hat das Gericht zur Begründung des Tatverdachts nicht den Umstand herangezogen, daß der Beschwerdeführer eine freiwillige Teilnahme an der DNA-Untersuchung abgelehnt hat; eine solche Erwägung verstieße freilich gegen rechtsstaatliche Grundsätze (vgl. dazu BVerfG [Kammer], NJW 1996, S. 1587 [1588]).
  • LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04

    Ermittlungsverfahren: Molekulargenetische Untersuchung der Blutprobe einer nicht

    Der Umstand, dass er zu dem Kreis einer nach allgemeinen Merkmalen umrissenen Gruppe von männlichen Personen gehört, auf die das Täterprofil zutrifft, macht ihn eben so wenig zum Beschuldigten (vgl. Satzger JZ 2001, 639, 643; Volk NStZ 2002, 561, 563; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. Einl. Rdnr. 78) wie die Verweigerung der Teilnahme am freiwilligen Massengentest und die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Anordnung des Amtsgerichts (BVerfG NJW 1996, 1587, 1588).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3366
BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95 (https://dejure.org/1996,3366)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95 (https://dejure.org/1996,3366)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 2 BvR 2886/95 (https://dejure.org/1996,3366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zum Zeugnisverweigerungsrecht für ehrenamtlich tätige Berater in sogenannten Selbsthilfegruppen für angehörige Drogenabhängige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugnisverweigerung - Private Drogenberater - Beratungsstelle - Selbsthilfegruppen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1587
  • StV 1998, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
    Welchen hohen Wert das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß hat und welch hohes Bedürfnis nach einer wirksamen Strafverfolgung und einer Aufklärung schwerer Taten als wesentlicher Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens besteht, hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen betont (vgl. nur BVerfGE 33, 367, 383).

    Die so getroffene gesetzgeberische Entscheidung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 33, 367, 376 ff.; 44, 353, 378; vgl. auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 -).

    Die Schaffung eines Zeugnisverweigerungsrechts auch für diesen Personenkreis im Wege analoger Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 3b StPO oder im Wege richterlicher Rechtsfortbildung scheidet aus (vgl. BVerfGE 33, 367, 383).

    Zwar kann im Einzelfall ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Voraussetzungen ein über die strafprozessualen Vorschriften hinausgehendes Zeugnisverweigerungsrecht unmittelbar aus der Verfassung folgen (vgl. BVerfGE 33, 367, 374 f.).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 2 BvR 367/88

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Versagung eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es anerkannt, daß eine Begrenzung des Zeugniszwanges unmittelbar aus dem Grundgesetz nur ausnahmsweise und unter ganz besonderen Umständen mit Rücksicht auf Artikel 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 Grundgesetz hergeleitet werden kann (Bundesverfassungsgericht NStZ 1988, 418 ).

    Die so getroffene gesetzgeberische Entscheidung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 33, 367, 376 ff.; 44, 353, 378; vgl. auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 -).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
    Die vom Fachgericht der Abwägung zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe entsprechen der Verfassung (vgl. BVerfGE 27, 211, 219; 76, 363, 389).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
    Die so getroffene gesetzgeberische Entscheidung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 33, 367, 376 ff.; 44, 353, 378; vgl. auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 -).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
    Die vom Fachgericht der Abwägung zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe entsprechen der Verfassung (vgl. BVerfGE 27, 211, 219; 76, 363, 389).
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