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   BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97   

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BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97 (https://dejure.org/1997,1427)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1997 - 4 StR 153/97 (https://dejure.org/1997,1427)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97 (https://dejure.org/1997,1427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte seelische Störung oder als schwere andere seelische Abartigkeit - Voraussetzungen des Vollrauschs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21, 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3101
  • NStZ 1998, 296
  • StV 1997, 628
  • JR 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 468/93

    Rechtmäßigkeit einer tateinheitlichen Verurteilung wegen Körperverletzung und

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Allerdings würde die Feststellung eines zur Tatzeit bestehenden, aber nicht mehr andauernden Eifersuchtswahns für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht genügen (vgl. für eben diesen Fall BGHR StGB § 63 Zustand 16).
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96

    Liste der angewendeten Vorschriften stimmt nicht mit der dem

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Die aufgezeigten Rechtsfehler bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung, die zur Aufhebung des freisprechenden Urteils führen, nötigen auch zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache, soweit das Landgericht davon abgesehen hat, die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen; denn es bleibt - wie ausgeführt (s.o. 2.) - unklar, welche der in § 20 StGB genannten "biologischen" Voraussetzungen (krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit) vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96

    Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 06.10.1989 - 2 StR 460/89

    Erfordernis der Darstellung der konkreten Symptome eines psychisch abnormen

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Sie beruht auf einer unzureichenden Beweiswürdigung und läßt besorgen, daß der Tatrichter sich dem psychiatrischen Sachverständigen und dessen Zweifel an erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit ("mit hoher Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen bzw. völlig ausgefallen; UA 9) angeschlossen hat ohne sich - wie es seine Aufgabe ist (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118, 124; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, NStZ 1997, 278 [BGH 06.02.1997 - 4 StR 672/96], zum Abdruck in BGHSt bestimmt) - unter Berücksichtigung aller Umstände, die dessen Bewertung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Frage stellen, ein eigenes Urteil zur Frage der Schuldfähigkeit zu bilden (zum normativen Maßstab vgl. u.a. Rudolphi in SK/StGB 25. Lfg. 6. Aufl. § 20 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
  • BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91

    Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub -

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Sie beruht auf einer unzureichenden Beweiswürdigung und läßt besorgen, daß der Tatrichter sich dem psychiatrischen Sachverständigen und dessen Zweifel an erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit ("mit hoher Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen bzw. völlig ausgefallen; UA 9) angeschlossen hat ohne sich - wie es seine Aufgabe ist (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118, 124; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, NStZ 1997, 278 [BGH 06.02.1997 - 4 StR 672/96], zum Abdruck in BGHSt bestimmt) - unter Berücksichtigung aller Umstände, die dessen Bewertung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Frage stellen, ein eigenes Urteil zur Frage der Schuldfähigkeit zu bilden (zum normativen Maßstab vgl. u.a. Rudolphi in SK/StGB 25. Lfg. 6. Aufl. § 20 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
    Sie beruht auf einer unzureichenden Beweiswürdigung und läßt besorgen, daß der Tatrichter sich dem psychiatrischen Sachverständigen und dessen Zweifel an erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit ("mit hoher Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen bzw. völlig ausgefallen; UA 9) angeschlossen hat ohne sich - wie es seine Aufgabe ist (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 8, 113, 118, 124; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, NStZ 1997, 278 [BGH 06.02.1997 - 4 StR 672/96], zum Abdruck in BGHSt bestimmt) - unter Berücksichtigung aller Umstände, die dessen Bewertung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Frage stellen, ein eigenes Urteil zur Frage der Schuldfähigkeit zu bilden (zum normativen Maßstab vgl. u.a. Rudolphi in SK/StGB 25. Lfg. 6. Aufl. § 20 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 290/89

    Aufhebung des Urteils wegen eines Darstellungsmangels hinsichtlich des

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

  • BGH, 21.02.1991 - 4 StR 56/91

    Schuldfähigkeit - Andere seelische Abartigkeit - Aggressivität -

  • BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anordnung der Unterbringung

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

  • LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13

    Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld

    Die Kammer schließt sich in der Gesamtschau des Ergebnisses der Beweisaufnahme aufgrund eigener kritischer Prüfung den Ausführungen des Prof. Dr. N an und hat dabei auch alle Umstände berücksichtigt, welche die Bewertung des Sachverständigen in Frage stellen könnten (vgl. BGH NJW 1997, 3101 ff.).

    § 20 StGB setzt dabei eine seelische Störung solchen Gewichts voraus, dass deren Symptome in ihrer Gesamtheit das Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belasten oder einengen wie die Auswirkungen der Krankheitsbilder krankhafter seelischer Störungen (BGH NJW 1997, 3101 f.).

  • BGH, 10.11.2010 - 4 StR 386/10

    Vollrauschtatbestand (Schuldunfähigkeit durch den Genuss von Rauschmitteln)

    Der objektive Tatbestand des § 323a Abs. 1 StGB setzt jedoch voraus, dass der Zustand des Täters seinem ganzen Erscheinungsbild nach als durch den Genuss von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 StR 155/76, BGHSt 26, 363, 364 ff.; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 53; Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, NJW 1997, 3101, 3102; Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 207/02, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 4; SSW-StGB/Schöch § 323a Rn. 10; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 323a Rn. 13).
  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21

    Versuchter Totschlag; unzureichende Prüfung der Schuldfähigkeit

    Sie beruht auf einer unzureichenden Beweiswürdigung und legt nahe, dass das Landgericht der psychiatrischen Sachverständigen und deren Zweifel an erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit ("könne nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden") gefolgt ist, ohne sich - wie es geboten gewesen wäre (st. Rspr. vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, NJW 1997, 3101 mwN) - unter Berücksichtigung aller Umstände, die deren Bewertung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Frage stellen, ein eigenes Urteil zur Schuldfähigkeit zu bilden.

    b) Aus den Urteilsgründen ergibt sich ferner nicht, ob der von der psychiatrischen Sachverständigen in Abgrenzung zu einer akuten Psychose aufgrund einer paranoiden Schizophrenie wohl angenommene "Eifersuchtswahn" im Rahmen einer "wahnhaften psychotischen Störung" der krankhaften seelischen Störung oder der schweren anderen seelischen Störung unterfällt (zur regelmäßigen Zuordnung des "Eifersuchtswahns" zum vierten "biologischen" Eingangsmerkmal des § 20 StGB vgl. LK-StGB/Schöch, 12. Aufl., § 20 Rn. 82; MüKo-StGB/Streng, 4. Aufl., § 20 Rn. 45, jeweils mwN; s. auch BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102).

    Das gilt schon deswegen, weil Zustände, die den schweren anderen seelischen Störungen zuzurechnen sind, anders als endogene und exogene Psychosen (krankhafte seelische Störungen) nur in seltenen Ausnahmefällen zur Exkulpation führen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102; LK-StGB/Jähnke, 11. Aufl., § 20 Rn. 64; Perron/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 20 Rn. 22, jeweils mwN).

    Die Störung muss dafür ein solches Gewicht aufweisen, dass sie den Angeklagten im Kern seiner Persönlichkeit beeinträchtigt und damit seine Fähigkeit zu sinnvollem Handeln völlig oder in gewissen Beziehungen zerstört (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3384, jeweils mwN).

    Allein dieser Umstand ist indessen für die Annahme eines vollständigen Kontrollverlusts bzw. eines unwiderstehlichen Zwangs (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102) wenig aussagekräftig.

  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

    Es bleibt bereits offen, von welcher der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB die Kammer ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, NJW 1997, 3101, 3102); die Einordnung einer wahnhaften Störung als schwere andere seelische Abartigkeit ist in Abgrenzung zur krankhaften seelischen Störung keineswegs selbstverständlich (vgl. Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 5. Aufl., S. 180).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Insoweit hatte das Landgericht zu berücksichtigen, daß es sich bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit um eine normative, nicht aber um eine ausschließlich medizinisch-psychiatrisch zu beantwortende Frage handelt (vgl. BGHR StGB § 20 Affekt 4) und in der Rechtsprechung anerkannt ist, daß Zustände, die den schweren anderen seelischen Abartigkeiten zuzuordnen sind (zur Borderline-Störung vgl. BGH NJW 1997, 1645), überhaupt nur in seltenen Fällen zur Annahme von Schuldunfähigkeit und damit zur Exkulpation führen (BGH StV 1997, 628, 629).
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03

    Totschlag (Ersticken eines Kindes nach der Geburt); Beweiswürdigung (verminderte

    Die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit war daher schon aus diesem Grunde rechtsfehlerhaft (zur Notwendigkeit der Zuordnung geistig-seelischer Beeinträchtigungen des Täters zu den biologischen Merkmalen des § 20 StGB vgl. BGH NStZ 1998, 296, 297; 1999, 128, 129; Senat, Urt. vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).
  • BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04

    Schuldunfähigkeit (Darlegung, Steuerungsfähigkeit, Stalking); verminderte

    Da die Annahme einer die Steuerungsfähigkeit gänzlich aufhebenden Schwere einer Persönlichkeitsstörung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und herrschender Meinung eine seltene Ausnahme darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 3101; 1998, 2752; BGH NStZ 1991, 31 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 64; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 42; jeweils m.w.N.), hätte es hier einer genauen Darlegung der Ergebnisse beider Gutachten sowie der Gründe bedurft, warum sich das Landgericht dem Sachverständigen Prof. Dr. P. angeschlossen und solch einen Ausnahmefall hier als gegeben angesehen hat.
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Ist dieser Zustand nicht allein durch den Alkoholgenuß, sondern auch durch das Hinzutreten anderer in der Person des Täters liegender oder äußerer Mitursachen herbeigeführt worden, so steht das der Anwendung des § 323 a StGB zwar nicht entgegen (BGHSt 26, 363, 365; BGH NJW 1997, 3101, 3102; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 323 a Rdn. 6 m.w.N.); eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung setzt dann aber voraus, daß der Täter beim Alkoholgenuß vor Eintritt der Schuldunfähigkeit mit solchen Umständen gerechnet und sie billigend in Kauf genommen hat (BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1975, 2250; 1979, 1370; 1980, 1806; NStZ 1982, 116; 199.7, 232, 233; StV 1987, 246 mit Anm. Neumann; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 323 a Rdn. 10; Tröndle/Fischer aa0 § 323 a Rdn. 7; vgl. auch Spendel in LK/StGB 11. Aufl. § 323 a Rdn. 232).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Feststellung des Vorliegens einer Störung im Sinne eines der "biologischen" Merkmale des § 20 StGB reicht für sich für die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB nicht aus; Voraussetzung ist vielmehr, daß sich die Störung in der konkreten Tat ausgewirkt hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4 und 24; Senatsurteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02

    Vorsätzlicher Vollrausch (Rauschzustand nach dem Erscheinungsbild;

    Voraussetzung ist jedoch, daß der Zustand der (möglichen) Schuldunfähigkeit - wie es der objektive Tatbestand des § 323 a StGB verlangt - sich nach seinem ganzen Erscheinungsbild noch als ein durch den Alkoholkonsum hervorgerufener Rausch darstellt (vgl. BGHSt 26, 363, 365 f.; BGHSt 32, 48, 53; BGH NJW 1997, 3101, 3102).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01

    Keine Prozesskostenhilfe zur Bestellung eines Rechtsanwalts für Nebenkläger bei

  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99

    Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes

  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02

    Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe;

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 597/01

    Revision wegen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98

    Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01
  • BGH, 08.02.2022 - 6 StR 10/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

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