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   BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96   

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BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96 (https://dejure.org/1997,1355)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1997 - V ZR 208/96 (https://dejure.org/1997,1355)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - V ZR 208/96 (https://dejure.org/1997,1355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung des Vorkaufsverpflichteten zur Auskunft - Beschwer des zur Auskunft verurteilten Vorkaufsverpflichteten - Geheimhaltungsinteresse des Vorkaufsverpflichteten - Bemessung der Beschwer des Vorkaufsverpflichteten nach dem Aufwand an Zeit und Kosten für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3, § 511a
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung eines Geheimhaltungsinteresses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3246
  • MDR 1997, 970
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96
    Damit reklamierten sie aber gerade den tatsächlichen oder rechtlichen Einfluß der Entscheidung auf andere Rechtsverhältnisse, der nach der Entscheidung des Großen Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGHZ 128, 85, 87) [BGH 24.11.1994 - GSZ - 1/94] außer Betracht zu bleiben habe.

    Damit läßt sich ein zusätzlich neben dem Arbeitsaufwand zu bewertendes Geheimhaltungsinteresse (vgl. Großer Zivilsenat des Bundesgerichtshofes BGHZ 128, 85 ff [BGH 24.11.1994 - GSZ - 1/94]) der Beklagten nicht begründen.

  • BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 318/81

    Streitigkeit um Versorgungsausgleich und monatliche Unterhaltszahlungen im Rahmen

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96
    Denn der Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 a Abs. 1 ZPO) für den Rechtsmittelkläger bemißt sich auch nach dem Urteilstenor; er ist danach zu bestimmen, inwieweit die ergangene Entscheidung selbst dem Rechtsmittelkläger einen rechtlichen Nachteil bringt, dessen Beseitigung er mit dem Rechtsmittel erstrebt (BGHZ 85, 140, 142).
  • BGH, 22.02.1995 - IV ZB 20/94

    Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96
    In diesem Sinne geht es auch hier lediglich um das "Haftungsinteresse" der Beklagten gegenüber dem an diesem Verfahren nicht beteiligten L., so daß daraus ein schützenswertes wirtschaftliches Interesse an einer Geheimhaltung gegenüber den Klägern (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Februar 1995, IV ZB 90/94, BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 31) nicht hergeleitet werden kann.
  • BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 3/87

    Maßgebliche Kriterien bei der Auslegung einer Beschwerdeschrift - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96
    Denn hier hat sogar das Interesse des Beklagten, den Leistungsanspruch abzuwehren, außer Betracht zu bleiben, weil es durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung, die für den Grund des Hauptanspruches keine Rechtskraft schafft, nicht berührt wird (BGH, Beschl. v. 8. Juli 1987, IVb ZB 3/87, BGHR ZPO § 511 a-Wertberechnung 3).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Andererseits hat der Bundesgerichtshof - auch in Bezug auf einen Auskunftsanspruch - entschieden, Drittbeziehungen stellten keinen aus dem Urteil fließenden Nachteil dar und hätten deshalb als reine Fernwirkung nicht nur für den Streitgegenstand und die daran zu orientierende Bemessung des Streitwerts, sondern gleichermaßen für die Beschwer außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246; Beschluss vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06, WuM 2008, 681; Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7).

    (3) Soweit die Beklagte darüber hinaus eine Werterhöhung mit einer von ihr befürchteten Inanspruchnahme durch die Treugeber wegen der Datenweitergabe und mit seitens der Gesellschafter befürchteten Kapitalrückzahlungs- oder Schadensersatzansprüchen begründen will, betreffen diese Risiken, wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat, bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigende Drittbeziehungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7; Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 67; Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246).

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Andererseits stellen, wie der Bundesgerichtshof auch in Bezug auf einen Auskunftsanspruch entschieden hat, Drittbeziehungen keinen aus dem Urteil fließenden Nachteil dar und bleiben deshalb als reine Fernwirkung nicht nur für den Streitgegenstand und die daran zu orientierende Bemessung des Streitwerts, sondern gleichermaßen für die Beschwer außer Betracht (Senat aaO; BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Insofern könnte nämlich aus einem Haftungsrisiko gegenüber einem am Auskunftsverfahren nicht beteiligten Dritten ein schützenswertes wirtschaftliches Interesse an einer Geheimhaltung gegenüber dem die Auskunft Begehrenden nicht hergeleitet werden (vgl. BGH Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96 - NJW 1997, 3246).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 75/09

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen ein Auskunftsurteil:

    Ebenso wenig wie im Rahmen des bei der Auskunftserteilung zu bewertenden Geheimhaltungsinteresses der Umstand Berücksichtigung findet, dass der Auskunftspflichtige sich bei Offenlegung der zu erteilenden Auskunft gegenüber Dritten haft- oder schadensersatzpflichtig machen könnte (siehe hierzu BGH, Urt. v. 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246; v. 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, juris Tz. 5; v. 16. Oktober 2008 - IX ZB 138/07, juris Tz. 3), ist insoweit im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Auskunftserteilung anwaltlicher Rat erforderlich.
  • BGH, 07.11.2017 - II ZB 4/17

    Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung für die

    Dies kann für die Bemessung der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nicht anders sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246; Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 67; Beschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, juris Rn. 5; Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615, 616; Beschluss vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06, WuM 2008, 681; Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7).
  • BGH, 01.03.2018 - I ZB 97/17

    Provisionsanspruch aus der Vermittlervereinbarung für den Verkauf einer Sammlung

    Andererseits hat der Bundesgerichtshof - auch in Bezug auf einen Auskunftsanspruch - entschieden, dass Drittbeziehungen keinen aus dem Urteil fließenden Nachteil darstellen und deshalb als reine Fernwirkung nicht nur für den Streitgegenstand und die daran zu orientierende Bemessung des Streitwerts, sondern auch für die Beschwer außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn. 9; BGH, NJW 2011, 2974 Rn. 8 mwN).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 23 U 46/12

    Unzulässigkeit einer Berfung wegen Nichterreichung der Berufungssumme (hier: in

    6 Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich für den Rechtsmittelführer auch nach dem Urteilstenor; er ist danach zu bestimmen, inwieweit die ergangene Entscheidung selbst dem Rechtsmittelkläger einen rechtlichen Nachteil bringt, dessen Beseitigung er mit dem Rechtsmittel erstrebt (BGH, Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 208/96, juris, Rn. 9).

    Das Interesse der Beklagten und Berufungsklägerin, den Leistungsanspruch abzuwehren, hat jedoch außer Betracht zu bleiben, weil es durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung, die für den Grund des Hauptanspruches keine Rechtskraft schafft, nicht berührt wird (BGH, Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 208/96, juris, Rn. 9; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1987 - IVb ZB 3/87, BGHR ZPO § 511 a-Wertberechnung 3).

    Wenn schon nach dem oben Ausgeführten das Interesse des Beklagten, den Leistungsanspruch abzuwehren, außer Betracht zu bleiben hat, dann kann erst recht ein behauptetes "Haftungsinteresse" gegenüber einem Dritten für den Fall einer späteren - aufgrund der erteilten Auskunft denkbaren - Verurteilung in einem weiteren Verfahren die Beschwer im Auskunftsverfahren nicht erhöhen (BGH, Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 208/96, juris, Rn. 9).

  • OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04

    Auskunftspflicht eines Access-Providers

    Der vorliegende Sachverhalt kann deshalb auch nicht verglichen werden mit dem Fall, dass infolge einer Auskunftserteilung Rechtsansprüche Dritter gegen den die Auskunft Erteilenden geltend gemacht werden (vgl. BGH MDR 1997, 970).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05

    Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Aus einem Haftungsrisiko gegenüber einem am Auskunftsverfahren nicht beteiligten Dritten kann ein schützenswertes wirtschaftliches Interesse an einer Geheimhaltung gegenüber dem die Auskunft Begehrenden nämlich nicht hergeleitet werden (vgl. BGH Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96 - NJW 1997, 3246).
  • BGH, 16.06.2008 - VIII ZB 87/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

    Bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes sind nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246, unter II 2; BGHZ aaO, 67; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, n.v., unter II 2).
  • BGH, 28.09.2010 - VI ZB 85/08

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Verurteilung einer Rechtsanwaltssozietät zur

  • BGH, 21.01.2009 - IV ZB 35/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 10.12.2020 - I ZB 23/20

    Bemessen des festzusetzenden Werts des Beschwerdegegenstands nach freiem Ermessen

  • BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00

    Beschwerdewert bei Verurteilung zur Gewährung von Einsicht in auszusortierende

  • BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10

    Auskunftsklage: Bemessung der Beschwer des Auskunftspflichtigen

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZB 33/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verneinung einer Pflicht des Mieters

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 7 U 167/01

    Darlegung eines die Berufungssumme übersteigenden Wertes der Beschwer

  • OLG Brandenburg, 08.04.2020 - 11 U 147/19

    Höhe der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung eines Lebensversicherers zur

  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 97/11

    Stufenklage des Handelsvertreters auf Provisionsabrechnung und Erteilung eines

  • BGH, 12.01.1998 - II ZB 12/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 138/07

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

  • OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01

    Maßgebliches Recht bei Errichtung eines Testaments im Ausland; Begriff des

  • BGH, 23.03.2023 - I ZR 139/22

    Bemessen des Werts der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung und

  • OLG Dresden, 21.05.2008 - 13 U 1953/07

    Auskunftsanspruch des Auftraggebers in einem GMP-Vertrag

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19

    Berufungsverfahren: Beschwer beim Streit über den Zugang zum Benutzerkonto eines

  • BGH, 01.07.1999 - I ZR 11/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Unterlassungstitel

  • OLG Celle, 16.03.2009 - 14 U 150/08

    Verfahrensrecht - Streitwert bei Auskunftsverlangen

  • KG, 29.05.2008 - 2 U 65/07

    Streitwert: Bemessung des Streitwerts bei einem Rechtsmittel eines zu einer

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00

    Abwasserbehandlung

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Rechtsprechung
   OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96   

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https://dejure.org/1997,3430
OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96 (https://dejure.org/1997,3430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Bereithaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Niederlassungen; Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt einer vertraglichen Klausel; Anforderungen an die Transparenz von Preisgestaltungen; Ausnutzung ...

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9; BGB §§ 138 315; TKV (92) § 5
    Wirksamkeit der Tariferhöhung durch Deutsche Telekom

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3246
  • NJW 1998, 3224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Denn die Transparenzanforderungen dürfen nicht überspannt werden (BGH NJW 1993, 2052 /2054).

    Denn eine Intransparenz scheidet dann aus, wenn der Verwender diese durch mündliche oder schriftliche Informationen ausgeräumt hat (BGH NJW 1993, 2052 /2054).

  • BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75

    Einbehaltung von Geld bei der Bezahlung von Stromrechnungen wegen überhöhter

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Dabei kann zum Vergleich auf andere Preise zurückgegriffen werden, soweit vergleichbare Sachverhalte gegeben sind (BGH NJW 1976, 710, 711).

    Der gegenüber den Preisen der ausländischen Unternehmen möglicherweise höhere Preis ist daher gerechtfertigt, so daß er nicht überhöht und daher nicht sittenwidrig ist (BGH NJW 1976, 710/711).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, beurteilt sich nach den Erkenntnismöglichkeiten des typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH NJW 1995, 2637/2638).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Die vom Kläger als unwirksam gerügten Leistungsentgelte unterliegen nach § 8 AGBG nicht der Inhaltskontrolle (Horn WM Sonderbeilage, Nr. 1/1997, S. 8 m w. N.), weil die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltendem Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei bestimmen können (vgl. auch BGHZ 124, 254, 256).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die AGB der Beklagten so unklar und undurchschaubar wären, daß dies zu einer Unwirksamkeit nach § 9 I AGBG führen müßte (vgl. BGHZ 106, 42 /49).
  • BGH, 20.02.1987 - V ZR 249/85

    Formularmäßige Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Der Klausel muß ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BGHZ 100, 82/85).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    a) Die Festsetzung der Tarife durch die Beklagte unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle § 315 III BGB durch das ordentliche Gericht, und zwar unabhängig von der behördlichen Genehmigung durch das BMPT gem. § 4 I PTRegG (BGH WM 997, 1116/1117; BGHZ 115, 311/316).
  • LG München I, 24.09.1996 - 3 O 11256/96

    Telekommunikation; Wirksamkeit der Erhöhung von Telefongebühren

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Das Endurteil des Landgerichts München I vom 24.9.1996 zum Aktenzeichen 3 O 11256/96 wird aufgehoben.
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90

    Ausgleich bei Anrecht aus Versorgungswerk der NRW-Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    b) Die Beklagte ist zwar für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung darlegungspflichtig (BGH NJW 1992, 174 ).
  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 44/94

    Regelung des Entgelts für Verlegerbeilagen in den AGB für den Postzeitungsdienst

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    So gesehen würde § 23 II Nr. 1 a AGBG lediglich von dem Erfordernis eines Einbeziehungsvertrags nach § 2 AGBG wenn die in § 23 II Nr. 1 a AGBG genannten Voraussetzungen gegeben sind (so BGH NJW 1996, 2374 ), befreien.
  • BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97

    Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG

    v. 22.7.97 - 25 U 5688/96 III ZR 287/97.

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 1997, 3246 veröffentlicht worden ist, ist zu Recht davon ausgegangen, daß die im Amtsblatt Nr. 25/95 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 15. November 1995 veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten - also insbesondere die Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste Telefondienst (Telefonanschluß) - Bestandteil des zwischen den Parteien bestehenden Telefonanschluß-Vertragsverhältnisses geworden sind.

  • OLG Dresden, 30.01.1998 - 3 U 1874/97

    Leistungsentgelte und Leistungsbeschreibungen für den Telefondienst; Änderung von

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  • OLG Jena, 10.12.1997 - 2 U 1456/96

    Wirksamkeit eines Strombezugsvertrages; Vorliegen einer objektiven Zwangslage,

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