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   OLG München, 02.10.1996 - 21 U 3394/96   

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OLG München, 02.10.1996 - 21 U 3394/96 (https://dejure.org/1996,3576)
OLG München, Entscheidung vom 02.10.1996 - 21 U 3394/96 (https://dejure.org/1996,3576)
OLG München, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 21 U 3394/96 (https://dejure.org/1996,3576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Interessenkollision bei anwaltlichem Tätigwerden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung einer ausgeübten Rechtsanwaltstätigkeit; Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen; Auswahl und Ernennung eines Konkursverwalters durch das Konkursgericht; Vorschlagsrecht der Gläubiger hinsichtlich der Auswahl des ...

  • Anwaltsblatt

    § 43a BRAO, § 23 BRAGebO, § 118 BRAGebO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43a Abs. 4
    Honoraranspruch eines Rechtsanwalts bei Vorwurf des Verstoßes gegen das Vertretungsverbot bei Interessenkollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1313
  • AnwBl 1997, 119
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 105/90

    Beschränkung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG München, 02.10.1996 - 21 U 3394/96
    Es fehlt ein schlüssiger oder ausreichend substantiierter Vortrag einer Interessenkollision, die der unbefangenen Ausübung des Mandats durch den Kläger entgegengestanden hätte (vgl. BGH NJW 1991, 1176/1177).
  • OLG Hamm, 19.08.1987 - 5 U 188/87

    Ablehnung eines Einstellungsantrags gemäß § 769 Zivilprozessordnung (ZPO) mangels

    Auszug aus OLG München, 02.10.1996 - 21 U 3394/96
    a) Da hier ein solcher Verstoß nicht vorliegt, kann dahingestellt bleiben, ob anderenfalls der Geschäftsbesorgungsvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB ) oder die guten Sitten (§ 138 BGB ) nichtig wäre, so daß der Rechtsanwalt im Hinblick auf § 817 BGB keine Vergütung fordern könnte (vgl. Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO , 7. Aufl., § 1 Rdnr. 15 m.w.N.; zur Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages bei Verstoß des Anwaltsnotars gegen § 45 Nr. 4 BRAO a.F. OLG Hamm, DNotZ 1989, 632; OLG Köln AnwBl 1980, 70/71; Feuerich, DNotZ 1989, 5967/602 f. je m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender

    Schon im Jahr 1997 wurde aber sowohl in der Rechtsprechung der Instanzgerichte als auch im Schrifttum darauf hingewiesen, dass ein auf die Vertretung entgegengesetzter Interessen gerichteter Anwaltsvertrag nach § 134 BGB nichtig sein könne (zu § 43a Abs. 4 BRAO: OLG München, AnwBl. 1997, 119; zu der bis zum 8. September 1994 geltenden Regelung in § 45 Nr. 2 BRAO: OLG Hamm, AnwBl.1989, 397; Feuerich, BRAO, 2. Aufl. (1992), § 45 Rn. 54; Lingenberg/Hummel/Zuck/Eich, Kommentar zu den Grundsätzen des anwaltlichen Standesrechts, 2. Aufl. (1988), § 34 Rn. 6; Kleine/Cosack, BRAO (1993), § 45 Rn. 15: "streitig"; zweifelnd Vollkommer, Anwaltshaftungsrecht (1989) § 1 Rn. 32; zu § 146 StPO: OLG München, NJW 1983, 1688; LG Freiburg, NStZ 1985, 330).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Revisionsbegründung der Beklagten zitierten Entscheidung OLG München (NJW 1997, 1313) und der ebenfalls zitierten Kommentierung von Jessnitzer/Blumberg (BRAO 9. Aufl. § 43a Rn. 4 am Ende).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11

    Begriff der widerstreitenden Interessen i.S. von § 43a Abs. 4 BRAO

    Darlegungs- und beweisbelastet für den Verstoß ist vorliegend mithin die Klägerin (OLG München, NJW 1997, 1313 ).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 04.06.2010 - 2 AGH 32/09

    Vereinbarkeit einer Vertretung des Betriebsrats bei

    von rechtlicher Bedeutung sein kann (OLG München, NJW 1997, 1313 (1314);.
  • LAG Köln, 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00

    Kosten des Betriebsrats, Bewilligung desselben Rechtsanwalts durch Betriebsrat

    Wäre der Betriebsrat in diesem Sinne ungerechtfertigt bereichert, käme es in Betracht, dass der Arbeitgeber ihn von dem Anspruch des Rechtsanwalts B aus § 812 BGB freizustellen hätte, sofern einem Anspruch des Rechtsanwalt B nicht § 817 BGB entgegenstände (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OLG München NJW 1997, 1313, 1314).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 6 W 69/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss über eine Vergütungsfestsetzung;

    Die auf die Herbeiführung der Einigung gerichtete Tätigkeit des Rechtsanwalts muss nur zumindest mitkausal für das Zustandekommen der Einigung gewesen sein; er muss nicht die ausschlaggebende Ursache gesetzt haben, so dass es für das Entstehen der Gebühr auch ausreicht, wenn erst später - wie im Streitfall - ein anderer Rechtsanwalt die Einigungsgespräche erfolgreich zu Ende führt (vgl. OLG München, NJW 1997, 1313, 1315; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG-Kommentar, 25. Auflage, RVG VV 1000 Rn. 274 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 22.06.2016 - B 5 M 16.115

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzung wegen Interessenskollision eines

    Es kann insbesondere nicht die Rede davon sein, dass in diesen beiden Sachverhalten ein und derselbe historische Vorgang von rechtlicher Bedeutung ist (zu diesem Ansatz: OLG München U.v. 2.10.1996 - 21 U 3394/96 - NJW 1997, 1313/1314; Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl. 2015, Rn. 142 zu § 43a).
  • OLG Hamburg, 04.11.2022 - 4 W 96/22
    Von Ursächlichkeit ist auch auszugehen, wenn die Einigungsverhandlungen zunächst gescheitert sind, die Parteien aber mit einem anderen Rechtsanwalt den gleichen oder einen im Großen und Ganzen entsprechenden Vergleich doch noch schließen (OLG München, Urteil vom 2. Oktober 1996 - 21 U 3394/96 - NJW 1997, 1313, 1315; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 25. Auflage, RVG VV 1000 Rn. 278; Toussaint/Uhl, Kostenrecht, 52. Auflage, RVG VV Teil 1 Nr. 1000, Rn. 46 "Scheitern der Verhandlungen").
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2022 - L 10 SF 1848/21 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Denn jedenfalls kann vorliegend entgegen der Annahme des Erinnerungsführers - und auch entgegen dem SG - nicht davon gesprochen werden, die nach dem Widerruf getroffene Einigung (ohne Beteiligung des Erinnerungsführers, s.o.) entspreche "im Kern" bzw. "im Großen und Ganzen" (so etwa Oberlandesgericht - OLG - München, Urteil vom 02.10.1996, 21 U 3394/96, NJW 1997, S. 1313, 1315; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, a.a.O., Rdnr. 275) der (widerrufenen) Einigung in der mündlichen Verhandlung.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2004 - 223 C 8/03

    Anforderungen an die Rechtsmäßigkeit von Rechtsanwaltsgebühren; Abschluss eines

    Auf Grund dieser wesentlichen Eckpunkte ist das Gericht der Überzeugung, dass die gesetzlich vermutete Mitverursachung hier vorliegt (vgl. zum Mandatswechsel kurz vor Vergleichsabschluss auch den ähnlich gelagerten Fall OLG Celle, NdsRpfl, 1962, Seite 112, 113, sowie allgemein Hartmann, 31.Aufl., § 23 Rn. 74; OLG München NJW 1997, 1313, 1315) [OLG München 02.10.1996 - 21 U 3394/96] .
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