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   BGH, 05.06.1997 - X ZB 2/97   

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https://dejure.org/1997,3394
BGH, 05.06.1997 - X ZB 2/97 (https://dejure.org/1997,3394)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1997 - X ZB 2/97 (https://dejure.org/1997,3394)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - X ZB 2/97 (https://dejure.org/1997,3394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden des beauftragten Verkehrsanwalts an einem Fristversäumnis - Beendigung der Sorgfaltspflicht eines einen Kollegen mit einem Rechtsmittel beauftragenden ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Verkehrsanwalt muß Mandatsübernahme des beauftragten Anwalts überwachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Pflichten des Verkehrsanwalts bei Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts mit der Einlegung eines Rechtsmittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3245
  • MDR 1997, 1055
  • VersR 1997, 1296
  • WM 1997, 2091
  • BB 1997, 1972
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZB 2/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes endet die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts, der einem Kollegen einen Rechtsmittelauftrag zu erteilen hat, regelmäßig nicht mit dem rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens (BGHZ 105, 116, 117 f. m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.09.1992 - XII ZB 89/92, FamRZ 1993, 309, 310).
  • BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90

    Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZB 2/97
    Eigenem Verschulden der Partei steht das Verschulden eines von ihr beauftragten Verkehrsanwalts gleich, weil auch dieser Bevollmächtigter im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO ist (BGH, Beschl. v. 28.02.1991 - IX ZB 95/90, NJW 1991, 1892).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZB 2/97
    Das Wiedereinsetzungsgesuch der Klägerin ist deshalb bereits dann zurückzuweisen, wenn aufgrund des zu seiner Begründung Vorgebrachten nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Rechtsanwälte Dr. K. und Kollegen in A. es vorwerfbar verursacht haben, daß die Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 30. Mai 1996, die am 15. Juli 1996 ablief, versäumt worden ist (st. Rspr. vgl. etwa BGH, Beschl. v. 18.10.1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 22.05.1985 - IVb ZB 7/85, VersR 1985, 766).
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 89/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beachtung der Rechtsmittelfristen bei

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZB 2/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes endet die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts, der einem Kollegen einen Rechtsmittelauftrag zu erteilen hat, regelmäßig nicht mit dem rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens (BGHZ 105, 116, 117 f. m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.09.1992 - XII ZB 89/92, FamRZ 1993, 309, 310).
  • BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 7/85

    Verwerfung einer Berufung mangels Begründung - Zurechnung des Verschuldens

    Auszug aus BGH, 05.06.1997 - X ZB 2/97
    Das Wiedereinsetzungsgesuch der Klägerin ist deshalb bereits dann zurückzuweisen, wenn aufgrund des zu seiner Begründung Vorgebrachten nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Rechtsanwälte Dr. K. und Kollegen in A. es vorwerfbar verursacht haben, daß die Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 30. Mai 1996, die am 15. Juli 1996 ablief, versäumt worden ist (st. Rspr. vgl. etwa BGH, Beschl. v. 18.10.1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 22.05.1985 - IVb ZB 7/85, VersR 1985, 766).
  • BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00

    Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten

    In einem solchen Fall besteht eine Pflicht des erstinstanzlichen Anwalts zu Nachforschungen allenfalls dann, wenn sich ihm nach den konkreten Umständen die Befürchtung aufdrängen muß, daß mit dem Auftrag etwas nicht in Ordnung sei (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1988 - II ZB 5/88, NJW 1988, 3020 f; v. 5. Juni 1997 - X ZB 2/97, NJW 1997, 3245, jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2015 - L 8 U 2996/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines beantragten Gutachtens nach § 109

    Zur Fristenkontrolle gehört auch, dass ein Rechtsanwalt in eigener Verantwortung kontrollieren muss, ob die zur Fristwahrung erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden (vgl. BGH, NJW 1997, 3245 zur Fristüberwachungspflicht des Verkehrsanwalts bei Beauftragung eines Korrespondenzanwalts).
  • LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 93/05

    Beschlussverfahren, Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Ist aber die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung gegeben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschluss vom 18.10.1995 - NJW 1996, 319; BGH, Beschluss vom 05.06.1997 - NJW 1997, 3245); dieses Verschulden der Verfahrensbevollmächtigten muss sich der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - L 1 U 719/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Zur Fristenkontrolle gehört auch, dass der Rechtsanwalt in eigener Verantwortung kontrollieren muss, ob die zur Fristwahrung erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage, § 233 Rdnr. 17; BGH, NJW 1997, 3245 zur Fristüberwachungspflicht des Verkehrsanwalts bei Beauftragung eines Korrespondenzanwalts).
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