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   OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96   

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https://dejure.org/1996,4063
OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96 (https://dejure.org/1996,4063)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.05.1996 - 3 Ss 21/96 (https://dejure.org/1996,4063)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Mai 1996 - 3 Ss 21/96 (https://dejure.org/1996,4063)
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Geldspielautomat - Falschgeld

§ 242 StGB, bedingtes Einverständnis, Abgrenzung § 263a StGB, Unmittelbarkeit, § 265a StGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 StGB; § 263a StGB
    Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen versuchten Computerbetrugs; Ausgestaltung der strafrechtlichen Qualifizierung des Leerens von Warenautomaten durch manipulierte missbräuchliche Benutzung als Diebstahl; Ausgestaltung der Abgrenzung von Diebstahl und Computerbetrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen versuchten Computerbetrugs; Ausgestaltung der strafrechtlichen Qualifizierung des Leerens von Warenautomaten durch manipulierte missbräuchliche Benutzung als Diebstahl; Ausgestaltung der Abgrenzung von Diebstahl und Computerbetrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 242, 263a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tatbestandsausschließendes Einverständnis | Bedingtes Einverständnis

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1518
  • StV 1997, 79
  • JR 1997, 345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
    Der Angeklagte hat den Diebstahl auch vollendet; durch die Wegnahme der 182 Münzen aus dem Automaten und ihre Verstauung in seiner Gürteltasche hatte er bereits sicheren Gewahrsam erlangt (vgl. BGHSt 26, 24 ; NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80] ).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
    Die Einziehung - insbesondere die Einziehung wertvoller Gegenstände - macht eine Gesamtbetrachtung der als Tatfolge angeordneten Sanktionen erforderlich, denn bei der Einziehung handelt es sich um eine Nebenfolge der Tat mit Strafcharakter, die den Angeklagten ebenfalls belastet und deswegen Bedeutung auch für die Hauptstrafe gewinnt (vgl. etwa BGH NJW 1983, 2710 [BGH 26.04.1983 - 1 StR 28/83] ; NStZ 1985, 362 [BGH 06.03.1985 - 2 StR 845/84] ; StV 1987, 389 ; 1989, 529 ).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
    Der Angeklagte hat den Diebstahl auch vollendet; durch die Wegnahme der 182 Münzen aus dem Automaten und ihre Verstauung in seiner Gürteltasche hatte er bereits sicheren Gewahrsam erlangt (vgl. BGHSt 26, 24 ; NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80] ).
  • OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81

    Trickdiebstahl aus einem Glücksspielautomaten; Ausnutzung eines Spielmechanismus

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
    Das Ansichnehmen der ausgeworfenen Münzen stellt bei dieser Konstellation eine Wegnahme im Sinne von § 242 StGB dar, weil der Automatenbetreiber als Gewahrsamsinhaber nach der Lehre vom bedingten oder modifizierten Einverständnis (vgl. Seier, Anm. zum Urteil des OLG Stuttgart vom 8. Februar 1982 JR 1982, 509) dem Gewahrsamsübergang nur unter der Bedingung zustimmt, daß der Gewahrsam Erlangende die Geldausgabe durch ordnungsgemäße Betätigung des Automaten erreicht hat (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken OLGSt § 265a Nr. 1; OLG Köln OLGSt § 242 Nr. 51; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659 = JR 1982, 508 [OLG Stuttgart 08.02.1982 - 3 Ss 928/81] ; OLG Koblenz NJW 1984, 2424 [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] ).
  • OLG Koblenz, 24.06.1982 - 1 Ss 267/82

    Behörde; Öffentliche Behörde; Beamte; Amtliche Schriftstücke

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
    Das Ansichnehmen der ausgeworfenen Münzen stellt bei dieser Konstellation eine Wegnahme im Sinne von § 242 StGB dar, weil der Automatenbetreiber als Gewahrsamsinhaber nach der Lehre vom bedingten oder modifizierten Einverständnis (vgl. Seier, Anm. zum Urteil des OLG Stuttgart vom 8. Februar 1982 JR 1982, 509) dem Gewahrsamsübergang nur unter der Bedingung zustimmt, daß der Gewahrsam Erlangende die Geldausgabe durch ordnungsgemäße Betätigung des Automaten erreicht hat (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken OLGSt § 265a Nr. 1; OLG Köln OLGSt § 242 Nr. 51; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659 = JR 1982, 508 [OLG Stuttgart 08.02.1982 - 3 Ss 928/81] ; OLG Koblenz NJW 1984, 2424 [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] ).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
    Die Einziehung - insbesondere die Einziehung wertvoller Gegenstände - macht eine Gesamtbetrachtung der als Tatfolge angeordneten Sanktionen erforderlich, denn bei der Einziehung handelt es sich um eine Nebenfolge der Tat mit Strafcharakter, die den Angeklagten ebenfalls belastet und deswegen Bedeutung auch für die Hauptstrafe gewinnt (vgl. etwa BGH NJW 1983, 2710 [BGH 26.04.1983 - 1 StR 28/83] ; NStZ 1985, 362 [BGH 06.03.1985 - 2 StR 845/84] ; StV 1987, 389 ; 1989, 529 ).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 165/89

    Annahme einer mit einer Vergewaltigung tateinheitlich begangenen Körperverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
    Die Einziehung - insbesondere die Einziehung wertvoller Gegenstände - macht eine Gesamtbetrachtung der als Tatfolge angeordneten Sanktionen erforderlich, denn bei der Einziehung handelt es sich um eine Nebenfolge der Tat mit Strafcharakter, die den Angeklagten ebenfalls belastet und deswegen Bedeutung auch für die Hauptstrafe gewinnt (vgl. etwa BGH NJW 1983, 2710 [BGH 26.04.1983 - 1 StR 28/83] ; NStZ 1985, 362 [BGH 06.03.1985 - 2 StR 845/84] ; StV 1987, 389 ; 1989, 529 ).
  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84

    Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
    Die Einziehung - insbesondere die Einziehung wertvoller Gegenstände - macht eine Gesamtbetrachtung der als Tatfolge angeordneten Sanktionen erforderlich, denn bei der Einziehung handelt es sich um eine Nebenfolge der Tat mit Strafcharakter, die den Angeklagten ebenfalls belastet und deswegen Bedeutung auch für die Hauptstrafe gewinnt (vgl. etwa BGH NJW 1983, 2710 [BGH 26.04.1983 - 1 StR 28/83] ; NStZ 1985, 362 [BGH 06.03.1985 - 2 StR 845/84] ; StV 1987, 389 ; 1989, 529 ).
  • OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss 928/81
    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96
    Das Ansichnehmen der ausgeworfenen Münzen stellt bei dieser Konstellation eine Wegnahme im Sinne von § 242 StGB dar, weil der Automatenbetreiber als Gewahrsamsinhaber nach der Lehre vom bedingten oder modifizierten Einverständnis (vgl. Seier, Anm. zum Urteil des OLG Stuttgart vom 8. Februar 1982 JR 1982, 509) dem Gewahrsamsübergang nur unter der Bedingung zustimmt, daß der Gewahrsam Erlangende die Geldausgabe durch ordnungsgemäße Betätigung des Automaten erreicht hat (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken OLGSt § 265a Nr. 1; OLG Köln OLGSt § 242 Nr. 51; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659 = JR 1982, 508 [OLG Stuttgart 08.02.1982 - 3 Ss 928/81] ; OLG Koblenz NJW 1984, 2424 [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] ).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 80/13

    Computerbetrug (Strukturgleichheit mit dem Betrugstatbestand; Erfordernis einer

    Aufgrund dieser Struktur- und Wertgleichheit mit dem Betrugstatbestand (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162 und vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11, NJW 2013, 1017, 1018) entspricht es in Rechtsprechung und Schrifttum einhelliger Auffassung, dass der in tatbestandsmäßiger Weise beeinflusste, vermögensrelevante Datenverarbeitungsvorgang unmittelbar vermögensmindernd wirken muss (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, ZIP 2013, 715, 716; OLG Celle, Beschluss vom 6. Mai 1996 - 3 Ss 21/96, NJW 1997, 1518, 1519; Lenckner/Winkelbauer, CR 1986, 654, 659; MünchKomm-StGB/Wohlers, 1. Aufl., § 263a Rn. 61; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263a Rn. 65 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 5 Ss 291/98
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des OLG Celle in StV 1997, 79 f. betrifft einen anders gelagerten Fall.
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