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   BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96   

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BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96 (https://dejure.org/1997,311)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 10 AZR 459/96 (https://dejure.org/1997,311)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 (https://dejure.org/1997,311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 70; BGB § 242; TVG § 4
    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; TVG § 4; BAT § 70
    Tarifliche Ausschlußfrist und Einwand der unzulässigen Rechtsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1724 (Ls.)
  • NZA 1997, 445
  • BB 1997, 1158
  • BB 1997, 792
  • DB 1997, 880
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, daß der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist erfüllt werde (vgl. BAGE 11, 150, 155 f. [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59]; 14, 140, 145 ff. [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 24, 84, 89 ff.; 52, 33 ff.; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - n.v.).

    Auch im Bereich des öffentlichen Dienstes ist es Sache des Arbeitnehmers, sich Gewißheit darüber zu verschaffen, in welchen Formen und Fristen er seine Ansprüche geltend zu machen hat (BAG Urteil vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II; BAGE 52, 33 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT).

  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, daß der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist erfüllt werde (vgl. BAGE 11, 150, 155 f. [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59]; 14, 140, 145 ff. [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 24, 84, 89 ff.; 52, 33 ff.; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - n.v.).

    Anders als in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 11, 150, 154) [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59], wo über einen bisher vom Arbeitgeber gewährten Anspruch eine zeitweilige Rechtsunsicherheit über das weitere Bestehen des Anspruchs bestand und der Arbeitnehmer somit davon ausgehen konnte, daß der Arbeitgeber sich für die Zeit der Rechtsunsicherheit nicht auf die tarifliche Ausschlußfrist berufen werde, hat der Kläger sich hier bei der Beklagten lediglich erkundigt, ob er einen Anspruch auf eine Intensivpflegezulage habe.

  • BAG, 26.07.1972 - 4 AZR 365/71

    Fahrkostenersatz - Verpflegungszuschuß - Zusätzliche Gewährung - Nebenabrede -

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
    Auch im Bereich des öffentlichen Dienstes ist es Sache des Arbeitnehmers, sich Gewißheit darüber zu verschaffen, in welchen Formen und Fristen er seine Ansprüche geltend zu machen hat (BAG Urteil vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II; BAGE 52, 33 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, daß der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist erfüllt werde (vgl. BAGE 11, 150, 155 f. [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59]; 14, 140, 145 ff. [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 24, 84, 89 ff.; 52, 33 ff.; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - n.v.).
  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81

    Verrechnung einer Abschlagszahlung bei der Auszahlung des Restgehalts

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
    Denn eine Unkenntnis über die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen eines tariflichen Anspruchs bzw. dessen Verfall aufgrund einer tariflichen Ausschlußfrist sind rechtlich unbeachtlich (BAG Urteil vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP Nr. 85 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - ZTR 1991, 120).
  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88

    Tarifliche Ausschlußfrist - Erkennbarkeit eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
    Denn eine Unkenntnis über die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen eines tariflichen Anspruchs bzw. dessen Verfall aufgrund einer tariflichen Ausschlußfrist sind rechtlich unbeachtlich (BAG Urteil vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP Nr. 85 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 - ZTR 1991, 120).
  • BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, daß der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist erfüllt werde (vgl. BAGE 11, 150, 155 f. [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59]; 14, 140, 145 ff. [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 24, 84, 89 ff.; 52, 33 ff.; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - n.v.).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, daß der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist erfüllt werde (vgl. BAGE 11, 150, 155 f. [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59]; 14, 140, 145 ff. [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 24, 84, 89 ff.; 52, 33 ff.; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - n.v.).
  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94

    Anspruch auf Zahlung von Sonderzuwendungen - Eintritt der Ausschlussfrist - Keine

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
    Das wird angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, daß der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist erfüllt werde (vgl. BAGE 11, 150, 155 f. [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59]; 14, 140, 145 ff. [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62]; 24, 84, 89 ff.; 52, 33 ff.; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 5/94 - n.v.).
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Denn die zum Verfall von Ansprüchen führende Untätigkeit der Klägerin ist durch das Verhalten des Beklagten als Arbeitgeber veranlasst worden (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 167; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - zu 2 a der Gründe, ZTR 2000, 36; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125).
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    aaa) Die Annahme des Ablaufs tariflicher Ausschlußfristen mag unbillig sein, wenn das Verhalten des dadurch Begünstigten es selbst bewirkt hat, daß der Berechtigte die Frist nicht wahren konnte (BAG 3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 66 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 9; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125).
  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Der Arbeitgeber setzt sich dann in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst den Arbeitnehmer zur Untätigkeit oder Nichteinhaltung der Form veranlasst und danach aus dem von ihm veranlassten Tatbestand einen Vorteil für sich selbst ableiten will (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 5 a der Gründe; vgl. zur Berufung auf eine Ausschlussfrist: BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125, zu II 1 der Gründe).

    Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, sich selbst Gewissheit darüber zu verschaffen, in welcher Form und Frist er seine Rechte geltend zu machen hat (vgl. zur Ausschlussfrist BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125, zu II 2 b der Gründe).

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Rechtsprechung
   BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96   

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BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 (https://dejure.org/1997,692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

  • Der Betrieb

    GVG § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Nr. 1 Satz 2, § 48
    Rechtsweg: Keine Vorabentscheidung über Arbeitnehmereigenschaft oder Status einer arbeitnehmerähnlichen Person - Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit aufgrund Wahlfeststellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsgericht: Auch freie Mitarbeiter dürfen klagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1724
  • NZA 1997, 344
  • NZA 1997, 399
  • BB 1997, 532
  • DB 1997, 684
  • JR 1997, 440
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96
    Hinzukommen muß, daß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozialschutzbedürftig ist (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96
    Hinzukommen muß, daß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozialschutzbedürftig ist (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Zwar kann die Rechtswegbestimmung grundsätzlich im Rahmen einer Wahlfeststellung getroffen werden, weil nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b iVm. § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen schon dann eröffnet ist, wenn die klagende Partei entweder Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person ist (vgl. BAG 21. Dezember 2010 - 10 AZB 14/10 - Rn. 7; 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Eine nähere Klärung ist für die Rechtswegbestimmung nicht erforderlich (BAG Beschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - NJW 1997, 1724).

    Außerdem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG Beschluß vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - NJW 1997, 1724, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979, unter II 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Eine nähere Klärung ist für die Zuständigkeitsfrage wegen der insoweit zulässigen Wahlfeststellung nicht erforderlich (BAG, Beschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 = AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1979 = NJW 1997, 1724 unter II).

    Die Einkünfte aus der Tätigkeit für die Klägerin stellten mithin seine alleinige Existenzgrundlage dar (vgl. insoweit auch BAG, Beschlüsse vom 14. Januar 1997 aaO unter II 2 und vom 11. April 1997 aaO unter II 2).

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