Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.10.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93   

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https://dejure.org/1996,1381
BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93 (https://dejure.org/1996,1381)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93 (https://dejure.org/1996,1381)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 1 BvR 1074/93 (https://dejure.org/1996,1381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3; GG Art. 14; GG Art. 19; GG Art. 20; ZPO § 3
    Unzumutbare Erschwerung des Rechtswegs durch Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 3
    Verletzung des grundrechtlich geschützten Justizgewährleistungsanspruch durch überhöhte Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwertbemessung - Höhe - Rechtsweg - Erschwerung - Austritt - Waldbesitzergesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 311
  • VersR 1997, 1160
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93
    Vielmehr kann sich die Beschreitung des Rechtswegs auch dann als praktisch unmöglich darstellen, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, daß die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfGE 85, 337 [347]).

    Die Höhe der Streitwertfestsetzung darf nur nicht zu dem mit dem Verfahren angestrebten persönlichen wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis stehen, daß die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfGE 85, 337 [346 f.]).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93
    Dieser muß die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes und eine verbindliche Entscheidung durch einen Richter ermöglichen (BVerfGE 54, 277 [291]).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93
    Gerichtskosten und Streitwert dürfen nicht so unangemessen hoch festgesetzt werden, daß es dem Bürger praktisch unmöglich gemacht wird, das Gericht anzurufen (vgl. BVerfGE 11, 139 [143]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93
    Dabei darf der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Entscheidung

    Das damit - wie regelmäßig mit gerichtlichen Verfahren - verbundene, allerdings mit Blick auf § 891 Satz 3 ZPO in Verbindung mit § 92 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 ZPO analog geminderte Kostenrisiko (vgl. BGH, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 9 und 14 f.]) steht zu dem mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren angestrebten Ziel auch nicht derart außer Verhältnis, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. dazu BVerfG, NJW 1997, 311 [juris Rn. 7]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Das damit verbundene Kostenrisiko erachtet der Senat wegen Art. 19 Abs. 4 GG allerdings als nicht mehr vertretbar (zur unangemessen hohen Streitwertfestsetzung siehe BVerfG, Beschluss vom 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93 -).
  • LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04

    Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben

    Bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift muss auch der so genannte Justizgewährungsanspruch berücksichtigt werden, weil dieser Anspruch auf Grund Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip iSd. Art. 20 Abs. 3 GG auch im Zivilprozess als formelles Hauptgrundrecht gilt (vgl. BVerfG 31.10.1996 NJW 1997, 311, 312, zu II 1 der Gründe; vgl. ferner Walker aaO Rn. 47).

    Auf Grund dieses rechtsstaatlichen Justizgewährungsanspruchs ist der Staat dem Bürger auch zu einem wirksamen und umfassenden (effektiven) Rechtsschutz verpflichtet (vgl. BVerfG 31.10.1996 aaO, zu II 1 der Gründe; vgl. ferner Walker aaO Rn. 57; Hilbrandt RdA 1998, 155, 159).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1544/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2894
BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1544/96 (https://dejure.org/1996,2894)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1996 - 1 BvR 1544/96 (https://dejure.org/1996,2894)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 1 BvR 1544/96 (https://dejure.org/1996,2894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Mieterhöhungsverlangen; Sachverständigengutachten; Offenlegung von Vergleichswohnungen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; MHG § 2 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über ein Mieterhöhungsverlangen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung durch Gutachten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mieterhöhung - Sachverständigengutachten - Sachvortrag - Offenlegung - Vergleichswohnung

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 311
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1544/96
    Mit ihrer Berufung machte die Mieterin geltend, dieses Gutachten sei nach den Maßstäben der Entscheidung des BVerfG vom 11.10.1994 (BVerfGE 91, 176 = BVerfG, HdM Nr. 87) nicht verwertbar.

    Es hat den Beweisantrag jedoch für unerheblich gehalten, da es davon ausging, daß eine weitere Befragung des Sachverständigen angesichts der Entscheidung des BVerfG vom 11.10.1996 (BVerfGE 91, 176 = BVerfG, HdM Nr. 87) nicht möglich sei.

    Die Frage muß vom Richter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (BVerfGE 91, 176, 182 = BVerfG, HdM Nr. 87).

    Grenzen können insbesondere dann gesetzt werden, wenn ein Beteiligter seine Zweifel nicht hinreichend substantiiert oder wenn bei vernünftiger Würdigung der Gesamtumstände nicht zu erwarten ist, daß durch eine Überprüfung das Gutachten in Frage gestellt wird (BVerfGE 91, 176, 183 = BVerfG, HdM Nr. 87).

    Sie haben selbst keine vergleichbaren Objekte mit wesentlich niedrigerem Mietzins benannt (vgl. hierzu BVerfGE 91, 176, 184 = BVerfG, HdM Nr. 87).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1544/96
    Objektiv willkürlich und damit verfassungswidrig ist ein Richterspruch aber nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 89, 1, 13 = BVerfG, HdM Nr. 60; ständ. Rechtspr.).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1544/96
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz dagegen, daß die Gerichte Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (BVerfGE 79, 51, 62 = NJW 1989, 519 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.1996 - A 2 S 9/96
    Auszug aus BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1544/96
    Dem folge das Landgericht [LG Baden-Baden, Urt. v. 21.6.1996 - 2 S 9/96], änderte das Urteil des Amtsgerichts und wies die Klage ab.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Erforderlich ist vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muß mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 42, 64, 74; 67, 90, 94; 80, 48, 51; 87, 273, 278 f; 89, 1, 14; BVerfG, NJW 1988, 1456, 1458; 1994, 1210, 1211; 1994, 2279; 1996, 1336; 1996, 1531; 1997, 311; 1997, 649; 1998, 2583, 2584; 1999, 207, 208; 2001, 1125 f; BGH, Beschl. v. 25. November 1999, IX ZB 95/99, NJW 2000, 590).
  • BGH, 24.04.2019 - VIII ZR 62/18

    Bewertungsmethode zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in

    (cc) Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss ein Sachverständiger nicht stets die Vergleichswohnungen offen legen, damit sein Gutachten verwertbar ist (vgl. BVerfG, NJW 1997, 311; Beschluss vom 7. Oktober 2000 - 1 BvR 2646/95, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 2646/95

    Zur Frage der Offenlegung der in einem Sachverständigengutachten über die

    Allerdings bedeutet das nicht, dass der Sachverständige stets die Vergleichswohnungen offen legen muss, damit sein Gutachten verwertbar ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. Oktober 1996, NJW 1997, S. 311).
  • LG München I, 09.09.2010 - 13 T 8628/10

    Gerichtlich bestellter Sachverständiger: Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der

    Inwieweit dies zu geschehen hat, ist unter Einbeziehung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1544/96).
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