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   VGH Hessen, 12.03.1996 - 11 UE 2853/94   

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https://dejure.org/1996,6101
VGH Hessen, 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 (https://dejure.org/1996,6101)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 (https://dejure.org/1996,6101)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. März 1996 - 11 UE 2853/94 (https://dejure.org/1996,6101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 30 HeilBerG HE, §§ 30 ff HeilBerG HE
    Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung durch die Ärztekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1653
  • NVwZ 1997, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1996 - 11 UE 2853/94
    Ähnlich wie der Facharzt selbst übt auch der zum Facharzt ausbildende Arzt in dieser Funktion nicht einen eigenen Beruf, sondern denjenigen des Arztes aus (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 -, BVerfGE 33, 125 (127 f.) = NJW 1972, 1504).

    Mindestens die "statusbildenden" Normen (BVerfGE 33, 125 (162)) muß der Gesetzgeber selbst erlassen, im übrigen bleibt ihm ein weitgehendes Delegationsrecht.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 9 S 1348/13

    Eignung zur Weiterbildung bei mangelnder Zeitplanung; Gewährleistung einer

    In Übereinstimmung mit diesem engen Begriffsinhalt wird die Weiterbildungsbefugnis in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch zu Recht als eine "an die Person gebundene" und daneben (nur) auf eine bestimmte Ausbildungsstätte (vgl. zu diesem Kriterium unten) bezogene Ausbildungskonzession bezeichnet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 -, NJW 1997, 1653, 1654).

    Dem muss entnommen werden, dass die Weiterbildungsbefugnis - von Anfang an - mit der Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte "steht und fällt" (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 -, a.a.O.; Narr, a.a.O., W 128; Scholz, a.a.O., MWBO, § 5 Rn. 2; siehe auch Art. 25 Abs. 3 RL 2005/36/EG, wonach die fachärztliche Weiterbildung an besonderen Weiterbildungsstellen erfolgt, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 11314/03

    Beruf, Berufsrecht, ärztliches Berufsrecht, Arzt, Ärztekammer, Landesärztekammer,

    Inwieweit auch der Umfang der Befugnis, der nach § 8 Abs. 6 ÄWeitBiO von den an die Weiterbildung gestellten Anforderungen unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrags und der Ausstattung der Weiterbildungsstätte abhängt, der sachverständigen Bewertung der Beklagten unterliegt, bedarf hier keiner Erörterung (vgl. hierzu VGH Kassel, Urteil vom 12. März 1996, ESVGH 46, 195 ff. = NJW 1997, 1653).
  • VG Würzburg, 15.05.2020 - W 10 K 19.671

    Keine Erhöhung der Weiterbildungsbefugnis für Zusatzbezeichnung "Spezielle

    Es handelt sich demgegenüber nicht um subjektive oder gar objektive Zulassungsschranken im Sinne der Drei-Stufen-Theorie des Bundesverfassungsgerichtes, da der ausbildende Arzt auch bei Erteilung nur einer beschränkten Weiterbildungsbefugnis nicht in seiner Berufsausübung gehindert wird und auch weiterhin als Arzt praktizieren kann (vgl. HessVGH, U.v. 12.3.1996 - 11 UE 2853/94 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 21 ZB 13.1882 - juris Rn. 11).
  • VG Hannover, 23.03.2011 - 5 A 3663/09

    Widerruf der Zulassung eines Krankenhauses als Weiterbildungsstätte; Krankenhaus

    Die Zulassung als Weiterbildungsstätte ist, da sie die generelle Eignung der jeweils betroffenen Einrichtung zur Weiterbildung von Ärzten betrifft, nicht jedoch die Ausbildungskapazität der Einrichtung, der Ermächtigung gegenüber vorgreiflich (hierzu neigend auch Hess VGH, U. v. 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 -, Nr. 27, 31, NJW 1997, 1653-1665).
  • VG Saarlouis, 13.02.2006 - 1 K 11/05

    Keine Zusatzbezeichnung Sozialmedizin ohne den Nachweis der Weiterbildung an

    Die Regelungen des SHKG über die Weiterbildung und die auf ihrer Grundlage erlassene Weiterbildungsordnung der Beklagten sind nicht an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, sondern lediglich an Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen, weil es sich um Berufsausübungsregelungen handelt (VGH Kassel, Urteil vom 12.03.1996 -11 UE 2853/94-, NJW 1997, 1653 ff., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 -1 BvR 518/62 und 308/64-, BVerfGE 33, 125 ff.).
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