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   BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95   

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BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95 (https://dejure.org/1995,1778)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1995 - 4 AZN 576/95 (https://dejure.org/1995,1778)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 4 AZN 576/95 (https://dejure.org/1995,1778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Streit über die tarifgerechte Eingruppierung einer Arbeitnehmerin - Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bedingungsfeindlichkeit von Rechtsbehelfen - Verstoß gegen gesetzliche Begründetheitsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72a; ZPO §§ 553, 551
    Verspätete Urteilsabsetzung und Nichtzulassungsbeschwerde

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 72a; ZPO §§ 553, 551
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine bedingte Einlegung für den Fall fehlender Revisionszulassung im noch nicht zugestellten Berufungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2533
  • MDR 1996, 1268
  • NZA 1996, 554
  • BB 1996, 488
  • DB 1996, 944
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.09.1993 - 9 AZN 400/93

    Divergenzbeschwerde; verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95
    Die Überschreitung der fünfmonatigen Frist zur vollständigen Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen durch das Landesarbeitsgericht rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision (Bestätigung von BAG Beschluß vom 20. September 1993 - 9 AZN 400/93 - AP Nr. 28 zu § 72 a ArbGG 1979).«.

    Die Überschreitung der fünfmonatigen Frist zur vollständigen Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen durch das Landesarbeitsgericht rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision (BAG Beschluß vom 20. September 1993 - 9 AZN 400/93 - AP Nr. 28 zu § 72 a ArbGG 1979).

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95
    Insoweit muß der Beschwerdeführer im einzelnen darlegen, welche fallübergreifende abstrakte Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe das Landesarbeitsgericht vorgenommen hat und daß diese fehlerhaft oder bei der Subsumtion wieder aufgegeben worden ist (BAGE 32, 203, 208; 32, 228, 232 = AP Nr. 1 und 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen (z.B. wirtschaftlichen) Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAGE 32, 203, 210 = AP, aaO).

  • BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85

    Abreitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionszulassung -

    Auszug aus BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht hilfsweise für den Fall eingelegt werden, daß eine eingelegte Revision unzulässig ist, weil das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen hat (Bestätigung von BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 = AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979).

    Bei dieser Art prozessualen Vorgehens übersieht die Beklagte, daß aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nicht unter einer Bedingung eingelegt werden können, sondern schlechthin bedingungsfeindlich sind (BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 = AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979, m.w.N.; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, Rz 46; GK-ArbGG/Ascheid, Stand Februar 1994, § 72 a Rz 43; a.A. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 72 a Rz 23).

  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79

    Auslegung eines Tarifvertrages - Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe -

    Auszug aus BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95
    Insoweit muß der Beschwerdeführer im einzelnen darlegen, welche fallübergreifende abstrakte Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe das Landesarbeitsgericht vorgenommen hat und daß diese fehlerhaft oder bei der Subsumtion wieder aufgegeben worden ist (BAGE 32, 203, 208; 32, 228, 232 = AP Nr. 1 und 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95
    Ferner ist darzulegen, daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, m.w.N.).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95
    Die Beklagte beruft sich daher der Sache nach zu Unrecht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde auf den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB l/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO, wonach ein Urteil, das nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen von den Richtern unterschrieben zur Geschäftsstelle des Gerichts gelangt, als "nicht mit Gründen versehen" gilt und deswegen entsprechend den einschlägigen Prozeßordnungen auf eine Rüge ohne weiteres aufzuheben ist.
  • BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2532/07

    Bedingungsfeindlichkeit der Rücknahme einzelner Grundrechtsrügen - Unzulässigkeit

    Die Rücknahme eines Rechtsbehelfs ist jedoch - nicht anders als seine Einlegung - nach allgemeinen Grundsätzen bedingungsfeindlich, weil sie als gestaltende Prozesshandlung aus Gründen der Rechtssicherheit keinen Schwebezustand verträgt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; für die Zivilprozessordnung: BGH, NJW-RR 1990, S. 67 ; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 516 Rn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, Grdz. § 128 Rn. 54; § 269 Rn. 24; § 516 Rn. 7; für die Verwaltungsgerichtsordnung: BVerwG, NVwZ 2002, S. 990 ; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Vorb § 40 Rn. 15; Vorb § 124 Rn. 25 f.; für die Strafprozessordnung: Löwe-Rosenberg/ Rieß, StPO, 25. Aufl. 1999, Einl. Abschn. J Rn. 27; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, Einl. Rn. 118; für die Arbeitsgerichtsbarkeit: BAG, NJW 1996, S. 2533 ; für die Finanzgerichtsordnung: Gräber/Ruban, FGO, 6. Aufl. 2006, § 125 Rn. 6).
  • BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Statthaftigkeit der Beschwerde an den BGH

    Die Einlegung von Rechtsmitteln ist allerdings schlechthin bedingungsfeindlich, weswegen sie auch nicht unter eine innerprozessuale Bedingung gestellt werden kann; ein dennoch bedingt erhobenes Rechtsmittel ist unwirksam und als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11, NJW-RR 2012, 755 Rn. 11; BAG, NJW 1996, 2533, 2534; BFH, NVwZ 1983, 439; Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl., vor § 128 Rn. 20; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl., vor § 124 Rn. 35 ff. [unter Hinweis auf Besonderheiten bei der Anschlussberufung, die hier nicht vorliegt]).
  • OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00

    Unzulässigkeit hilfsweiser weiterer sofortiger Beschwerde bei Erfolglosigkeit

    Eine innerprozessuale Bedingung liegt aber bereits begrifflich nur vor, wenn ein (auf den jeweiligen Rechtszug bezogenes) unbedingtes Prozessrechtsverhältnis bereits besteht (Zöller-Greger a.a.O.; MünchKomm-Rimmelspacher a.a.O.); eine Prozesshandlung, die einen Prozess oder eine Instanz erst einleiten soll, ist daher schlechthin bedingungsfeindlich (vgl. BAG NJW 1996, 2533, 2534; BGH NJW-RR 1999, 67, 68; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 197, 200; Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, Grundzüge vor § 128 ZPO Rdnr. 54 m.w.N.; Stein-Jonas-Leipold, 21. Aufl. Stand 1993, vor § 128 ZPO Rdnr. 208 f).

    Soweit hiervon vereinzelt abgewichen wird, betrifft dies ausschließlich Fallkonstellationen, in denen die ein Porzessrechtsverhältnis initiierende Prozesshandlung entweder an einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang anknüpft (so etwa Kammergericht, OLGZ 1975, 85, 87 für den Fall einer Beschwerde unter der "Bedingung", dass eine beschwerdefähige Erstentscheidung bereits ergangen sei; in einem solchen Fall liegt eine Bedingung im eigentlichen Sinne aber gar nicht vor, vgl. Stein-Jonas-Leipold a.a.O.) oder aber der Eintritt oder Ausfall der Bedingung allein von einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts abhängt (vgl. etwa die Beispiele bei Stein-Jonas-Grunsky, 21. Aufl. Stand 1993, § 518 ZPO Rdnr. 17; siehe auch Kornblum, NJW 1997, 922 in einer ablehnenden Anmerkung zu BAG NJW 1996, 2533 zum Verhältnis zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde).

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZN 132/01

    Divergenzbeschwerde

    Das gilt aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst dann, wenn ein Verfahrensfehler offenkundig ist (vgl. Senat 20. September 1993 - 9 AZN 400/93 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 28 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 15; BAG 13. Dezember 1995 - 4 AZN 576/95 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 74).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 01.08.2018 - 3 Ca 416/18

    Versäumnisurteil - Einspruch - Auslegung - gerichtlicher Hinweis -

    Außerdem bestünde bei einer so weitgehenden Aufweichung der Formvorschrift des § 340 ZPO dann auch die Gefahr, dass mit der Zeit auch der Rechtsgrundsatz (vgl. BAG vom 13.12.1995, 4 AZN 576/95) in Frage gestellt wird, dass ein Rechtsbehelf oder Rechtsmittel nicht unter einer Bedingung bzw. eventualiter eingelegt werden darf (so OLG Koblenz Beschluss vom 20.4.2000 - 1 W 283/00).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2009 - 10 L 109/07

    Zulässigkeit eines hilfsweise neben der Berufung eingereichten Zulassungsantrags

    Wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder das Nichtschweben eines Rechtsstreits entspricht es allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts, dass die Einlegung von Rechtsmitteln weder von einer außerprozessualen noch von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 -, BVerfGE 40, 272; BVerwG, Beschl. v. 12.09.1988 - 6 CB 35/88 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83; BAG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 AZN 576/95 -, NJW 1996, 2533; BFH, Beschl. v. 22.06.1982 - VII B 115/81 -, BFHE 136, 70; BGH, Beschl. v. 14.02.2001 - XII ZB 192/99 -, FamRZ 2001, 1703, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2002 - 15 B 155/02

    Bedingte Rechtsmitteleinlegung; Einlegung eines statthaften Rechtsmittels unter

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 1988 - 6 CB 35.88 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83, S. 21 (25); Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 AZN 576/95 -, NJW 1996, 2533 (2534); zu letzterem kritisch Kornblum, NJW 1997, 922.
  • LSG Sachsen, 03.02.2015 - L 7 AS 1408/14
    Als Rechtsmittel kann die Beschwerde nämlich nicht unter einer Bedingung eingelegt werden, weil dies dem Gebot der Rechtsmittelklarheit widerspricht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2011 - L 11 R 3679/11, RdNr. 32; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.06.1982 - VII B 115/81, RdNr. 4; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17.02.1961 - IV C 98.60, IV B 85.60, Leitsatz 1; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.12.1995 - 4 AZN 576/95, RdNr. 7, alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 2321/10
    Wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder das Nichtschweben eines Rechtsstreits entspricht es allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts, dass die Einlegung von Rechtsmitteln weder von einer außerprozessualen noch von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden darf (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 -, BVerfGE 40, 272; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. September 1988 - 6 CB 35/88 -,) Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 AZN 576/95 -, NJW 1996, 2533; Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 22. Juni 1982 - VII B 115/81 -, BFHE 136, 70; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Februar 2001 - XII ZB 192/99 -, FamRZ 2001, 1703, m.w.N.).
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