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   BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94, 2 BvR 884/94   

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BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94, 2 BvR 884/94 (https://dejure.org/1996,1176)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1996 - 2 BvR 727/94, 2 BvR 884/94 (https://dejure.org/1996,1176)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 2 BvR 727/94, 2 BvR 884/94 (https://dejure.org/1996,1176)
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Hafträume

Art. 13 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreten von Hafträumen ohne vorheriges Anklopfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungsgrundrecht - Haftraum - Justizvollzugsanstalt - Anklopfen - Vorwarnung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterfallen Hafträume von Strafgefangenen dem grundgesetzlich geschützten Wohnungsbegriff?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2643
  • NVwZ 1996, 1099 (Ls.)
  • NStZ 1996, 511
  • NStZ 1997, 380
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1991 - 5 AR Vollz 39/90

    Vollzug - Sichtspion - Strafvollzug - Einzelfallprüfung

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94
    Dabei ist anzuerkennen, daß der gesonderte Haftraum für den Gefangenen regelmäßig die einzige verbleibende Möglichkeit bietet, sich eine gewisse Privatsphäre zu schaffen und ungestört zu sein (vgl. BGHSt 37, 380 [382] - "Sichtspion").
  • OLG Saarbrücken, 01.12.1992 - Vollz (Ws) 3/92
    Auszug aus BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94
    - Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof sei auch im Hinblick auf die abweichende Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (NStZ 93, 207 ff.) nicht veranlaßt, da jenes Gericht den anders gelagerten Fall entschieden habe, daß ein männlicher Gefangener bei weiblichen Bediensteten das Anklopfen verlangt habe.
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94
    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt, wie heute allgemein anerkannt ist, auch für Eingriffe in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen von Strafgefangenen (BVerfGE 33, 1 ff.).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94
    Gefordert ist hier vor allem die Achtung der Menschenwürde des Strafgefangenen (BVerfGE 64, 261 [277]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94
    Das Bundesverfassungsgericht greift nur ein, wenn die angegriffene Entscheidung eine grundsätzliche Verkennung der Bedeutung und Reichweite von Grundrechten oder den Einfluß sachfremder (willkürlicher) Erwägungen erkennen läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Demgegenüber werden z. B. Unterkunftsräume eines Soldaten oder Polizeibeamten, Personenkraftwagen (vgl. BGH - Ermittlungsrichter - NStZ 1998, 157) oder Hafträume in einer Justizvollzugsanstalt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2643; BGHSt 44, 138) nicht als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG angesehen.
  • VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18

    Abschiebung zur Nachtzeit - Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung

    Bei einem Haftraum handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht um eine Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG, da von dessen Zuweisung als persönlicher und vom allgemeinen Anstaltsbereich abgegrenzter Lebensbereich das Hausrecht der Anstalt unberührt bleibt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.05.1996 - 2 BvR 727/94 -, juris Rn. 13).
  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08

    Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im

    Bereits Hafträume einer Justizvollzugsanstalt werden vom Schutzbereich des Art. 13 GG nicht umfasst, da das Hausrecht der Anstalt die Befugnis der Vollzugsbediensteten beinhaltet, die Hafträume jederzeit unabhängig vom Einverständnis der dort untergebrachten Gefangenen zu betreten (BVerfG NStZ 1996, 511).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

    Einen vergleichbaren gesetzlichen Auftrag wie er u.a. mit der Resozialisierung und Überwachung von Strafgefangenen in §§ 2, 3 StVollzG formuliert ist, der keine Privatheitserwartung zu- und das Hausrecht des Anstaltsleiters in den Zimmern der Strafgefangenen letztlich unberührt lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.05.1996 - 2 BvR 727/94 -, juris Rn. 13; streitig ist es auch bei Unterkunftsräumen von Soldaten oder Polizeibeamten < vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.03.2009 - 2 WDB 3, 08 -, juris Rn. 28 m.w.N.>, dort kann allerdings das Dienst- und Treuverhältnis i.S.d. Art. 33 Abs. 4, 5 GG, insb. die daraus abgeleitete und rechtlich determinierte Gehorsamspflicht angeführt werden, die eine andere rechtliche Bewertung zulassen könnte), kann den rechtlichen Bestimmungen für die Aufnahme von Geflüchteten in Unterbringungszentren (etwa der RL 2013/33/EU oder dem FlüAG) nicht entnommen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Gleiches gilt für Hafträume einer Justizvollzugsanstalt, weil Anstaltsmitarbeiter Hafträume jederzeit unabhängig vom Einverständnis der dort untergebrachten Gefangenen zu betreten befugt sind (vgl. BVerfGE Beschl. v. 30.05.1996 - 2 BvR 727/94 u.a. - NJW 1996, 2643).
  • OVG Hamburg, 18.08.2020 - 4 Bf 160/19

    Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, sind zur alleinigen Nutzung zugewiesene Räume in Gemeinschaftsunterkünften aufgrund der unterschiedlichen Zweckrichtung der Unterbringung auch nicht mit Hafträumen vergleichbar, für die der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG nur eingeschränkt gilt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.5.1996, 2 BvR 727/94 u.a., NJW 1996, 2643, juris Rn. 13).
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Demgegenüber werden z. B. Unterkunftsräume eines Soldaten oder Polizeibeamten (vgl. Maunz/Dürig/Herzog, GG Art. 13 Rdn. 3 c; Herdegen in Bonner Kommentar, GG Art. 13 Rdn. 26), Personenkraftwagen (vgl. BGH -Ermittlungsrichter- NStZ 1998, 157) oder Hafträume in einer Justizvollzugsanstalt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2643) nicht als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG angesehen.

    Im übrigen erstreckt sich das Hausrecht der Anstalt auch auf den Besucherraum, so daß der Gefangene grundsätzlich jederzeit den Zutritt weiterer Personen gewärtigen muß (vgl. für den Haftraum BVerfG NJW 1996, 2643).

  • VG Hamburg, 15.02.2019 - 9 K 1669/18

    Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft als Wohnung; Durchsuchung; fehlende

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu, dass es sich bei einem Haftraum nicht um eine Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG handelt, da von dessen Zuweisung als persönlicher und vom allgemeinen Anstaltsbereich abgegrenzter Lebensbereich das Hausrecht der Anstalt unberührt bleibt (BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.5.1996, 2 BvR 727/94 u.a., juris Rn. 13), lässt sich nicht auf Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften im Sinne von § 53 AsylG übertragen.
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Ein Bediensteter, der den Haftraum betreten will, muss sein Kommen - etwa durch Anklopfen oder ausreichend vernehmbare Schließgeräusche beim Öffnen der Tür (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 1996 - 2 BvR 727/94 u. a. -, NJW 1996, S. 2643, und vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 460/01 -, www.bverfg.de) - in einer Weise ankündigen, die dem Gefangenen im Falle der Benutzung der Toilette einen rechtzeitigen Hinweis ermöglicht, und hat in diesem Fall vom Betreten des Raumes, wenn dieses nicht ausnahmsweise dringend geboten erscheint, für eine den Umständen angemessene Zeitspanne abzusehen.
  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Auch dem Gefangenen muss ein Innenraum verbleiben, in dem er in Ruhe gelassen wird und in welchem er ein Recht auf Einsamkeit genießen kann (vgl. BVerfGE 27, 1, 6; BVerfG - Kammer NJW 1996, 2643; BGHSt 37, 380, 382).
  • BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17

    Haftraumdurchsuchungen im Strafvollzug (Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung

  • LG Regensburg, 20.01.2022 - SR StVK 245/21

    Betreten des Haftraums während Toilettengang des Gefangenen

  • LG Aachen, 29.08.2013 - 33i StVK 513/13

    Haftraum, Zimmer, Privatsphäre, Hausrecht

  • OLG Nürnberg, 24.10.1996 - Ws 753/96

    Durchsuchung von Hafträumen

  • OLG Celle, 23.10.2017 - 3 Ws 483/17

    Kein Anspruch auf Anwesenheit bei Durchsuchung des Wohnbereichs der

  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 664/14

    Ausführung der Sicherungsmaßnahme der Beobachtung eines Gefangenen durch

  • BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 407/23

    Strafgefangener, Strafvollstreckungskammer, Entscheidung des

  • OLG Hamm, 06.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 550/17

    Anspruch des Sicherungsverwahrten auf zeitlich begrenzte Betretungsverbote ihres

  • BVerfG, 09.12.2020 - 2 BvR 2194/19

    Verstoß gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Strafvollzug

  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

  • KG, 05.09.2008 - 2 Ws 408/08

    Strafvollzug: Bescheinigung über eine ergebnislose Haftraumkontrolle

  • KG, 23.05.2003 - 5 Ws 99/03

    Strafvollzug: Durchsuchung von Unterlagen des Gefangenen und deren Entfernung aus

  • BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 460/01

    Persönlichkeitsrecht des Strafgefangenen - Anklopfen vor dem Betreten von

  • AG Augsburg, 12.01.2012 - 1 M 10180/12

    Zwangsvollstreckung: Erforderlichkeit eines Durchsuchungsbeschlusses im

  • KG, 01.10.2019 - 5 Ws 168/19

    Haftraumrevision: Zulässiger Umfang und Modalitäten der Durchsuchung der

  • OLG Hamburg, 12.03.2013 - 3 Vollz (Ws) 37/12

    Art und Ausgestaltung der Unterbringung von Sicherungsverwahrten: Anforderungen

  • OLG Celle, 25.08.2022 - 2 Ss 101/22

    Recht des Senats zur Änderung des Schuldspruchs; Kein Grund zur Schuldänderung

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