Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.12.1996 - 13 UF 509/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsetzung von nachehelichem Unterhalt in einem Scheidungsverbundverfahren; Anspruch auf Zahlung von sog. Aufstockungsunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1573 Abs. 2 § 1578
Berechnung des Aufstockungsunterhalts; Beurlaubung eines Beamten wegen Kindererziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Andernach, 16.04.1996 - 7 F 408/94
- OLG Koblenz, 02.12.1996 - 13 UF 509/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1788
- FamRZ 1997, 884
Rechtsprechung
AG Detmold, 05.12.1996 - 6 C 424/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Herkunft der typischen Gefahren aus der Teilnahme von einem 6-jährigen Kind im Straßenverkehr mit dem Fahrrad; Vorliegen eines Aufsichtspflichtverstoßes seitens der Eltern bei unbeaufsichtigtem Fahren ihres Kindes im Alter zwischen 6 und 8 Jahren mit dem Fahrrad im ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1788
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99
Grenzen erforderlicher Aufsicht über einen radelnden knapp Siebenjährigen
Die Reifeentwicklung von 6 - 7jährigen sei im Allgemeinen noch nicht so weit vorangeschritten, daß Verkehrsregeln beherrscht und jederzeit auch beherzigt werden (so auch AG Detmold NJW 1997, 1788). - LG München II, 08.11.2011 - 8 O 2828/11
Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen Verletzung der elterlichen …
Das AG Detmold (NJW 1997, 1788) hat bestätigt, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügen, wenn sie aufgrund räumlicher Nähe und ständiger Beobachtung etwaige Regelverstöße des Kindes erkennen und durch Zurufen eingreifen können. - AG Bünde, 06.04.2006 - 5 C 61/05
Aufsichtspflicht: 6jähriger darf allein Fahrrad fahren
Nach einer Auffassung (vgl. etwa die Urteile des AG Detmold, NJW 1997, 1788 und des AG Traunstein, NJW 2004, 3786) muss der Aufsichtspflichtige stets in der Lage sein, in einer gefährlichen Straßenverkehrssituation einzugreifen, sei es durch Zurufen oder Festhalten. - AG Nordhorn, 10.02.2005 - 3 C 1673/04 Es kann offen bleiben, ob der Ansicht des Amtsgerichts Detmold zu folgen ist, wonach Eltern ihre Aufsichtspflicht über ein 6-8 jähriges Kind generell nicht erfüllen, wenn sie das Kind ohne eine Aufsicht mit der Möglichkeit sofortigen Einschreitens bei Regelverstößen mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen lassen (so AG. Detmold NJW 1997, 1788 [AG Detmold 05.12.1996 - 6 C 424/96] ).