Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.08.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96   

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BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96 (https://dejure.org/1996,308)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1996 - 11 B 48.96 (https://dejure.org/1996,308)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1996 - 11 B 48.96 (https://dejure.org/1996,308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an den Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Beibringung eines Drogenscreenings - Berechtigte Zweifel an der Fahreignung bei festgestelltem unerlaubtem Drogenbesitz - Hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den ...

  • archive.org

    Anordnung Drogenscreening bei Verdacht auf regelmäßigen Haschischkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge Haschischkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 269
  • NVwZ 1997, 271 (Ls.)
  • NZV 1996, 467
  • VBlBW 1997, 57
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
    Diese Aufforderung ist eine entscheidungsvorbereitende Maßnahme der Auf-Klärung des maßgeblichen Sachverhalts, dient der präventiven Kontrolle von Kraftfahrern im Interesse eines möglichst gefahrlosen Straßenverkehrs und ist - ebenso wie § 4 StVG - verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94] ).

    Durch diese abgestufte Vorgehensweise wird dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dem im Zusammenhang mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts besondere Bedeutung zukommt, entsprochen (vgl. BVerfGE 89, 69 [BVerfG 24.06.1993 - 1 BvR 689/92] ; BayVGH, DAR 1995, S. 79 f.).

    Ein solcher vorrangiger Nachweis wird auch in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1993 (a.a.O., S. 86 f.) nicht gefordert.

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
    Diese Aufforderung ist eine entscheidungsvorbereitende Maßnahme der Auf-Klärung des maßgeblichen Sachverhalts, dient der präventiven Kontrolle von Kraftfahrern im Interesse eines möglichst gefahrlosen Straßenverkehrs und ist - ebenso wie § 4 StVG - verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94] ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner bereits geklärt, daß das auf § 15 b Abs. 2 StVZO gestützte Verlangen nach Beibringung eines Gutachtens rechtmäßig ist, wenn - erstens - aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung des betroffenen Kraftfahrers bestehen und - zweitens - die angeordnete Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, um gerade die konkret entstandenen Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87 und vom 27. September 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
    Daraus ergibt sich, daß bei einem Fahrerlaubnisinhaber festgestellter unerlaubter Drogenbesitz je nach den Umständen berechtigte Zweifel an der Fahreignung auslösen und die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nach § 15 b Abs. 2 StVZO rechtfertigen kann: Daß der Cannabisrausch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, entspricht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis (vgl. BVerfGE 90, 145 m.w.N.).

    Denn für die unterschiedliche Behandlung des Konsums beider Drogen sind gewichtige sachliche Gründe vorhanden, die in der unterschiedlichen Wirkungsweise, dem unterschiedlichen Wissen von ihren Auswirkungen im Straßenverkehr und den damit zusammenhängenden Unterschieden der sozialen Kontrolle begründet sind (vgl. hierzu BVerfGE 90, 145 ).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner bereits geklärt, daß das auf § 15 b Abs. 2 StVZO gestützte Verlangen nach Beibringung eines Gutachtens rechtmäßig ist, wenn - erstens - aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung des betroffenen Kraftfahrers bestehen und - zweitens - die angeordnete Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, um gerade die konkret entstandenen Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 87 und vom 27. September 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 -,.

    Der Bescheid der Stadt Freiburg im Breisgau vom 19. Juli 1994 - 32.27.10 -, der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 8. März 1995 - 14/50/1181/22/95 -, der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. August 1995 - 4 K 724/95 -, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. April 1996 - 10 S 2683/95 - und der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG.

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    bb) Auch für aus Cannabiskonsum ableitbare Zweifel an der Fahreignung gelten die dargestellten Maßstäbe (vgl. Beschluss vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Entsprechend den zu § 15 b Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung a. F. aufgestellten Grundsätzen, vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, Urteilsabdruck S. 8, vom 13. November 1997 - 3 C 1.97 -, Buchholz 442.16, § 15 b StVZO Nr. 28, und vom 15. Dezember 1989 - 7 C 52.88 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 87 sowie Beschluss vom 23. August 1996 - 11 B 48.96 -, NJW 1997, 269, ist der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig, wenn die Anordnung, ein Gutachten beizubringen rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war und für die Weigerung, das Gutachten beizubringen, kein ausreichender Grund besteht.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, Urteilsabdruck S. 8 f., und Beschluss vom 23. August 1996, a.a.O..

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a.-, BVerfGE 90, 145 (181) = NJW 1994, 1577 (1581); BVerwG, Beschluss vom 23. August 1996, a.a.O..

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1999 - 3 B 150.99 -, NZV 2000, 345 f., vom 12. Januar 1999 - 3 B 145.98 - und vom 23. August 1996, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 19 A 3204/98 -, NJW 1999, 161 f.; ferner - unter eingehender Auswertung sachverständiger Aussagen - BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, NJW 2000, 304 (307).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 1996, a.a.O. und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. August 1994 - 10 S 1430/94 -, NZV 1994, 495 (496), jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994, a.a.O., BVerfGE 90, 145 (195 f.) = NJW 1994, 1577 (1584 f.); OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 19 B 391/99 -.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2776
OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III (https://dejure.org/1996,2776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III (https://dejure.org/1996,2776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III (https://dejure.org/1996,2776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, der fahrlässigen Nichtbeachtung des Rotlichts einer Verkehrssignalanlage und des Nichtvorweisens eines Schaublatts; Zulässigkeit einer Verwertung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 269 (Ls.)
  • NStZ-RR 1996, 376
  • NZV 1996, 503
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 30.03.2005 - 4 Ss OWi 173/05

    Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß bei deutlichem Überschreiten allgemein

    Auch aus diesem Grunde ist das Urteil daher aufzuheben (OLG Hamm VRS 56, S. 362 und OLG Düsseldorf NZV 96, S. 503).".
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Bei mehreren, in engerem zeitlichen Zusammenhang stehenden Geschwindigkeitsübertretungen besteht regelmäßig die Problematik, ob die einzelnen Verstöße jeweils neue Taten im prozessualen Sinne begründen und darüber hinaus im Falle der Bejahung nur eine Tat in diesem Sinne, ob unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit eine Verknüpfung zu nur einer einzigen materiell-rechtlichen Tat vorliegt (vgl. BayObLG VM 1997, 43; OLG Stuttgart, NZV 1997, 243 ; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 503 ; Senatsbeschluß vom 4. Juli 1993, 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 = NZV 1994, 42 = VRS 86, 148 = VM 1994, 23).

    Hinsichtlich der Verwertung der Diagrammscheibe ist zu beachten, daß im Bußgeldverfahren grundsätzlich nur die zulässigen Erhebungsmethoden der Verlesung und/oder der Inaugenscheinnahme zur Anwendung kommen (vgl. Senatsbeschluß vom 13. August 1996 in NZV 1996, 503 ).

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Von besonderer Bedeutung ist vielmehr, ob die Einzelverstöße räumlich und insbesondere zeitlich eng aufeinander folgen (vgl. etwa BayObLG JR 2002, 523 f.; BayObLGSt 1995, 91, 93 f.; OLG Düsseldorf NZV 1996, 503, 504 f.; OLG Köln NZV 1989, 401; OLG Stuttgart NZV 1997, 243 f., jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Einzelverstöße räumlich und insbesondere zeitlich eng aufeinander folgen (BayObLGSt 1995, 91/93; OLG Düsseldorf NZV 1996, 503/504; OLG Köln NZV 1989, 401; OLG Stuttgart NZV 1997, 243), wobei ein zeitlicher Zwischenraum von etwa 30 bis 35 Minuten bereits als bedenklich erachtet wurde, um noch von einer Tat ausgehen zu können (OLG Köln NZV 1994, 292).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    In derartigen Fällen einer "Aneinanderreihung" gleichartiger Verkehrsverstöße beginnt nach allgemeiner Ansicht mit jedem Fahrtbeginn nach einem nicht verkehrsbedingten Stillstand des Fahrzeugs eine neue Tat im prozessualen Sinne, denn unter Berücksichtigung normaler Verhältnisse im Straßenverkehr stellt das Abstellen des Fahrzeugs eine Zäsur dar, die einen zuvor als historische Einheit zu betrachtenden Verkehrsvorgang beendet (OLG Düsseldorf, NZV 94, 118f., NZV 96, 503, 504f. und VRS 90, 296, 299; BayObLG NZV 97, 282 und 489, 490; OLG Köln NZV 94, 292).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Jedoch ist eine neue Tat im verfahrensrechtlichen Sinne regelmäßig erst dann gegeben, wenn das Fahrzeug nicht nur verkehrsbedingt zum Stillstand gekommen ist und die Fahrt danach wieder fortgesetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 90, 296, 299; NZV 1994, 118, 119; NZV 1996, 503 ; OLG Köln NZV 1994, 292 ).
  • OLG Jena, 12.07.1999 - 1 Ss 71/99

    Kontinuierliches Zuschnellfahren als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne ;

    Der Bewertung des um 9.01 Uhr begangenen Verkehrsverstoßes als selbständige Tat im verfahrensrechtlichen Sinne stehen auch der von der Verteidigung in Bezug genommene Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.01.1997 (NZV 1997, 282) sowie die weiteren Entscheidungen des BayObLG vom 25.02.1997 (NZV 1997, 484) und des OLG Düsseldorf vom 03.11.1993 (NZV 1994, 118), vom 15.09.1994 (VRS 90, 296) und vom 13.08.1996 (NZV 1996, 503) nicht entgegen.
  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte

    Es entspricht vielmehr einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat NZV 94, 292 = VRS 88, 366; Beschlüsse vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B) und vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); OLG Hamm NZV 92, 159 = VRS 82, 235; ZfS 94, 187; OLG Düsseldorf VRS 87, 51 = VM 94, 43; NZV 96, 503 = NStZ-RR 96, 376; siehe dazu auch Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 3 Rn. 76 b), daß die sichergestellte Diagrammscheibe eines nach Artikel 3 I VO (EWG) Nr. 3821/85 vom 20.12.1985 mit einem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeugs auch daraufhin ausgewertet werden darf, ob der Fahrer gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
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