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   OLG Brandenburg, 19.08.1996 - 2 Ss 39/96   

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https://dejure.org/1996,4678
OLG Brandenburg, 19.08.1996 - 2 Ss 39/96 (https://dejure.org/1996,4678)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.1996 - 2 Ss 39/96 (https://dejure.org/1996,4678)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 1996 - 2 Ss 39/96 (https://dejure.org/1996,4678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Objektive und subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der falschen Verdächtigung; Verschulden der Versäumung einer Rechtsmittelfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 141
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59

    Walter Hallstein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.1996 - 2 Ss 39/96
    Jedenfalls kann ein Vergehen der falschen Verdächtigung auch dadurch begangen werden, daß der Täter bei der Anzeige Tatsachen verschweigt, die eine Strafbarkeit des Verdächtigten entfallen lassen oder die die Behörde jedenfalls, sei es auch nur aus tatsächlichen Gründen, von einem Einschreiten abgehalten hätten (RGSt. 21, 101 [1031; BayObLGSt. 1957, 1411 ; LK-Herdegen, aa0, Rdn. 9; vgl. auch BGHSt 14, 240 [2461); insoweit ist dem Landgericht in seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen.

    Eine Pflicht zur Erkundigung stellt § 164 StGB , anders als das Landgericht möglicherweise meint, nicht auf (vgl. BGHSt 14, 240).

  • BGH, 01.07.1959 - 2 StR 220/59

    Liebesschwindel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.1996 - 2 Ss 39/96
    Eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung hat zur Voraussetzung, daß sich der in der Erklärung des Täters geäußerte oder aus ihr abzuleitende Verdacht gegen eine bestimmte lebende Person richtet (BGHSt 13, 219 [2201).
  • RG, 27.09.1890 - 1831/90

    Kann wissentlich falsche Anschuldigung angenommen werden, wenn in der Anzeige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.1996 - 2 Ss 39/96
    Jedenfalls kann ein Vergehen der falschen Verdächtigung auch dadurch begangen werden, daß der Täter bei der Anzeige Tatsachen verschweigt, die eine Strafbarkeit des Verdächtigten entfallen lassen oder die die Behörde jedenfalls, sei es auch nur aus tatsächlichen Gründen, von einem Einschreiten abgehalten hätten (RGSt. 21, 101 [1031; BayObLGSt. 1957, 1411 ; LK-Herdegen, aa0, Rdn. 9; vgl. auch BGHSt 14, 240 [2461); insoweit ist dem Landgericht in seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen.
  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 417/01

    Falsche Verdächtigung (rechtswidrige Tat; Verjährung; fehlerhafte

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es schon nach dem vom Täter dargestellten Sachverhalt an einer Strafverfolgungsvoraussetzung fehlt und daher ein hinreichender Anfangsverdacht nicht gegeben ist (vgl. RGSt 21, 101, 103 f.; OLG Köln JR 1955, 273; OLG Brandenburg NJW 1997, 141, 142; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 37 f.; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 15 zu § 164; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 5 zu § 164; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. Rdn. 10 zu § 164, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 913/01

    Falsche Verdächtigung, erforderlicher Umfang der Feststellungen

    Das ist aber etwa dann nicht der Fall, wenn es schon nach dem vom Täter dargestellten Sachverhalt an einer Strafverfolgungsvoraussetzung fehlt und daher ein hinreichender Anfangsverdacht nicht gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 in 2 StR 417/01 unter Hinweis auf RGSt 21, 101, 103 f; OLG Köln JR 1955, 273; OLG Brandenburg NJW 1997, 141, 142; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 37 f; Ruß in LK 11. Auflage Rdnr. 15 zu § 164; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage Rdnr. 5 zu § 164; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage Rdnr. 10 zu § 164, jeweils m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 19.10.2005 - 2 W 120/05

    Eintragung der Rechtsformumwandlung einer Klinik des Maßregelvollzugs in das

    Die erstgenannte Meinung beschränkt die Anwendbarkeit mit Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte und den Zusammenhang mit Art. 33 Abs. 5 GG nur auf die Binnenstruktur der Verwaltung (Kruis ZRP 2000, 1, 4 unter Hinweis auf Lübbe-Wolff in Dreier, GG, Art. 33 Rn 55 "statt vieler"; Scholz NJW 1997, 141, 14, 15; Manssen ZBR 1999, 253, 257; Sachs, GG, Art. 33 Rn. 45; Jarass/Pieroth, GG, 6. Aufl., § 33 Rn. 30).
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