Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 05.10.1995

Rechtsprechung
   LG Konstanz, 10.05.1996 - 1 S 292/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3233
LG Konstanz, 10.05.1996 - 1 S 292/95 (https://dejure.org/1996,3233)
LG Konstanz, Entscheidung vom 10.05.1996 - 1 S 292/95 (https://dejure.org/1996,3233)
LG Konstanz, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - 1 S 292/95 (https://dejure.org/1996,3233)
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Gelöschte Festplatte

§ 823 Abs. 1, § 90 BGB, Daten sind keine 'Sache', Schutzzweckzusammenhang zwischen Verbot der Stromkabelbeschädigung und Datenverlust;

§ 254 BGB, überwiegendes Eigenverschulden

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    §§ 823 Abs. 1, 90 BGB
    Schadensersatz bei Datenverlust nach Stromausfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2662
  • BB 1996, 8
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kassel, 13.07.1989 - 8 O 101/89

    Haftung für durch Stromunterbrechung bedingten Ausfall computergesteuerter

    Auszug aus LG Konstanz, 10.05.1996 - 1 S 292/95
    Wer diese gebotene Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten nicht beachtet, nimmt etwaige Datenverluste billigend in Kauf und handelt grob nachlässig (vgl. auch LG Kassel, Urteil vom 13.07.1989, 8 0 101/89).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.10.1995 - 22 U 175/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6044
OLG Hamm, 05.10.1995 - 22 U 175/94 (https://dejure.org/1995,6044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.1995 - 22 U 175/94 (https://dejure.org/1995,6044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 22 U 175/94 (https://dejure.org/1995,6044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2662 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 849
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 80/69

    Entstehung eines dinglichen Vorkaufsrechts - Vereinbarung eines obligatorischen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.1995 - 22 U 175/94
    Mit der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts können die Partner eines solchen Rechtsgeschäfts zwar vereinbaren, daß diesem dinglichen Recht auch ein obligatorisches Vorkaufsrecht zugrundeliegen solle (BGH, WM 1970, 1024); dies setzt jedoch voraus, daß die Beteiligten ein obligatorisches Vorkaufsrecht tatsächlich begründen wollen, und einen auf dieses Ziel gerichteten Willen der Parteien dieses Rechtsstreits kann der Senat nicht feststellen:.
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 161/12

    Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts neben der Bestellung eines

    Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht kann zwar neben einem dinglichen Vorkaufsrecht begründet werden, was aber einer entsprechenden Vereinbarung der Vertragsparteien bedarf (Senat, Urteil vom 22. Mai 1970 - V ZR 80/69, WM 1970, 1024, 1025; OLG Düsseldorf, DNotZ 1999, 1015, 1016; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 849, 850; Schurig, Das Vorkaufsrecht im Privatrecht, S. 98 f., S. 102 f.; jurisPK-BGB/Alpmann, 6. Aufl., § 1094 Rn. 4; MünchKomm-BGB/Westermann, BGB, 6. Aufl., § 1094 Rn. 4; NK-BGB/Reetz, 3. Aufl., § 1094 Rn. 4; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 1094 Rn. 1; Soergel, BGB, 13. Aufl., vor § 1094 Rn. 2; Staudinger/ Schermaier, BGB [2009], Einl. zu §§ 1094 ff. Rn. 14).
  • BGH, 11.07.2014 - V ZR 18/13

    Vorkaufsrecht an einem Erbbaugrundstück mit einer Eigentumswohnanlage: Begründung

    Anerkannt ist indessen ein an dem ganzen (ungeteilten) Grundstück lastendes dingliches Vorkaufsrecht, welches in der Weise beschränkt ist, dass der Berechtigte bei dem Verkauf des Grundstücks nur eine reale Teilfläche soll erwerben dürfen, die aber hinreichend bestimmt sein muss (BayObLG, NJW-RR 1998, 86; OLG Dresden, OLGE 4, 76; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 849; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 3. Aufl., § 1094 Rn. 6; Erman/Grizwotz, BGB, 13. Aufl., § 1094 Rn. 2; Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 1094 Rn. 8; NK-BGB/Reetz, 3. Aufl., § 1095 Rn. 6; PWW/Eickmann, BGB, 8. Aufl., § 1095 Rn. 3; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 1094 Rn. 2; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1095 Rn. 1, Krauß, NotBZ 2012, 214, 215).
  • OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10

    Vorkaufsrecht: Unterscheidung von dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

    Vielmehr sind dingliches und schuldrechtliches Vorkaufsrecht grundsätzlich rechtlich unabhängig voneinander (vgl. Staudinger/Mader BGB - Neubearbeitung 2004, Vorbemerkungen zu §§ 463 ff. Rdnrn. 5 ff; Staudinger/Schermaier BGB - Neubearbeitung 2009, Einleitung zu §§ 1094 ff. Rdnr. 14; Palandt/Bassenge BGB 71. Aufl., Überblick vor § 1094 Rdnr. 2; Alpmann in: Juris PK-BGB 5. Aufl. 2010, § 1094 Rdnr. 4; OLG Düsseldorf DNotZ 1999, 1015, 1016; OLG Hamm NJW-RR 1996, 849, jeweils m. w. N.).
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