Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96 |
Richterehrenwort
§ 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte Bemächtigungslage'
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
StGB § 239b
- Jurion
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239b
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 1081
- NJW 1997, 1082
- StV 1997, 304
- JR 1998, 125
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 20.06.2007 - 1 StR 157/07
Geiselnahme (eingeschränkte Auslegung in Zweipersonenverhältnissen); Nötigung …
Zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (vgl. BGH NJW 1997, 1082; NStZ 2006, 36).Allerdings kann auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, eine Nötigung darstellen (BGH NJW 1997, 1082; NStZ 2006, 36).
Zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (vgl. BGH NJW 1997, 1082; NStZ 2006, 36).
Allerdings kann auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, eine Nötigung darstellen (BGH NJW 1997, 1082; NStZ 2006, 36).
- BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg …
Jedenfalls solche Handlungen des Opfers, die eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellen, führen zur Vollendung der mit der qualifizierten Drohung erstrebten Nötigung (BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).Jedenfalls solche Handlungen des Opfers, die eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellen, führen zur Vollendung der mit der qualifizierten Drohung erstrebten Nötigung (BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).
Auch im Fall II. 5. ergibt sich aus den Feststellungen der Strafkammer nicht, dass der Zeuge S. auf die Drohungen und Aufforderungen der Angeklagten G. und K., "seinen Mund zu halten" und seine angeblichen Angaben bei der Polizei zurück zu ziehen, eine entsprechende zusagende oder sonst zustimmende Erklärung noch während der andauernden Bemächtigungslage abgegeben hat; daher fehlt es am erforderlichen funktionalen Zusammenhang zwischen dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung durch qualifizierte Drohung andererseits (vgl. hierzu BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).
- BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05
Eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts (verfassungskonforme Auslegung des § …
Jedenfalls solche Handlungen des Opfers, die eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellen, führen zur Vollendung der mit der qualifizierten Drohung erstrebten Nötigung (BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).Jedenfalls solche Handlungen des Opfers, die eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellen, führen zur Vollendung der mit der qualifizierten Drohung erstrebten Nötigung (BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).
Auch im Fall II. 5. ergibt sich aus den Feststellungen der Strafkammer nicht, dass der Zeuge S. auf die Drohungen und Aufforderungen des Angeklagten und des Mitangeklagten K., "seinen Mund zu halten" und seine angeblichen Angaben bei der Polizei zurück zu ziehen, eine entsprechende zusagende oder sonst zustimmende Erklärung noch während der andauernden Bemächtigungslage abgegeben hat; daher fehlt es am erforderlichen funktionalen Zusammenhang zwischen dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung durch qualifizierte Drohung andererseits (vgl. hierzu BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).
- BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03
Nötigung (Versuch; Vollendung; Teilerfolg; Zwischenziel; Enderfolg); …
Ein Teilerfolg des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, kann dann für die Annahme einer vollendeten Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach der Vorstellung des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 1082 f.; BGH NStZ 1987, 70 f.).Vollendet ist die Nötigung erst dann, wenn der Genötigte die verlangte Handlung vorgenommen oder zumindest mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH MDR 1979, 280 f.); ein solcher Teilerfolg des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, kann dann für die Annahme einer vollendeten Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach der Vorstellung des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 1082 f.; BGH NStZ 1987, 70 f.).
- BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06
Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis; …
Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt daher nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (vgl. BGHSt 40, 350 ff., 359;… BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Anwendungsbereich 1 und Sichbemächtigen 4, 8; BGH NJW 1997, 1082 f. und NStZ 2006, 448 f.). - BGH, 17.02.2005 - 4 StR 10/05
Geiselnahme (Erfordernis der weiteren Nötigung durch eine qualifizierte Drohung).
Wenn aber der Täter - wie hier - die von ihm geschaffene Lage nicht zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausnutzen will, ist § 239 b StGB nicht anwendbar (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH, Beschluß vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96;… vgl. auch LK-Träger/ Schluckebier 11. Aufl. § 239 b Rdn. 8). - BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
Geiselnahme (einschränkende Auslegung im Zweipersonenverhältnis; Ausnutzung zur …
Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96). - BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08
Geiselnahme (Zeitpunkt der Erreichung des Nötigungsziels); Überzeugungsbildung …
Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass zwischen der Entführung oder dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung ein funktionaler Zusammenhang derart bestehen muss, dass der Täter dem Opfer noch während der Dauer der Entführung oder Bemächtigung eine Handlung, Duldung oder Unterlassung abpressen will (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2008, 279; NStZ-RR 2007, 343; NJW 1997, 1082; StV 1997, 303). - OLG Zweibrücken, 13.02.2003 - 4 U 2/02
Bauvertrag - Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche: Verjährung
Deshalb unterfällt auch eine Werkleistung, die erkennbar für ein konkretes Gebäude bestimmt war, der fünfjährigen Verjährungsfrist (BGH BauR 1992, 369, 502; 1997, 1018; NJW 1997, 1082). - BGH, 13.01.2009 - 1 StR 709/08
Qualifizierte Bemächtigungslage bei der Geiselnahme.
Der für die Verwirklichung des § 239b Abs. 1 StGB erforderliche funktionale und zeitliche Zusammenhang zwischen der vom Angeklagten geschaffenen Zwangslage und der abzunötigenden Handlung (BGH NJW 1997, 1082; NStZ 2006, 36, 37) ist jedenfalls insoweit gegeben, als der Angeklagte die Geschädigte unter bewusster Ausnutzung der fortbestehenden qualifizierten Zwangslage dazu veranlasste, die auf dem Mobiltelefon gespeicherten SMS, die er ihr gesandt hatte, zu löschen. - OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09
Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub
- OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 18/09
Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub
- BGH, 31.03.2004 - 1 StR 2/04
Nötigungserfolg bei Erreichung einer eigenständig bedeutsamen Vorstufe des …
- OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 20/09
Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub
- OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 19/09
Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub
- BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12
Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung); …
- BGH, 26.03.1997 - 2 StR 88/97
StGB § 22, § 240
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