Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 23.01.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 10 S 3382/96   

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VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 10 S 3382/96 (https://dejure.org/1997,6562)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.1997 - 10 S 3382/96 (https://dejure.org/1997,6562)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 1997 - 10 S 3382/96 (https://dejure.org/1997,6562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Tierschutz - Gänse Enten Hühner Hasen Katzen Hund Wellensittiche

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1798
  • NVwZ 1997, 808 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 808 NJWE-MietR 1997, 187 (red. Leitsatz) SGb 1997, 526 (Kurzwiedergabe) DVP 1998, 261 (red. Leitsatz) ZAP EN-Nr. 577/98 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 19/11

    Räumungsvollstreckung: Behandlung von auf dem Grundstück befindlichen Tieren;

    Die zuständigen Behörden sind nicht allgemein verpflichtet, zur Sicherung eines zivilrechtlichen Räumungsanspruchs einzuschreiten (vgl. VGH Mannheim, NJW 1997, 1798).
  • VGH Bayern, 27.12.2022 - 10 CS 22.1799

    Duldungsanordnungen gegen ein Tierheim nur teilweise rechtmäßig

    Insbesondere die Ermächtigungsnorm des § 16a TierSchG ist ausschließlich dafür geschaffen worden, dem in § 1 TierSchG genannten Zweck, aus der Verantwortung der Menschen für das Tier als Mitgeschöpf das Wohl des Tiers zu schützen, zur vollen Wirksamkeit zu verhelfen (vgl. VGH BW, B.v. 20.3.1997 - 10 S 3382/96 - NJW 1997, 1798).
  • VG Gießen, 17.02.2014 - 4 K 3518/12

    Landkreis Gießen muss dem Tierschutzverein die Kosten für die vom

    Zum einen hatte der Amtsveterinär im August 2007 mündliche Anordnungen erteilt, um dem Tierschutz Genüge zu tun, und zum anderen Nachkontrollen nicht für nötig erachtet, was rechtlich nicht zu beanstanden ist, das § 16a TierSchG keinen Drittschutz entfaltet und Dritten keinen Anspruch auf tierschutzbehördliches Einschreiten vermittelt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1997 - 10 S 3382/96 -) und woran auch die Einfügung des Staatszieles "Tierschutz" in Art. 20a GG nichts Entscheidungserhebliches geändert hat.
  • VG Koblenz, 09.11.2009 - 4 K 417/09

    Nachbarklage des Inhabers einer Hühnerfarm gegen eine Erlaubnis zum Aufstieg von

    Ein individueller Abwehranspruch ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 1997 - 10 S 3382/96 - NJW 1997, 1798).
  • VG München, 12.05.2022 - M 22 K 21.6204

    Herausgabeverlangen zur Tötung von Hunden zur Gefahrenabwehr

    Dass die tierschutzrechtlichen Bestimmungen nach herrschender Meinung keinen Drittschutz vermitteln (vgl. VGH BW, B.v. 20.3.1997 - 10 S 3382/96 - NJW 1997, 1798; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 11), ist für diese Bewertung nicht von Belang.
  • VG München, 10.11.2021 - M 22 S 21.5394

    Zustandsstörereigenschaft, Inhaber der tatsächlichen Gewalt (unmittelbarer Besitz

    Angemerkt sei hierzu lediglich, dass die tierschutzrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich keinen Drittschutz vermitteln (zu § 16 a TierSchG vgl. VGH Mannheim, B.v. 20.03.1997 - 10 S 3382/96 - NJW 1997, 1798; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, Rn. 11) und eine inzidente Prüfung der Zulässigkeit der Euthanasierung der Tiere folglich nur dann veranlasst sein könnte, wenn man unabhängig hiervon annehmen wollte, dass die Rechtmäßigkeit des Herausgabeverlangens auch die Rechtmäßigkeit der weiter vorgesehenen Maßnahmen, zu deren Durchführung die Herausgabe der Tiere notwendig ist, voraussetzen würde.
  • AG Eschwege, 24.10.2007 - 3 M 2862/07

    Räumungsvollstreckung: Kostenvorschuss für lebenslange Unterbringung

    Verschiedene Verwaltungsgerichte haben auch diese Rechtsauffassung der Ordnungsämter bestätigt und eine Verpflichtung des Ordnungsamts, tätig werden zu müssen, verneint (vgl. VGH Mannheim NJW 1997, 1798).
  • VG Schwerin, 14.04.2000 - 8 A 2652/97

    Klage eines Tierschützers gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb

    Drittschützende Wirkungen lassen sich diesem Schutzzweck nicht entnehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 1997, 1798 [VGH Baden-Württemberg 20.03.1997 - 10 S 3382/96]).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 23.01.1997 - 13 A 264/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17324
VG Schleswig, 23.01.1997 - 13 A 264/96 (https://dejure.org/1997,17324)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.01.1997 - 13 A 264/96 (https://dejure.org/1997,17324)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 13 A 264/96 (https://dejure.org/1997,17324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1798
  • NVwZ 1997, 820 (Ls.)
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