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   BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96   

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BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96 (https://dejure.org/1997,687)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1997 - IV ZR 179/96 (https://dejure.org/1997,687)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - IV ZR 179/96 (https://dejure.org/1997,687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 26 Abs. 3
    Im öffentlichen Dienst beschäftigte Angestellte einer privatisierten Versicherungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 26 Abs. 3
    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 333
  • NJW 1997, 2519
  • NVwZ 1997, 1038 (Ls.)
  • NZA 1997, 827
  • VersR 1997, 1119
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Ob die Voraussetzungen über das Fehlen der Geschäftsgrundlage gegeben sind, hat der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen, ohne daß es der besonderen Geltendmachung durch die benachteiligte Partei bedarf (BGHZ 54, 145, 155).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    c) Nach ständiger Rechtsprechung wird die Geschäftsgrundlage eines Vertrages gebildet durch die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber beim Vertragsschluß zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch entsprechende gemeinsame Vorstellungen beider Vertragspartner, auf denen der Geschäftswille aufbaut (BGHZ 128, 230, 236 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Danach führt das Fehlen oder die Änderung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nicht zur Auflösung des Vertrages, sondern zur Anpassung seines Inhalts an die veränderten Umstände in einer Form, die den berechtigten Interessen der Parteien Rechnung trägt (BGHZ 89, 226, 238 f.; 83, 251, 254 f.).
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 32/63

    Geschäftsgrundlage im Höferecht

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    So kann zum Beispiel die Geschäftsgrundlage eines Mietvertrages auch dann entfallen, wenn der Vermieter notgedrungen oder in gerechtfertigtem Eigeninteresse unvorhergesehene und erhebliche Aufwendungen gemacht hat (vgl. MünchKomm/Roth, § 242 BGB Rdn. 641 mit Bezug auf den Fall BGH LM § 242 BGB Bb Nr. 23; vgl. auch den Fall BGHZ 40, 334).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 195/84

    Voraussetzungen der Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen einer vertraglichen

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    In Fällen der Äquivalenzstörung kann die Anpassung des Vertragsinhalts darin bestehen, daß eine Hauptleistung zugunsten des anderen Vertragspartners erhöht wird (vgl. z.B. BGHZ 97, 171, 173 f.).
  • BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Aus Gründen der Vertragstreue und der Verkehrssicherheit ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten (BGHZ 47, 48, 52).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Danach führt das Fehlen oder die Änderung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nicht zur Auflösung des Vertrages, sondern zur Anpassung seines Inhalts an die veränderten Umstände in einer Form, die den berechtigten Interessen der Parteien Rechnung trägt (BGHZ 89, 226, 238 f.; 83, 251, 254 f.).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Eine Risikoprüfung finde nicht statt (vgl. BGHZ 103, 370, 381 = VersR 1988, 575 unter I 2 d).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, 337; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 242 Rn. 7).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, 337; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 242 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, 337; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 242 Rn. 7).
  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und nicht beanstandeten Vorstellungen des anderen Vertragsteils von dem Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGHZ 128, 230, 236; 135, 333, 338; Senat, Urteil vom 4. November 1997 - XI ZR 261/96, WM 1998, 23, 24 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02

    Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt

    Die Parteien mögen die gemeinsame Erwartung geteilt haben, daß die Beklagte mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet werde, auf dieser Vorstellung baut jedoch nicht - wie für die Annahme einer Geschäftsgrundlage erforderlich (BGHZ 128, 230, 236; 135, 333, 338) - der gemeinschaftliche Geschäftswille der Parteien auf.
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    a) Geschäftsgrundlage sind, wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluß bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (zuletzt z.B. BGHZ 129, 236, 252; 129, 297, 309; 131, 209, 214; 135, 333, 338, jew. m.w.Nachw.).

    Fehlt diese Grundlage oder ändert sie sich derart, daß der betroffenen Partei das Festhalten an der vereinbarten Regelung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zuzumuten ist, ist der Vertrag grundsätzlich den veränderten Verhältnissen anzupassen (z.B. BGHZ 109, 224, 229; 129, 297, 309; 135, 333, 339, jew. m.w.Nachw.).

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Einen Ausgleich durch Erhöhung von Umlagen hat der Senat in Erwägung gezogen, wenn ein Ungleichgewicht dadurch entsteht, dass bei der Beklagten versicherte, im öffentlichen Dienst beschäftigte Angestellte aufgrund eines Dienstleistungsüberlassungsvertrages für ein privatisiertes Unternehmen tätig sind, ihnen aber keine jüngeren Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nachfolgen (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, 337 ff. für den Fall der Privatisierung einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/86 - BGHZ 135, 333, 338).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 224/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch der Versorgungskasse auf

    Weiter sei das zitierte Urteil des BGH vom 07.05.1997 (IV ZR 179/96) unzutreffend gewürdigt, das die streitgegenständliche Gegenwertforderung als Erhöhung einer Hauptleistung infolge einer Äquivalenzstörung durch das Ausscheiden eines Beteiligten aus der Umlagegemeinschaft und damit als Preisklausel bewertet habe.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 1997 (IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, juris-Tz. 23) ausgesprochen, dass Anpassungen des Vertragsinhalts im Falle einer Äquivalenzstörung der Satzung der Versorgungsanstalt grundsätzlich nicht fremd seien.

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Geschäftsgrundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96 - BGHZ 135, 333, 338).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 68/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 6 U 193/10

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Inhaltskontrolle der

  • OLG Frankfurt, 03.07.2019 - 23 U 66/18

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts trotz fehlerhafter

  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05

    Zusatzversorgung - Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer

  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08

    Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung der

  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 6 U 90/12

    Ansprüche der Eigentümerin einer Bundesautobahn wegen unfallbedingter Schäden

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02

    Pflichten des Verkäufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den

  • OLG Brandenburg, 22.11.2011 - Kart U 4/09

    Eintritt einer teilweisen Unmöglichkeit beim Hostingvertrag

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 1/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Regelung zur

  • LG Mannheim, 19.06.2009 - 7 O 122/08

    Ausscheiden eines Beteiligten aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 266/02

    Gesamtversorgungsobergrenze - Beiträge zur Zusatzversorgung

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.11.2016 - 10 O 2215/16

    Wirksamkeit von Widerrufen von Darlehensverträgen - "frühestens"-Belehrung

  • OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03

    Ersatzpflicht für "neuartige" Bergschäden trotz Bergschadensverzichts

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06

    Bindungswirkung einer Abfindungsvereinbarung aus einem Verkehrsunfall bei sich

  • LG Oldenburg, 22.02.2006 - 12 O 2271/05
  • OLG Köln, 12.10.2017 - 12 U 174/16

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • OLG Frankfurt, 16.02.2017 - 3 U 185/15

    Verwirkung des Widerrufsrechts nach vorzeitiger Darlehensrückzahlung

  • LG Karlsruhe, 13.02.2009 - 6 O 41/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Arbeitgeber-Gruppenbildung zur Erhebung

  • OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 7 U 235/97

    Abbrucharbeiten: Erwartete Schrottmenge als Geschäftsgrundlage

  • LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 464/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • OLG Köln, 03.02.2021 - 16 U 90/20

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; Relevanter Zeitpunkt bei

  • LG Karlsruhe, 26.02.2010 - 6 O 136/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Rückzahlung von

  • OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06

    Ausbeutungsvertrag: Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen

  • LG Mannheim, 09.07.2010 - 7 O 265/09

    Wettbewerbsbeschränkung: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als

  • OLG Bremen, 22.07.2009 - 1 U 11/09

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei alters- oder gebrauchsbedingt stark

  • OLG Köln, 27.03.2017 - 13 U 10/17
  • LG Mannheim, 30.04.2010 - 7 O 158/08

    Zahlungsansprüche aus Anlass eines Ausscheidens aus einem Dauerschuldverhältnis

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