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   BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93   

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https://dejure.org/1997,24
BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 (https://dejure.org/1997,24)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 (https://dejure.org/1997,24)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 (https://dejure.org/1997,24)
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Fink

Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG, Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasi-Mitarbeit

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Stasimitarbeit - Sonderkündigungsgrund - Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • welt.de (Pressemeldung, 09.07.1997)

    Erfolg für SED-Funktionäre: Sonderkündigungen von DDR-Staatsdienern nicht in jedem Fall verfassungsgemäß

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.03.1997)

    Der Professor und die Stasi

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wenn Opfer über Täter richten: Über den Umgang mit Stasi-Akten (RA Gerhard Strate; DER SPIEGEL 1/1992; 30.12.1991)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Heinrich Fink

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 189
  • NJW 1997, 2305
  • MDR 1997, 945
  • NVwZ 1997, 989 (Ls.)
  • NZA 1997, 935
  • NJ 1997, 477
  • DVBl 1997, 1169
 
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Wird zitiert von ... (505)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
    Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 EV (künftig: Abs. 5 Nr. 2 EV) kann ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn ein aus der Deutschen Demokratischen Republik übernommener Arbeitnehmer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).

    Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.

    Sie verfolgt ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel im Zusammenhang mit der Überleitung des öffentlichen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik in den der Bundesrepublik Deutschland (Näheres dazu BVerfGE 92, 140 ).

    Das Ziel, die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer nachträglich zu beenden, wenn sich Eignungsmängel im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG herausstellen, ist legitim (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Im Lichte der genannten Verfassungsnormen darf auch bei der Auslegung von Abs. 5 Nr. 2 EV die erkennbare Absicht des Gesetzgebers nicht außer acht gelassen werden, die Mitarbeiter nicht abgewickelter Einrichtungen des öffentlichen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik weitgehend in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland einzugliedern und ihre Arbeitsverhältnisse aufrechtzuerhalten, soweit nicht ein Kündigungsgrund im Sinne dieser Vorschrift festgestellt wird (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
    Daher kann es in besonderen Fällen auch geboten sein, die Beteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will (vgl. BVerfGE 84, 188 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
    Von einer willkürlichen Mißdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Der Beamte, der keine Gewähr für eine in seinem Gesamtverhalten neutrale, den jeweiligen dienstlichen Anforderungen angemessene Amtsführung bietet, ist ungeeignet im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 189 ).

    Das gilt insbesondere, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts bislang weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur vertreten wurde, wenngleich grundsätzlich kein Anspruch auf ein Rechtsgespräch oder einen Hinweis auf die Rechtsauffassung besteht (BVerfGE 86, 133 ; 96, 189 ; 98, 218 ).

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
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