Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 |
Brechmittel
§ 81a StPO, nemo tenetur, Grundsatz der Passivität, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG;
§ 47 Abs. 1 StGB;
§ 74 StGB, Einziehung bei Verwertungsverbot
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 47; StPO §§ 81a, 136, 136a
Kurzfassungen/Presse (3)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Brechmittelverabreichung
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
Einsatz von Brechmitteln bei Ermittlungen in Strafverfahren
- joachimski.de (Rechtsprechungsübersicht)
Verabreichung eines Brechmittels im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens
Besprechungen u.ä.
- cilip.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
"Etwas von Folter ..." - Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 1647
- NStZ 1997, 404 (Ls.)
- StV 1996, 651
- StV 1997, 341 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
Fahrlässige Tötung; Brechmitteleinsatz gegen Drogendealer; Exkorporation von …
Ein solcher Verstoß lag hier aufgrund der vorzunehmenden Gesamtschau der den Betroffenen C. beeinträchtigenden Umstände auf der Hand (vgl. BVerfGE 30, 1, 25 f.;… EGMR aaO; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1997, 1647, 1648 und Bachmann/Püschel/Sonnen Kriminalistik 2004, 678, 680). - OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
Bauhaftung - Haftung bei Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Dritte?
Indem die Beklagte die Errichtung und den Betrieb des später umgestürzten Krans veranlasst hat, hat sie eine Gefahrenlage auch für das Haus der Kläger geschaffen (vgl. BGH, NJW 1997, 1647, 1648). - KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98
Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter …
Die Benutzung eines Beweismittels ist jedoch ausgeschlossen, wenn bei seiner Gewinnung Vorschriften verletzt wurden, deren Einhaltung im Einzelfall schwerer wiegt als das staatliche Interesse an der Aufklärung und Ahndung der Tat (zu der sodann erforderlichen Abwägung vgl. OLG Frankfurt NJW 1997, 1647, 1648 = RÜ 1997, 72 mwN; Grüner JuS 1999, 122, 125 f).Da die Vergabe des Brechmittels den Beschuldigten dazu zwingen soll, "aktiv etwas zu tun, wozu er nicht bereit ist, nämlich sich zu erbrechen" (OLG Frankfurt NJW 1997, 1647, 1648), verstößt sie möglicherweise gegen den in Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (…so OLG Frankfurt aaO; Weßlau StV 1997, 341, 342;… Rüping, Das Strafverfahren, 3. Aufl., Rn 266).
- OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei …
Dabei bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den Fragen der Rechtswidrigkeit des Brechmitteleinsatzes im allgemeinen (vgl. dazu für den zwangsweisen Einsatz die Entscheidung des Senats vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96) und im vorliegenden Fall im besonderen angesichts dessen geltend gemachter Modalitäten - Androhung von zwangsweiser Verabreichung, mangelhafte Anamnese, Anordnung entgegen § 81 a StPO nicht durch den Richter, Unverhältnismäßigkeit im Hinblick auf das vorherige Geständnis hinsichtlich der zwei verschluckten Cracksteine -. - OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung …
Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.). - OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97
Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines …
Für auf diesem Weg erlangte Beweismittel bestehe nach der Entscheidung des Senats vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 - ein Verwertungsverbot.In der zitierten Senatsentscheidung vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 - wurde ein Beweiserhebungsverbot hinsichtlich der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln angenommen mit der Begründung, sie sei von § 81a StPO nicht gedeckt, es fehle generell an einer gesetzlichen Grundlage des Eingriffs und dieser verstoße gegen den Grundsatz der Passivität des Beschuldigten im Strafverfahren.
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