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   BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97   

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https://dejure.org/1997,4850
BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97 (https://dejure.org/1997,4850)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1997 - 3Z BR 73/97 (https://dejure.org/1997,4850)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1997 - 3Z BR 73/97 (https://dejure.org/1997,4850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls auf Antrag der Ausländerbehörde zur Sicherstellung der Abschiebung eines Ausländers; Anforderungen an das Vorliegen eines begründeten Verdachts bzgl. der Abschiebungsentziehungsabsicht eines Ausländers; Erfordernis einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; FreihEntzG § 11
    Behinderung der Abschiebung durch verdecktes Kirchenasysl - Einstweilige Sicherungshaft durch Rechtsbeschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1713
  • NVwZ 1997, 827 (Ls.)
  • BayObLGZ 1997, 125
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97
    Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung u.a. dann in Haft zu nehmen, wenn der begründete Verdacht besteht, daß er sich der Abschiebung entziehen will (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG ), d.h., wenn konkrete Umstände eine solche Absicht nahelegen (vgl. BGHZ 98, 109, 112 f.; BayObLGZ 1993, 311; KG NVwZ-Beilage 1995, 61; OLG Köln NVwZ-Beilage 1995, 63).

    Ob die Abschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 311, 313; OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1995, 394; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 216; KG NVwZ-Beilage 1995, 61).

  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97
    Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung u.a. dann in Haft zu nehmen, wenn der begründete Verdacht besteht, daß er sich der Abschiebung entziehen will (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG ), d.h., wenn konkrete Umstände eine solche Absicht nahelegen (vgl. BGHZ 98, 109, 112 f.; BayObLGZ 1993, 311; KG NVwZ-Beilage 1995, 61; OLG Köln NVwZ-Beilage 1995, 63).

    Dieses zwar nur vorübergehende, aber auf den geplanten Abschiebungstermin ausgerichtete Untertauchen des Betroffenen läßt befürchten, daß dieser seine Abschiebung auch in Zukunft in einer Weise behindern wird, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGHZ 75, 375, 382; 98, 109, 112; BGH NJW 1995, 1898 ; BayObLGZ 1995, 17, 21; OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1995, 394; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 216 f.).

  • BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81

    Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97
    d) Eine eigene Sachentscheidung über den Haftantrag der Ausländerbehörde ist dem Senat verwehrt, da die erforderliche mündliche Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG ) noch aussteht und durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht nachgeholt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 634, 637).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97
    Der Senat verweist die Sache an das Amtsgericht zurück, da die Anhörung des Betroffenen durch dieses zweckmäßiger erscheint (vgl. hierzu BayObLGZ 1953, 50, 55; 1993, 76, 81; BayObLG FamRZ 1982, 644, 646; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG Rn. 31; Bumiller/Winkler FG 6. Aufl. § 27 Anm. 6 d; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 66 c).
  • BayObLG, 30.06.1993 - 3Z BR 141/93

    Voraussetzungen für Fluchtverdacht bei drohender Abschiebung

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97
    Zu entscheiden ist dies nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BayObLGZ 1993, 265, 266).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 3Z BR 358/94
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97
    Dieses zwar nur vorübergehende, aber auf den geplanten Abschiebungstermin ausgerichtete Untertauchen des Betroffenen läßt befürchten, daß dieser seine Abschiebung auch in Zukunft in einer Weise behindern wird, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGHZ 75, 375, 382; 98, 109, 112; BGH NJW 1995, 1898 ; BayObLGZ 1995, 17, 21; OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1995, 394; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 216 f.).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97
    Dieses zwar nur vorübergehende, aber auf den geplanten Abschiebungstermin ausgerichtete Untertauchen des Betroffenen läßt befürchten, daß dieser seine Abschiebung auch in Zukunft in einer Weise behindern wird, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGHZ 75, 375, 382; 98, 109, 112; BGH NJW 1995, 1898 ; BayObLGZ 1995, 17, 21; OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1995, 394; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 216 f.).
  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97
    Dieses zwar nur vorübergehende, aber auf den geplanten Abschiebungstermin ausgerichtete Untertauchen des Betroffenen läßt befürchten, daß dieser seine Abschiebung auch in Zukunft in einer Weise behindern wird, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGHZ 75, 375, 382; 98, 109, 112; BGH NJW 1995, 1898 ; BayObLGZ 1995, 17, 21; OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1995, 394; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 216 f.).
  • OLG Schleswig, 03.04.2008 - 2 W 54/08

    Voraussetzungen für Anordnung der einstweiligen Abschiebungshaft

    1996 Heft 7; BayObLG NJW 1997, 1713; vom 30.01.2003 - 3Z BR 244/01- bei Juris; BayObLGZ 1996, 180; vom 2.07.1976 - BReg 3 Z 66, 76 - bei Juris; KG FG Prax 1997, 74; OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 156; KG vom 22.01.2008 - 1 W 371/07- bei Juris; Hailbronner, AufenthaltsG, April 2006, § 62 Rn. 65; Marschner/Volckart, FEVG, 4. Aufl., § 5 Rn. 3).

    b) Der Senat hat jedoch vorliegend Bedenken gegen die Zulässigkeit der Anordnung einer einstweiligen Haftanordnung nach § 11 FEVG, zu deren Erlass - wie das Gericht der Erstbeschwerde - auch er noch grundsätzlich befugt gewesen wäre (vgl. BayObLG NJW 1997, 1713; Saage-Göppinger a.a.O § 11 Rn. 3), weil nach dem eigenen Vorbringen des beteiligten Amtes nicht auszuschließen ist, dass der Betroffene bei angemessener Vorbereitung der Sache noch rechtzeitig vor einer Haftanordnung - gegebenenfalls durch das örtlich zuständige Amtsgericht in Hamburg (vgl. § 4 Abs. 1 FEVG) - hätte angehört werden können, gegebenenfalls durch zwangsweise Vorführung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 FEGV.

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Wx 226/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Sachaufklärungspflicht,

    Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung, ist allerdings dem Rechtsbeschwerdegericht eine eigene Sachentscheidung über den Haftantrag verwehrt, weil es die erforderliche mündliche Anhörung des Betroffenen nicht nachholen kann (vgl. BayObLG NJW 1997, 1713).

    Grundsätzlich wäre daher in einem solchen Fall die (amtsgerichtliche) Haftanordnung aufzuheben (BayObLGZ 1999, 12; vgl. auch Melchior, Rundbrief 13/2007 - Internetkommentar Abschiebungshaft) und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 11 FrhEntzG vorliegen (vgl. BayObLG NJW 1997, 1713).

  • LG Regensburg, 09.08.2017 - 51 T 284/17

    Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Italien, Fluchtgefahr, Bescheid,

    Ob die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind, könnte schon deshalb zweifelhaft sein, weil der Ausländerbehörde der Aufenthaltsort der Betroffenen im dortigen "Kirchenasyl", anders als beim sogenannten "verdeckten Kirchenasyl" (vgl. BayObLG, NJW 1997, 1713 = BayObLGZ 1997, 125 u.a.), durch das Schreiben der Katholischen Pfarrgemeinde ... vom 16.05.2017 bekannt war.
  • BayObLG, 22.03.2001 - 3Z BR 91/01

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft

    Eine solche Anordnung kann auch das Landgericht im Beschwerdeverfahren treffen (vgl. BayObLGZ 1997, 125/128 und BayObLG, Beschluss vom 18.11.1997, M BR 458/97, jeweils für das Verfahren der weiteren Beschwerde).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1999 - 20 W 297/99

    Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Zurückweisung; Voraussetzungen

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  • BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98

    Entziehung der Abschiebung

    Dieser Sachverhalt rechtfertigt die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. zur Entziehungsgefahr BayObLGZ 1997, 125 = AuAS 1997, 94; OLG Düsseldorf AuAS 1997, 257).
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