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   BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96   

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BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96 (https://dejure.org/1997,2483)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1997 - 2 AZR 128/96 (https://dejure.org/1997,2483)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 (https://dejure.org/1997,2483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mitarbeiters durch einen Rechtsanwalt, der eine Scheinsozietät tatsächlich selbständig führt - Erfordernis einer Vollmachtsvorlage bei Vorliegen einer Scheinsozietät - Kenntnis vom Vorliegen einer Vollmacht

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1867
  • ZIP 1997, 991
  • NZA 1997, 655
  • BB 1997, 1104
  • DB 1997, 1186
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96
    Der Kündigungsempfänger soll nach § 174 BGB nur dann zur Zurückweisung der Kündigungserklärung befugt sein, wenn er keine Gewißheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muß (Senatsurteil vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10 zu § 174 BGB).

    Die Tatsache, daß jemand, der eine Position bekleidet, mit der nach der Verkehrsanschauung üblicherweise die Berechtigung zu arbeitsvertraglichen Entscheidungen verbunden ist, aufgrund interner Regelungen vor Veranlassung bestimmter einzelner Maßnahmen Rücksprache nehmen muß, hindert die Annahme einer generellen Ermächtigung nicht (vgl. BAG Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10 zu § 174 BGB).

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (Senatsurteile vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273, 277 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe und zuletzt Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22 [BAG 18.05.1994 - 2 AZR 920/93] = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe) bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung z.B. als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, daß die Arbeitnehmer des Betriebes auch i.S. des § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, daß der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist.
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (Senatsurteile vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273, 277 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe und zuletzt Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22 [BAG 18.05.1994 - 2 AZR 920/93] = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe) bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung z.B. als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, daß die Arbeitnehmer des Betriebes auch i.S. des § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, daß der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist.
  • LAG Berlin, 08.01.1996 - 17 Sa 93/95

    Annahmeverzug; Vergütung; Mandatsverhältnisse einer GbR; Schein-Sozietät;

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8. Januar 1996 - 17 Sa 93/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Dabei hat es in Abgrenzung zu dem Sachverhalt, der dem von der Beklagten herangezogenen Senatsurteil vom 6. Februar 1997 (- 2 AZR 128/96 -) zugrunde lag, ua. darauf abgestellt, dass für die Klägerin nicht erkennbar gewesen sei, wer die weiteren Gesellschafter der Beklagten sein könnten und ob und wovon diese Kenntnis hatten oder zumindest hätten haben müssen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 9 Sa 445/18

    Kündigung - Organschaftliche Stellvertretung - BGB-Gesellschaft - Vollmacht -

    Es insoweit kein der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 06. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 - vergleichbarer Fall vor, in dem etwaige weitere Gesellschafter offiziellen Briefköpfen eines Rechtsanwaltes zu entnehmen waren.
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273, 277 = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe und zuletzt vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 a der Gründe) bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, daß die Arbeitnehmer des Betriebes auch im Sinne des § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, daß der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist.
  • AG Brandenburg, 13.02.2023 - 31 C 210/21

    Gut Ding will Weile haben: Nicht bei Warmwasser!

    Insofern ist nämlich anerkannt, dass die Vermittlung der Kenntnis von der Bevollmächtigung auch dadurch erfolgen kann, dass der Bevollmächtigte in eine Stellung berufen wird, mit der die Abgabe und der Erhalt bestimmter Willenserklärungen regelmäßig verbunden ist (BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az.: VIII ZR 25/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 473 f.; BGH, Urteil vom 02.04.2014, Az.: VIII ZR 231/13, u.a. in: NJW 2014, Seite 1803; BGH, Beschluss vom 23.02.2000, Az.: XII ZR 77/98, u.a. in: NJW-RR 2000, Seiten 745 f.; BGH, Urteil vom 10.12.1997, Az.: XII ZR 119/96, u.a. in: NZM 1998, Seite 146; BAG, Urteil vom 06.02.1997, Az.: 2 AZR 128/96; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000, Az.: 5 U 121/99, u.a. in: BauR 2000, Seite 1210; KG Berlin, Beschluss vom 18.12.2019, Az.: 8 U 93/19, u.a. in: ZMR 2020, Seite 493; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2003, Az.: I-24 U 143/03; OLG Brandenburg, Urteil vom 18.09.1996, Az.: 3 U 99/96, u.a. in: NJWE-MietR 1997, Seite 135; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.03.1995, Az.: 10 U 98/94, u.a. in: NJW-RR 1996, Seite 10; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 02.09.2020, Az.: 12 O 5227/19, u.a. in: ZWE 2021, Seite 212; AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 03.09.2014, Az.: 12 C 193/14).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    a) Der Kündigungsempfänger soll nach § 174 BGB nur dann zur Zurückweisung der Kündigungserklärung befugt sein, wenn er keine Gewißheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muß (Senatsurteile vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10 zu § 174 BGB und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 - AP Nr. 10 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
  • LAG Köln, 19.01.2009 - 5 Sa 1323/08

    Falschetikettierung von Fleischwaren

    Denn es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass dann, wenn ein Vertreter in eine Stellung berufen wird, die üblicherweise mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet ist, dies der Mitteilung der Bevollmächtigung gleichsteht, so dass eine individuelle Mitteilung an jeden einzelnen potentiellen Empfänger einer Willenserklärung nicht mehr notwendig ist (BAG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 AZR 460/92, NJW 1993, S. 1286; BAG, Urt. v. 06.02.1997 - 2 AZR 128/96, NJW 1997, S. 1867 ff.; Palandt/Heinrichs, BGB, § 174 Rz. 7).

    In der Entscheidung vom 06.02.1997 - 2 AZR 128/96 (NJW 1997, S. 1867) hat das Bundesarbeitsgericht zudem darauf hingewiesen, dass unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung allein maßgebend ist, wie sich die Position des Erklärenden für einen objektiven Betrachter darstellt, ob also mit einer derartigen Stellung die Kündigungsbefugnis verbunden zu sein pflegt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Angebot anderweitiger Beschäftigung

    In den Motiven zum BGB wird zur Begründung der Regelung ausgeführt, wenn jemand ein einseitiges Rechtsgeschäft, z. B. eine Kündigung gegenüber einem Beteiligten als Bevollmächtigter im Namen eines anderen vornehme, ohne sich über die erteilte Vollmacht auszuweisen, gerate der Beteiligte insofern in eine ungünstige Lage, als er keine Gewissheit darüber habe, ob das Rechtsgeschäft von einem wirklich Bevollmächtigten ausgehe und der Vertretene dasselbe gegen bzw. für sich gelten lassen müsse (vgl. dazu BAG 06. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 -, Rn. 20, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Vollmachtsvorlage durch einen Hoteldirektor -

    In den Motiven zum BGB wird zur Begründung der Regelung ausgeführt, wenn jemand ein einseitiges Rechtsgeschäft, z. B. eine Kündigung gegenüber einem Beteiligten als Bevollmächtigter im Namen eines anderen vornehme, ohne sich über die erteilte Vollmacht auszuweisen, gerate der Beteiligte insofern in eine ungünstige Lage, als er keine Gewissheit darüber habe, ob das Rechtsgeschäft von einem wirklich Bevollmächtigten ausgehe und der Vertretene dasselbe gegen bzw. für sich gelten lassen müsse (vgl. dazu BAG 06. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 -, Rn. 20, juris).
  • ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12

    Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (BAG, Urteil vom 13.05.1972, 2 AZR 298/71; BAG, Urteil vom 06.02.1997, 2 AZR 128/96) bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung als Leiter der Personalabteilung in der Regel, dass diese Person zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist.
  • LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03

    Befugnis eines Personalleiters zur Kündigung eines Abteilungsleiters, der auf

    Der Kündigungsempfänger ist nach § 174 BGB danach zur Zurückweisung der Kündigung befugt, wenn er keine Gewissheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich geltend lassen muss (vgl. Urteile des BAG vom 29.10.1992, Az. 2 AZR 460/92, in AP Nr. 10 zu 1§ 174 BGB sowie Urteil vom 06.02.1997, Az. 2 AZR 128/96, in AP Nr. 10 zu § 620 BGB, Kündigungserklärung sowie Urteil des BAG vom 22.01.1998, Az. 2 AZR 267/97, in AP Nr. 97 zu § 102 BetrVG 1972).
  • OLG Bamberg, 08.09.2005 - 1 U 57/05
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2010 - 5 Sa 269/09

    Kündigung durch Personalleiterin - Rüge einer mangelnden Vollmacht des

  • KG, 19.05.2003 - 8 U 58/02

    Zurückweisung der von dem Verfahrensbevollmächtigten im Räumungsverfahren

  • KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01

    Räumungsklage gegen den Mieter: Begründung eines Räumungsantrags durch den

  • AG Berlin-Schöneberg, 03.09.2014 - 12 C 193/14
  • ArbG Braunschweig, 21.04.2004 - 3 Ca 16/04
  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 2007/98

    Kündigung ohne gleichzeitige Vorlage einer schriftlichen Kündigungsvollmacht

  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 S 2007/98
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