Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 30.08.1995

Rechtsprechung
   BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,800
BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94 (https://dejure.org/1995,800)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1995 - 2 AZR 389/94 (https://dejure.org/1995,800)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 (https://dejure.org/1995,800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer personenbedingten und betriebsbedingten Kündigung - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) - Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses" oder eines "Scheinarbeitsverhältnisses"

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigung durch "Ehegatten-Arbeitgeber" bei Scheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1299
  • NZA 1996, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Im gegenwärtigen Stand des Verfahrens stellt sich deshalb auch nicht die Frage, ob die Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam sein könnte und ob die Klägerin dies in einem Rechtsstreit mit der Beklagten geltend machen könnte (vgl. zur Passivlegitimation des Veräußerers des Betriebes bzw. des Betriebsteils BAGE 43, 13 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81] = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB und BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Daraus, daß die Antragsbegründung von Anfang an bis in die Revision ausschließlich die Frage behandelt, ob die Kündigung vom 3. April 1992 wirksam ist, läßt sich allerdings schließen, daß der Feststellungsantrag allein den punktuellen Streitgegenstand der §§ 4,7 KSchG umfassen soll (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.).
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Daraus, daß die Antragsbegründung von Anfang an bis in die Revision ausschließlich die Frage behandelt, ob die Kündigung vom 3. April 1992 wirksam ist, läßt sich allerdings schließen, daß der Feststellungsantrag allein den punktuellen Streitgegenstand der §§ 4,7 KSchG umfassen soll (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.).
  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73

    Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Die rechtliche Einordnung der Tätigkeit der Klägerin für die Beklagte richtet sich nämlich in erster Linie nach dem erklärten Parteiwillen (vgl. BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 3 AZR 436/67 - BAGE 22, 236 [BAG 08.01.1970 - 3 AZR 436/67] = AP Nr. 14 zu § 528 ZPO; BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 36 VII, S. 183 f.; KR-Becker, a.a.O., Rz 34, m.w.N.).
  • ArbG Siegburg, 08.07.1986 - 4 Ca 2611/85
    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Ohne konkrete nachteilige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ist die Zerrüttung bzw. das Scheitern der Ehe für die Frage der sozialen Rechtfertigung der Kündigung ohne Aussagekraft (so zutreffend ArbG Berlin Urteil vom 20. März 1990 - 27 Ca 14/90 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 4; ArbG Siegburg Urteil vom 8. Juli 1986 - 4 Ca 2611/85 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17).
  • ArbG Berlin, 20.03.1990 - 27 Ca 14/90

    Ehepartner; Scheidung; Ehevertragspartner

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Ohne konkrete nachteilige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ist die Zerrüttung bzw. das Scheitern der Ehe für die Frage der sozialen Rechtfertigung der Kündigung ohne Aussagekraft (so zutreffend ArbG Berlin Urteil vom 20. März 1990 - 27 Ca 14/90 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 4; ArbG Siegburg Urteil vom 8. Juli 1986 - 4 Ca 2611/85 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17).
  • BAG, 08.01.1970 - 3 AZR 436/67

    Einstufung der Arbeit eines Kommanditisten auf Grund einer im

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Die rechtliche Einordnung der Tätigkeit der Klägerin für die Beklagte richtet sich nämlich in erster Linie nach dem erklärten Parteiwillen (vgl. BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 3 AZR 436/67 - BAGE 22, 236 [BAG 08.01.1970 - 3 AZR 436/67] = AP Nr. 14 zu § 528 ZPO; BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 36 VII, S. 183 f.; KR-Becker, a.a.O., Rz 34, m.w.N.).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Im gegenwärtigen Stand des Verfahrens stellt sich deshalb auch nicht die Frage, ob die Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam sein könnte und ob die Klägerin dies in einem Rechtsstreit mit der Beklagten geltend machen könnte (vgl. zur Passivlegitimation des Veräußerers des Betriebes bzw. des Betriebsteils BAGE 43, 13 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81] = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB und BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB).
  • LAG Köln, 26.01.1994 - 7 (2) Sa 738/93

    Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung; Unterscheidung zwischen

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. Januar 1994 - 7 (2) Sa 738/93 - aufgehoben.
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Ein solcher Rechtsverzicht kann ihm schon nach dem Rechtsgedanken des Maßregelungsverbots (§ 612a BGB ) nicht abverlangt werden (ähnlich BAG 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 - zu II 6 der Gründe, EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 12) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Dies gilt auch für die Behauptung, bei einem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft gehandelt (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 59/02 - zu II 3 a der Gründe; 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 - zu II 4 der Gründe) .
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Die Wirkung eines gerichtlichen Geständnisses beschränkt sich aber auf den Prozess, in dem es abgegeben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 136/02 - NJW-RR 2004, 1001 m.w.N.; BAG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 - NJW 1996, 1299, 1230; MünchKomm-ZPO/Prütting, aaO, § 288 Rdn. 33; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 288 Rdn. 13, 20), hier also auf den Vorprozess.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2853
OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94 (https://dejure.org/1995,2853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.1995 - 1 L 894/94 (https://dejure.org/1995,2853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 1995 - 1 L 894/94 (https://dejure.org/1995,2853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Abs. 4 BauGB; Art. 28 Abs. 2 GG
    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung; Bedeutung für Natur und Landschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung; Bedeutung für Natur und Landschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1299 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 271
  • BauR 1996, 348
  • ZfBR 1996, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Das erfordert nicht nur, daß die Ziele der Raumordnung und Landesplanung hinreichend bestimmt sind, sondern auch, daß die Ziele als landesplanerische Letztentscheidung eine auf der landesplanerischen Ebene nicht mehr ergänzungsbedürftige Aussage treffen und nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 - DVBl. 1992, 1438 ).

    Wesentlich ist, daß die Ziele der Raumordnung und Landesplanung den Gemeinden einen Rahmen setzen, innerhalb dessen die Gemeinden die Wahlmöglichkeiten voll ausschöpfen dürfen, den die Gemeinden aber nicht im Wege der Abwägung überwinden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.02.1991 - 6 K 8/89

    Wohnhaus; Schutzwürdig; Schutzwürdigkeit; Außenbereich; Mischgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Allerdings hat der 6. Senat im Urteil vom 15.2.1991 - 6 K 8/89 - OVGE 42.363 die Festlegung eines Gebietes im Regionalen Raumordnungsprogramm als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erholung ohne weitere Auseinandersetzung mit der Tragweite dieser Festlegung als zulässiges Ziel der Raumordnung und Landesplanung angesehen und den Bebauungsplan für nichtig erklärt, der mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes gegen die Zweckbestimmung des Gebietes mit besonderer Bedeutung für die Erholung verstieß.
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Das Abwägungsgebot ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen en von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwG 34, 301 und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Das Abwägungsgebot ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen en von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwG 34, 301 und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Vorsorgegebiete stellen ungeachtet ihrer Einordnung als Ziele der Raumordnung in Teil I, B (9) des Landes - Raumordnungsprogramms Niedersachsen (Gesetz vom 2.3.1994, GVBl. S. 130; aufgehoben durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 26.4.2007, GVBl. S. 161) nur Abwägungsdirektiven im Hinblick auf konkurrierende Nutzungsansprüche dar (vgl. dazu: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 29.8.1995 - 1 L 894/94 -, NVwZ 1996, 271; Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Loseblattsammlung, Stand: Februar 2007, § 1, Rn. 315).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Als "Ziele" der Landesplanung und Raumordnung im Sinne dieser Vorschrift sind nur landesplanerische Letztentscheidungen anzusehen, welche eine nicht mehr ergänzungsbedürftige und -fähige Aussage treffen und daher nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben, sondern ihrer Abwägung mit Anspruch auf Verbindlichkeit vorgehen (vgl. beispielsweise OVG Lüneburg, Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 894/94 -, BRS 57 Nr. 273 = ZfBR 1996, 54 = BauR 1996, 348 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl 1992, 1438).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01

    Antragsbefugnis: Sondergebiet für Windenergieanlage in Nachbargemeinde;

    Ziff. 5.2.1 RROP 1985 trifft keine abschließende, allenfalls noch konkretisierungsbedürftige Aussage zur Zulässigkeit von Nutzungen in einem Vorranggebiet für Erholung; es ist - im Sinne einer Abwägungsdirektive - bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen lediglich "darauf zu achten", dass Naturhaushalt und Landschaftsbild als natürliche Eignungsgrundlagen dieser Gebiete erhalten bleiben bzw. nach Möglichkeit verbessert werden (s. auch Niedersächsisches OVG, NVwZ 1996, 271 für "Gebiete mit besonderer Bedeutung für Erholung" ) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht