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   OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96   

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https://dejure.org/1996,2437
OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96 (https://dejure.org/1996,2437)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.1996 - 11 U 39/96 (https://dejure.org/1996,2437)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 1996 - 11 U 39/96 (https://dejure.org/1996,2437)
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Zusammenmontiertes Motorrad

§ 950 Abs. 1 BGB, 'neue Sache', Abgrenzung zu § 947 BGB;

gestohlene Einzelteile

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Motorrad gestohlene Einzelteile Zusammensetzen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 929, 950
    Motorrad gestohlene Einzelteile Zusammensetzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung einer neuen Sache i.S.d. § 950 Abs. 1 BGB durch Verarbeitung mehrerer gestohlener Einzelteile zu einem Motorrad und anderer Bezeichnung in den Verkehr und andere wirtschaftliche Bedeutung der hergestellten Sache im Verhältnis zum Ausgangsstoff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2187
  • NZV 1997, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

    Jungbulle

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
    § 950 BGB ermöglicht vielmehr nach allgemeiner Auffassung auch den Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen (BGHZ 55, 176 (178); Staudinger-Gursky, BGB, 13. Auflage, § 950 Rnr. 16).
  • OLG Stuttgart, 13.06.1951 - 1 U 19/51
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
    Die Neuheit einer Sache beurteilt sich wirtschaftlich und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (OLG Köln, NJW 1991, 257O; KG NJW 1961, 1O26; OLG Stuttgart NJW 1952, 145).
  • BGH, 05.04.1971 - VIII ZR 99/69

    Weinbrand - § 950 BGB, "Wert der Verarbeitung" ist Wert der neuen Sache abzüglich

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
    Der Verarbeitungswert ist nicht der tatsächliche Kostenaufwand für die Arbeitsleistung, sondern der objektive Wert der geleisteten Arbeit, wie er sich im Sachwert der hergestellten Sache verkörpert (BGHZ 56, 88 (9O)).
  • BGH, 15.06.1989 - IX ZR 167/88

    Weiterverarbeitung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware;

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
    Der originäre Eigentumserwerb durch Verarbeitung tritt unabhängig davon ein, ob der Hersteller bösgläubig ist oder abhandengekommene Einzelteile verarbeitet hat (BGH MDR 1989, 989).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Ob durch Verarbeitung oder Umbildung eine neue Sache hergestellt wird, bestimmt sich maßgeblich nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977- VIII ZR 172/76, NJW 1978, 697 f.; OLG Köln, NJW 1991, 2570; 1997, 2187; OLG Stuttgart, NJW 2001, 2889, 2890; Bamberger/Roth/Kindl, BGB, 3. Aufl., § 950 Rn. 5; MüKoBGB/Füller, 6. Aufl., § 950 Rn. 7 f.; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 950 Rn. 3).
  • LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19

    Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

    Wann eine Sache als Hauptsache anzusehen ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung (BGH, Urteil vom 3.3.1956 - IV ZR 334/55, NJW 1956, 788; OLG Köln NJW 1997, 2187; KG NJW 1961, 1026; OLG Stuttgart NJW 1952, 145; MüKoBGB/Füller, 8. Aufl. 2020, BGB § 947 Rn. 5; BeckOGK/Schermaier, 1.9.2020, BGB § 947 Rn. 9; s. auch Mot.

    Der Fall der Reparatur eines bestehenden Schiffes, zumal eines bekannten Großseglers wie der G. F., kann insofern nicht mit der Erstellung eines neuen Gegenstands wie etwa eines Motorrads, bei dem beim Zusammenbau aus Einzelteilen der Rahmen nicht als die Hauptsache angesehen wird (OLG Köln, Urteil vom 23.08.1996, NJW 1997, 2187, beck-online) oder eines Kraftfahrzeugs, bei dem das Fahrgestell nicht als Hauptsache gegenüber den übrigen Teilen angesehen wird (BGHZ 18, 226 (231 f.) = NJW 1955, 1793; OLG Karlsruhe NJW 1951, 447), verglichen werden.

  • LG Bonn, 05.05.2021 - 30 O 5/21
    Wesentliches Indiz dafür, dass eine neue Sache entstanden ist, ist ein neuer Name (OLG Köln NJW 1991, 2570; 1997, 2187).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1998 - 5 U 53/94
    Insbesondere dann, wenn die hergestellte Sache unter einer anderen Bezeichnung in den Verkehr gebracht wird und die wirtschaftliche Bedeutung dieser Sache im Verhältnis zum Ausgangsstoff eine andere ist, ist die Sache als neu anzusehen (vgl. OLG Köln v. 23.8.1996 - 11 U 39/96, OLGR Köln 1997, 39 = NJW 1997, 2187).
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