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   OLG Düsseldorf, 04.06.1996 - 20 U 133/95   

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https://dejure.org/1996,3794
OLG Düsseldorf, 04.06.1996 - 20 U 133/95 (https://dejure.org/1996,3794)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.06.1996 - 20 U 133/95 (https://dejure.org/1996,3794)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 20 U 133/95 (https://dejure.org/1996,3794)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1644
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17

    Wettbewerbsverstoß eines Zahnarztes: Irreführende Werbung in einem

    Insbesondere kann eine Irreführung durch die Beifügung eines Fachgebiets zur Berufsangabe Arzt oder Zahnarzt oder durch Angaben, die als solche Gebietsbezeichnung wirken, verursacht werden, weil sie vom Verkehr entsprechend der geltenden Rechtslage so verstanden werden, dass sie nach einer entsprechenden Weiterbildung in einem geordneten Verfahren durch die zuständigen inländischen Stellen verliehen worden sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1996, 20 U 133/95, NJW 1997, 1644, zitiert Beck-online).
  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00

    Zulässigkeit der Werbung einer Zahnarztpraxis mit "ganzheitlicher Zahnheilkunde"

    Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich lediglich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild; Piper a.a.O. S. 459; Laufs, Handbuch des Arztrechts 2. Aufl. § 15 Rz. 14, 19).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2000 - 20 U 27/00

    Anzeigenwerbung eines Zahnarztes mit Tätigkeitsschwerpunkten

    Der Beklagte hat in seinen Anzeigen den Hinweis auf "Metallfreie Kronen-/Brückentechnik, Halitosis (Mundgeruch)" ausdrücklich als "Tätigkeitsschwerpunkte" gekennzeichnet, so daß - anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall NJW 1997, 1644 - kein Irrtum darüber aufkommen kann, es handele sich dabei um förmlich erworbene Qualifikationen (vgl. BverfG NJW 1994, 1591).
  • LG Aurich, 01.09.2020 - 3 O 25/20
    Insbesondere kann eine Irreführung durch die Beifügung eines Fachgebiets zur Berufsangabe Zahnarzt, beziehungsweise durch Angaben, die als solche Gebietsbezeichnung wirken, verursacht werden, weil sie vom Verkehr entsprechend der geltenden Rechtslage so verstanden werden, dass sie nach einer entsprechenden Weiterbildung in einem geordneten Verfahren durch die zuständigen inländischen Stellen verliehen worden sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.1996, Az. 20 U 133/95, NJW 1997, 1644, beck-online).
  • OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 167/99

    Tätigkeitsschwerpunkt auf Praxisschild eines Zahnarztes - "Implantologie"

    Dieses hat in der Entscheidung NJW 97, 1644 f zwar den Hinweis "Implantologie" untersagt, dem lag aber die bloße Angabe dieses Begriffes ohne den Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt" zugrunde, worauf das Gericht auch ausdrücklich abgestellt hat.
  • OLG Schleswig, 05.12.2000 - 6 U 64/00

    Praxisschild eines Zahnarztes - sachlicher Hinweis - "Tätigkeitsschwerpunkt

    Von diesem Verkehrsverständnis ist letztlich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 1997, 1644, 1645) ausgegangen.
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00

    Tätigkeitsschwerpunkt auf Praxisschild eines Zahnarztes - "Implantologie"

    Dieses hat in der Entscheidung NJW 97, 1644 f zwar den Hinweis 'Implantologie' untersagt, dem lag aber die bloße Angabe dieses Begriffes ohne den Zusatz 'Tätigkeitsschwerpunkt' zugrunde, worauf das Gericht auch ausdrücklich abgestellt hat.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03

    Unterlassung eines Internetauftritts kammerangehöriger Zahnärzte; Verstoß gegen

    aa) Entgegen der Auffassung der Klägerin täuscht die Bezeichnung "die Kinderzahnärzte" in dem konkreten Umfeld nicht über die Zuerkennung einer - nicht existierenden - Zusatzbezeichnung durch die Klägerin (vgl. dazu Senat NJW 1997, 1644.
  • OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen der Inserierung eines

    Insbesondere Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, insbesondere, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild; Piper a.a.O. S. 459; Laufs, Handbuch des Arztrechtes 2. Aufl., § 15 Rz. 14, 19).
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 4 U 2/00
    Insbesondere Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, insbesondere, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild; Piper a.a.O. S. 459; Laufs, Handbuch des Arztrechtes 2. Aufl., § 15 Rz. 14, 19).
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
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