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   BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96   

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https://dejure.org/1997,2089
BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96 (https://dejure.org/1997,2089)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1997 - XI ZR 239/96 (https://dejure.org/1997,2089)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 (https://dejure.org/1997,2089)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit der Wertstellung von Bareinzahlungen auf Girokonten erst einen Bankarbeitstag nach Einzahlung - Unangemessene Benachteiligung von Kunden im kaufmännischen Geschäftsverkehr - Anforderungen an die Valutierung von Kontobelastungen im Lastschriftverfahren

  • hink-fischer.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Unwirksame Wertstellungsklausel im kaufmännischen Geschäftsverkehr

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer abweichenden Wertstellung von Bareinzahlungen auf einem Girokonto; Wertstellung von Kontobelastungen im Lastschriftverfahren; Formularmäßige Vereinbarung eines Wertstellungszeitpunkts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Unwirksamkeit von Wertstellungsklauseln in AGB einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Zahlungsverkehr: Taggleiche Buchung bei Geschäftskonten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wertstellung von Bareinzahlungen

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3168
  • ZIP 1997, 1540
  • MDR 1997, 961
  • VersR 1997, 1493
  • WM 1997, 1661
  • BB 1997, 1809
  • DB 1997, 1866
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96
    Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, daß die Wertstellung von Bareinzahlungen auf Girokonten erst einen Bankarbeitstag nach Einzahlung erfolgt, benachteiligt die Kunden auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr unangemessen und ist deshalb unwirksam (vgl. BGHZ 106, 259 ff.).

    für den der gutzuschreibende Betrag in den für die Zinsberechnung maßgebenden - fiktiven - Zwischensaldo des Girokontos eingeht (BGHZ 106, 259, 263), kann sich der Betrag zinsmäßig auswirken.

    Die Verzinsung für ein debitorisch geführtes Girokonto endet nach dem Grundsatz der Zivilkomputation in Höhe des gutzuschreibenden Betrages in entsprechender Anwendung der §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des Tages der Wertstellung auf dem Empfängerkonto; die etwaige Verzinsung eines Guthabens beginnt am Kalendertag danach (Schimansky in Schimanky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch § 47 Rdn. 33; Pleyer/Huber DB 1989, 1857, 1859).

  • BGH, 14.11.1989 - XI ZR 97/88

    Rechte einer Sparkasse an einem zum Einzug eingereichten Scheck

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96
    Da die Empfängerbank eingehende Zahlungen nach § 5 675, 667, 271 Abs. 1 BGB sofort an den Kontoinhaber herauszugeben hat, hat die Wertstellung nach dispositivem Gesetzesrecht für den Tag zu erfolgen, an dem der Betrag bei der Bank eingeht und der Empfänger deshalb einen Anspruch auf Gutschrift hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - XI ZR 97/88, WM 1990, 6, 7 [BGH 14.11.1989 - XI ZR 97/88]; Pleyer/Huber ZIP 1987, 424, 430; Schimansky in Festschrift für Heinsius S. 705, 708 f.; a.A. Canaris, Bankvertragsrecht, 3. Aufl., Rdn. 460 und Kindermann BuB 6/110).
  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 127/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung bei einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96
    Unter Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen haben die Beklagten unter Hinweis auf diesen Anspruch Klagabweisung beantragt und damit konkludent die Aufrechnung erklärt (vgl. dazu BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765) [BVerfG 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92]; außerdem haben sie sich auf eine vorprozessual erklärte Aufrechnung berufen (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Juni 1994 - XI ZR 127/93, WM 1994, 2215, 2216).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96
    Unter Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen haben die Beklagten unter Hinweis auf diesen Anspruch Klagabweisung beantragt und damit konkludent die Aufrechnung erklärt (vgl. dazu BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765) [BVerfG 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92]; außerdem haben sie sich auf eine vorprozessual erklärte Aufrechnung berufen (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Juni 1994 - XI ZR 127/93, WM 1994, 2215, 2216).
  • BGH, 28.01.2021 - IX ZR 64/20

    Insolvenzanfechtung: Eintritt der rechtlichen Wirkungen einer Rechtshandlung;

    Das entspricht dem Tag der Wertstellung (vgl. § 675t Abs. 1 Satz 2 BGB; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96, NJW 1997, 3168).
  • OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 9 U 75/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer

    Bareinzahlungen sind am Tag der Bareinzahlung dem betreffenden Konto den Beklagten gutzuschreiben (BGH, Urteil vom 17.06.1997, XI ZR 239/96, NJW 1997, 3168).

    Überweisungen, Lastschrifteinzige, Daueraufträge zu Lasten des Kontos sind taggenau auf den Tag des Geldflusses wertzustellen, insbesondere dürfen derartige Kontobewegungen zu Lasten des Kontos nicht früher als der Buchungstag wertgestellt werden (BGH, Urteil vom 17.06.1997, XI ZR 239/96, NJW 1997, 3168).

    Den Parteien des Giroverhältnisses steht es jedoch unter Umständen frei, zur Verwaltungsvereinfachung bei Inkassovereinbarungen eine pauschale Wertstellungsregelung zu treffen, die der durchschnittlichen Dauer bis zum Zufluss der Deckung entspricht (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96; Urteil vom 06. Mai 1997 - XI ZR 208/96, BGHZ 135, 316-323).

  • OLG Hamm, 24.02.2021 - 31 U 140/19
    Bei der Buchung muss die Bank den erhaltenen Betrag ggf. auf den Eingangstag zurückvalutieren (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.1997 - XI ZR 208/96, BGHZ 135, 316-323 Rn. 12; BGH, Urteil vom 17.06.1997 - XI ZR 239/96, juris Rn. 14).

    Lediglich bei Bareinzahlungen beim Empfängerinstitut, die ein Unternehmer vornimmt, muss die Wertstellung nach § 675t Abs. 2 BGB in Abweichung von der früheren Rechtslage (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.1997 - XI ZR 239/96, juris Rn. 15) spätestens an dem auf die Entgegennahme folgenden Geschäftstag erfolgen.

    Für Belastungsbuchungen ist gemäß § 675f Abs. 3 BGB wie schon in der Zeit vor Geltung dieser Regelung (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.1997 - XI ZR 239/96, juris Rn. 17) die Wertstellung zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, zudem das Zahlungskonto mit dem Betrag belastet wird (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2016 - 17 U 101/15, juris Rn. 105; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 5. Aufl. 2017, § 47 Rn. 58-61).

  • OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 17 U 101/15

    Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag

    Die Verzinsung endet in Höhe des gutzuschreibenden Betrages in entsprechender Anwendung der §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des Tages der Wertstellung auf dem Empfängerkonto (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 - Rn. 13, juris).

    Bei der Buchung muss die Bank den erhaltenen Betrag ggf. auf den Eingangstag zurückvalutieren (BGH, Urteil vom 06. Mai 1997 - XI ZR 208/96 -, BGHZ 135, 316-323, Rn. 12; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 -, Rn. 14, juris).

    Lediglich bei Bareinzahlungen beim Empfängerinstitut, die ein Unternehmer vornimmt, muss die Wertstellung nach § 675t Abs. 2 BGB in Abweichung von der früheren Rechtslage (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 -, Rn. 15, juris) spätestens an dem auf die Entgegennahme folgendem Geschäftstag erfolgen.

    Für Belastungsbuchungen ist gem. § 675f Abs. 3 BGB wie schon in der Zeit vor Geltung dieser Regelung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 239/96 -, Rn. 17, juris) die Wertstellung zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, zu dem das Zahlungskonto mit dem Betrag belastet wird.

  • LG Stuttgart, 19.09.2013 - 6 O 1/13
    Der BGH hat diese Rechtsprechung ausdrücklich auch auf den kaufmännischen Verkehr erstreckt (BGH NJW 1997, 3168).
  • LG Saarbrücken, 18.04.2011 - 1 O 299/06

    Kontokorrentkonto - Verjährung der Saldoforderung

    Unter Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen hat der Kläger unter Hinweis auf diesen Anspruch Abweisung der Widerklage beantragt und damit konkludent die Aufrechnung erklärt (vgl. dazu BGH Urt. V. 17.6.1997, XI ZR 239/96 zit. n. juris unter Hinweis auf BVerfG NJW-RR 93, 764 (765)).
  • KG, 12.01.2007 - 7 U 53/06

    Schuldnerverzug: Verzugseintritt bei vereinbarter Zahlungsverpflichtung acht

    Der Tag der Zahlung wird entsprechend §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 BGB mitgerechnet (BGH NJW 1997, 3168; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 187 Rn. 1).
  • LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02

    Aufrechterhaltung eines Vorbehalts-Anerkenntnisurteils; Aufrechnung mit

    Richtig ist zwar, dass jeder Buchung ein Geschäftsvorfall (z.B. Überweisungsauftrag, Lastschriftauftrag, Scheckeinreichung) vorausgehen muss; weder das Buchungsdatum noch das Datum des Geschäftsvorfalls sind jedoch entscheidend für die Frage, wie die Wertstellung (also die Festlegung des Kalendertages, für den der gutzuschreibende oder zu belastende Betrag in den für die Zinsberechnung maßgebenden - fiktiven - Zwischensaldo des Girokontos eingeht) vorzunehmen ist; das Wertstellungsdatum ist unabhängig vom Buchungstag (BGHZ 135, 315; BGH, NJW 1997, 3168).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2003 - L 6 (16) P 40/02

    Pflegeversicherung

    Als diese Praxis durch die Fortschritte im Zahlungsverkehr und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur taggleichen Gutschrift von Überweisungen (BGH, Urteil vom 06.05.1997, XI ZR 208/96 = NJW 1997, 2042 f.; Urteil vom 17.06.1997, XI ZR 239/96 = NJW 1997, 3168 f.) teilweise von den Banken aufgegeben wurde, hat sich der Gesetzgeber mit dem Rentenauszahlungsgesetz vom 27.06.2000 durch die Neufassung der § 118 Abs. 1 SGB VI und § 96 Abs. 1 SGB VII klar für eine Vorauszahlung bei den für die Lebensführung benötigten Renten ausgesprochen.
  • OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 53/01
    Der Kläger hat gemäß § 80 Abs. 1 InsO entweder in Verbindung mit §§ 675, 700 Abs. 1, 607 Abs. 1 BGB, d.h. aus einem mit dem Girovertrag verbundenen unregelmäßigen Verwahrungsvertrag (vgl. BGH NJW 1996, 190, 191; 2031 f; Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl. 2001, § 47 Rn. 14 und 27), oder in Verbindung mit §§ 675, 667 BGB, d. h. aus dem Girovertrag selbst (vgl. BGH NJW 1997, 3168; 2001, 286), einen Anspruch gegen die Beklagte auf Auszahlung des streitgegenständlichen Betrages.
  • BPatG, 01.12.2011 - 30 W (pat) 544/10

    Markenbeschwerdeverfahren - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

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