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   OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96   

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https://dejure.org/1996,2950
OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96 (https://dejure.org/1996,2950)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1996 - 22 U 72/96 (https://dejure.org/1996,2950)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1996 - 22 U 72/96 (https://dejure.org/1996,2950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Instruktionspflichten bei Fahrrädern mit Schnellspannvorrichtung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer Schnellspannvorrichtung für Fahrradnarben auf die Überprüfung der richtigen Stellung des Spannhebels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Warnpflicht des Herstellers bei Schnellspannvorrichtung

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 11 O 373/93
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2333
  • NZV 1998, 206 (Ls.)
  • VersR 1998, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    Auch dann, wenn ein Produkt bei unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Benutzung, mit der nach der allgemeinen Lebenserfahrung gerechnet werden muß, gefährlich werden kann und diese Gefahr für den Benutzer nicht ohne weiteres zu erkennen ist, muß der Hersteller auch davor warnen (vgl. BGHZ 116, 60, 65/66).

    Bei dieser Sachlage spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Informationsmangel auf einem Verschulden der Beklagten beruht (vgl. BGHZ 80, 186, 197 ff; 116, 60, 72).

    Unter diesen Umständen spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Kläger einen solchen Warnhinweis auch beachtet hätte, wenn er in der Betriebsanleitung der Beklagten enthalten gewesen wäre (vgl. BGHZ 116, 60, 73).

  • BGH, 28.09.1967 - VII ZR 81/65

    Anspruch d. Bestellers auf Aufwendungsersatz zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    Die Einhaltung der DIN-Normen genügt allerdings dann nicht mehr zur Erfüllung der einem Hersteller obliegenden Verkehrssicherungspflicht, wenn die Entwicklung über sie hinweggegangen ist (BGH NJW 1968, 43 ) oder wenn sich bei der Benutzung eines technischen Gerätes Gefahren gezeigt haben, die in den DIN-Normen noch nicht berücksichtigt worden sind (BGH NJW 1994, 3349, 3350).
  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    Bei dieser Sachlage spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Informationsmangel auf einem Verschulden der Beklagten beruht (vgl. BGHZ 80, 186, 197 ff; 116, 60, 72).
  • BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93

    Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    Die Einhaltung der DIN-Normen genügt allerdings dann nicht mehr zur Erfüllung der einem Hersteller obliegenden Verkehrssicherungspflicht, wenn die Entwicklung über sie hinweggegangen ist (BGH NJW 1968, 43 ) oder wenn sich bei der Benutzung eines technischen Gerätes Gefahren gezeigt haben, die in den DIN-Normen noch nicht berücksichtigt worden sind (BGH NJW 1994, 3349, 3350).
  • BGH, 05.11.1997 - VI ZR 1/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    rechtskräftig, nachdem die Beklagte ihre Revision - VI ZR 1/97 - am 29.4.1997 zurückgenommen hat.
  • OLG Frankfurt, 08.06.1993 - 14 U 116/92

    Beweislast des Geschädigten für Schadensursächlichkeit des Produktfehlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96
    s.a. OLG Frankfurt/M VersR 1994, 1118 .
  • LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10

    Regress - Produkthaftung - Konstruktionsfehler einer Fenster- und

    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Herstellers auszugehen ist (BGH NJW 1994, 3349; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 1584; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08

    Pflichten des Vertragshändlers wegen Mängeln des von ihm vertriebenen Produkts

    Zwar bedarf es einer Warnung nicht, wenn die mit der Nutzung des Produkts verbundenen Gefahren dem Nutzer regelmäßig bekannt sind und zum Erfahrungswissen der in Betracht kommenden Abnehmerkreise zählen (BGH NJW 1987, 1009; Senat NJW 1997, 2333; OLG Düsseldorf (14. Senat) VersR 2003, 917- sämtlich zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04

    Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in

    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1994, 3349, 3350; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).
  • OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13

    Produkthaftung des Herstellers von zur Hausinstallation verwendeten Fittings

    Steht nämlich fest, dass die von einem Produkt ausgehende Gefahr objektiv eine Information der Verwender erfordert hätte und dass der Hersteller die Sache ohne eine solche Instruktion in den Verkehr gegeben hat, so obliegt es dem Produzenten, Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass die Gefahr für ihn nicht erkennbar war (BGH NJW 1999, 2815, 2816; Knerr in Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 37. Kap. Rn. 101; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333, 2334).
  • OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation;

    Über einen Schmerzensgeldanspruch ist grundsätzlich einheitlich zu entscheiden; ein einheitlicher Schmerzensgeldanspruch - wie er hier vom Kläger auch geltend gemacht worden ist - ist nicht teilbar (Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 301 Rn. 3; OLG Celle, VersR 73, 60; OLG Düsseldorf NJW 97, 2333, 2334).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Zwar kann ein Instruktionsfehler bestehen in einer mangelhaften Gebrauchsanweisung und/oder nicht ausreichenden Warnung vor gefahrbringenden Eigenschaften, die in der Wesensart der als solcher fehlerfreien Sache begründet sind (vgl. Senat, NJW 1997, 2333, 2334 = OLGR Düsseldorf 1997, 242 (nur LS)).
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