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   OVG Brandenburg, 18.03.1997 - 4 B 4/97   

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https://dejure.org/1997,14383
OVG Brandenburg, 18.03.1997 - 4 B 4/97 (https://dejure.org/1997,14383)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.1997 - 4 B 4/97 (https://dejure.org/1997,14383)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 1997 - 4 B 4/97 (https://dejure.org/1997,14383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des zugrundeliegenden Verwaltungsakts; Ausschluss aller gegen den Inhalt eines Presseerzeugnisses gerichteten präventiven ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen wegen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1387
  • NVwZ 1997, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

    Durch die sog. Polizeifestigkeit der Pressefreiheit sind Maßnahmen aufgrund der polizeilichen Generalklausel indes nicht völlig ausgeschlossen, sondern nur insoweit, als es um den Inhalt von Presseerzeugnissen und die von ihm ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht (vgl. Bullinger in Löffler, Presserecht, Kommentar, 5. Aufl., § 1 LPG Rn. 193; Deger in Wolf/Stephan/Deger, PolG für BW, 6. Aufl., § 4 Rn. 28; Belz/Mußmann, PolG für BW, 7. Aufl., § 4 Rn. 21; OVG Bbg, Beschl. v. 18.03.1997 - 4 B 4/97 - NJW 1997, 1387).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    a) Auszugehen ist hierbei davon, dass jeder, der eine schriftliche Abhandlung erstellt, die als Druckwerk (vgl. § 7 LPresseG) in der periodischen Presse oder einmalig, etwa als Buch, veröffentlicht wird, in seiner Funktion als Autor an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt und damit eine wesentliche Voraussetzung erbringt, um als Vertreter der Presse im Sinne von § 4 Abs. 1 LPresseG angesehen zu werden (Senat, Beschl. v. 06.10.1995 - 10 S 1821/95 - VBlBW 1996, 175; vgl. zum sog. formalen Pressebegriff, der an die Herstellungsmethode des Erzeugnisses anknüpft, auch OVG Brdbg., Beschl. v. 18.03.1997 - 4 B 4.97 - NJW 1997, 1387).
  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Ausgeschlossen sind damit alle präventiven ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen, die sich gegen den Inhalt eines Presseerzeugnisses richten (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.1997 - 4 B 4.97 -, NJW 1997, 1387 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.05.1982 - 21 B 811.2360 -, NJW 1983, 1339 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.1980 - 11 A 24.80 -, DÖV 1981, 801 f.).
  • OVG Brandenburg, 12.08.1998 - 4 B 31/98

    Wirtschaftsrecht: Widerruf eines Subventionsbescheides, Umdeutung eines

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, der vollzogen werden soll, Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Beschluß des Senats vom 18. März 1997 - 4 B 4/97 - NJW 1997, 1387).
  • VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495

    Werbung für Sportwetten im Fernsehen Landeszentrale für neue Medien muss der

    Im Bereich der Printmedien kann gegen strafbare Äußerungen nicht einmal von Seiten der Sicherheitsbehörden eingeschritten, sondern nur im Wege der Strafverfolgung repressiv vorgegangen werden; in dieser Beschränkung liegt für die ebenfalls in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Pressefreiheit sogar ein - auf spezialgesetzlichen Normen beruhender - althergebrachter Grundsatz (BayVGH vom 12.5.1982 BayVBl 1983, 1339; OVG RhPf vom 4.12.1980 DÖV 1981, 801; OVG Bbg vom 18.3. 1997 NJW 1997, 1387; Martens in: Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., 274 f.; Rasch, DVBl 1987, 194/198; Bullinger in: Löffler, Presserecht, 5. Aufl., RdNr. 138 zu § 1 LPG).
  • OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01

    Polizei- und Ordnungsrecht: Sicherstellung bzw. Beschlagnahme eines Pressefilms

    Der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Grundsatz der "Polizeifestigkeit" des Presserechts schließt aber nur alle präventiven ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen aus, die sich gegen den Inhalt eines Presseerzeugnisses richten (so auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.3.1997, NJW 1997, 1387, m.z.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

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  • OVG Brandenburg, 29.11.2004 - 4 B 107/04

    Anforderungen an die Begründung des Überwiegens des sofortigen

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, der vollzogen werden soll, Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Beschluß des Senats vom 17. März 1997 - 4 B 4/97 - in NJW 1997, 1387).
  • VG Berlin, 26.06.2019 - 4 K 412.18

    Presseunternehmen darf Online-Werbung für ausländische Zweitlotterien untersagt

    Der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Grundsatz der Polizeifestigkeit des Presserechts schließt alle präventiven ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen aus, die sich gegen den Inhalt eines Pressezeugnisses richten (so bezogen auf die gleichlautende brandenburgische Norm OVG Brandenburg, Beschluss vom 18. März 1997 - 4 B 4/97 -, juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 10.03.2006 - 2 L 57/06
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, der vollzogen werden soll, Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. März 1997 - 4 B 4/97 -, NJW 1997, 1387).
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