Weitere Entscheidungen unten: KG, 27.05.1997 | OLG Zweibrücken, 08.04.1997

Rechtsprechung
   OLG München, 12.04.1996 - 10 U 6179/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5160
OLG München, 12.04.1996 - 10 U 6179/95 (https://dejure.org/1996,5160)
OLG München, Entscheidung vom 12.04.1996 - 10 U 6179/95 (https://dejure.org/1996,5160)
OLG München, Entscheidung vom 12. April 1996 - 10 U 6179/95 (https://dejure.org/1996,5160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; StVO § 18 Abs. 9
    Aufenthalt auf Mittelgrünstreifen der Bundesautobahn nach Erstunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrer; Autounfall; Bundesautobahn; Grünstreifen; Haftungsminderndes Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines sich nach einem Auffahrunfall auf dem Grünstreifen der Autobahn aufhaltenden Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2390 (Ls.)
  • NZV 1997, 231
  • VersR 1997, 460
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, es müsse, wer mit seinem Fahrzeug auf der Überholspur einer Autobahn liegen bleibe, möglichst auf den zwischen den Fahrbahnen an der Mittelleitplanke liegenden Grünstreifen ausweichen (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1967 - VI ZR 126/65 - VersR 1967, 456; OLG München, NZV 1997, 231; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 387, 388; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 18 StVO Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorrades auf einen bei guten

    Ein Fahrer, dessen Fahrzeug auf der Überholspur fahrunfähig wird, muss wegen der großen Gefahr, die gerade bei Blockieren der Überholspur der Autobahn besteht, möglichst auf den Grünstreifen ausweichen (BGH VersR 1967, S. 456; VersR 1977, S. 37; OLG München NZV 1997, S. 231; OLG Zweibrücken NZV 2001, S. 387).
  • OLG Brandenburg, 06.09.2007 - 12 U 70/07

    Haftung bei Blockieren der Überholspur der Autobahn durch liegengebliebenes

    Ein Fahrer, dessen Fahrzeug auf der Überholspur fahrunfähig wird, muss wegen der großen Gefahr, die gerade bei Blockieren der Überholspur der Autobahn besteht, möglichst auf den Grünstreifen ausweichen (BGH VersR 1967, S. 456; VersR 1977, S. 37; OLG München NZV 1997, S. 231; OLG Zweibrücken NZV 2001, S. 387).
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Rechtsprechung
   KG, 27.05.1997 - 9 U 901/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4102
KG, 27.05.1997 - 9 U 901/97 (https://dejure.org/1997,4102)
KG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 9 U 901/97 (https://dejure.org/1997,4102)
KG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 9 U 901/97 (https://dejure.org/1997,4102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit anwaltlicher Äußerungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2390
  • MDR 1998, 504
  • StV 1998, 84
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Materiell-rechtlich ist in diesen Fällen gegebenenfalls nicht er, sondern sein Mandant als Störer anzusehen (vgl. KG, MDR 1998, 504).
  • OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11

    Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1996, 3267; OLG Köln AnwlBl 2003, 370; KG NJW 1997, 2390; Senat, Urteil vom 23.6.2011, 4 U 1917/10 n.V.) ist ein Rechtsanwalt nämlich für Äußerungen, die er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten abgibt, grundsätzlich nicht selbst haftbar zu machen, was u.a. zur Folge hat, dass ein Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf von ehrkränkenden Äußerungen nicht gegen ihn, sondern allein gegen den von ihm vertretenen Mandanten zu richten ist.
  • OLG Dresden, 07.09.2012 - 4 U 700/12

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Äußerungen eines Rechtsanwalts

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1996, 3267; OLG Köln AnwlBl 2003, 370; KG NJW 1997, 2390, Senat, Urteil vom 23.6.2011- 4 U 1917/10; Be-schluss vom 7.12.2011 4 W 1207/11) ist ein Rechtsanwalt nämlich für Äußerungen, die er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten abgibt, grundsätzlich nicht selbst haftbar zu machen, was u.a. zur Folge hat, dass ein Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf von ehrkränkenden Äußerungen nicht gegen ihn, sondern gegen den von ihm vertretenen Mandanten zu richten ist.
  • OLG Köln, 16.01.2003 - 12 U 117/02

    Weitergehendes Rechtsschutzziel der Leistungs-Widerklage als das der negativen

    Nach der Rspr. (BVerfG NJW 1996, 3267; KG NJW 1997, 2390) ist ein Rechtsanwalt für Äußerungen, die er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten abgibt, grundsätzlich nicht selbst haftbar zu machen, was u.a. zur Folge hat, dass ein Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf von ehrkänkenden Äußerungen nicht gegen ihn, sondern gegen den von ihm vertretenen Mandanten zu richten ist.
  • OLG Dresden, 09.08.2012 - 4 U 700/12

    Haftung eines Rechtsanwalts für Äußerungen in Wahrnehmung der Interessen seines

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1996, 3267 ; OLG Köln AnwlBl 2003, 370; KG NJW 1997, 2390 , Senat, Urteil vom 23.6.2011- 4 U 1917/10; Beschluss vom 7.12.2011 4 W 1207/11) ist ein Rechtsanwalt nämlich für Äußerungen, die er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten abgibt, grundsätzlich nicht selbst haftbar zu machen, was u.a. zur Folge hat, dass ein Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf von ehrkränkenden Äußerungen nicht gegen ihn, sondern gegen den von ihm vertretenen Mandanten zu richten ist.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 247/98

    Rechtsanwalt kann als (Mit-)Täter einer sittenwidrigen Schädigung

    Auch wenn ein Rechtsanwalt grundsätzlich als Vertreter seines Mandanten und nicht im eigenen Namen tätig wird, seine Erklärungen deshalb als Erklärungen des Mandanten anzusehen sind (vgl. KG NJW 1997, 2390 ), so schließt das nicht aus, daß der Rechtsanwalt selbst als Schädiger, etwa als Mittäter der sittenwidrigen Schädigung, anzusehen sein kann.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.04.1997 - 5 UF 65/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7081
OLG Zweibrücken, 08.04.1997 - 5 UF 65/96 (https://dejure.org/1997,7081)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.04.1997 - 5 UF 65/96 (https://dejure.org/1997,7081)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. April 1997 - 5 UF 65/96 (https://dejure.org/1997,7081)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2390
  • FamRZ 1997, 1420
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 30.09.1993 - 5 UF 75/92

    Barunterhaltspflichtiger; Minderjährige Kinder; Barunterhalt;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.1997 - 5 UF 65/96
    Das kann (auch im selben Rechtsstreit) zu unterschiedlicher Bemessungsgrundlage führen, etwa bei einer Reduzierung der Arbeitszeiten durch den Unterhaltspflichtigen aus verständlichen, aber nicht zwingenden gesundheitlichen Gründen (Fortschreibung von OLG Zweibrücken, FamRZ 1994, 1488 und OLG Hamm, FamRZ 1997, 310 ).«.
  • OLG Hamm, 10.10.1996 - 4 UF 346/96

    Ermittlung des Einkommens eines Selbständigen; Höhe des Vorsorgeunterhalts;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.1997 - 5 UF 65/96
    Das kann (auch im selben Rechtsstreit) zu unterschiedlicher Bemessungsgrundlage führen, etwa bei einer Reduzierung der Arbeitszeiten durch den Unterhaltspflichtigen aus verständlichen, aber nicht zwingenden gesundheitlichen Gründen (Fortschreibung von OLG Zweibrücken, FamRZ 1994, 1488 und OLG Hamm, FamRZ 1997, 310 ).«.
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