Weitere Entscheidung unten: KG, 25.03.1997

Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 15.05.1997 - 22 S 13/97   

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https://dejure.org/1997,2872
LG Bielefeld, 15.05.1997 - 22 S 13/97 (https://dejure.org/1997,2872)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15.05.1997 - 22 S 13/97 (https://dejure.org/1997,2872)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 22 S 13/97 (https://dejure.org/1997,2872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 251 Abs. 2 S. 2; BGB § 833
    Obergrenze für Erstattung von Heilungskosten für eine Katze L

  • RA Kotz

    Haftung für Heilbehandlungskosten für Tiere - hier Obergrenze in Höhe von 3.000 DM für Katzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde - Katze, Foxterrier

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung eines Hundehalters: Obergrenze von 3.000 DM für Ersatz der Heilbehandlungskosten einer verletzten Katze - Unverhältnismäßige Heilbehandlungskosten sind nicht geschuldet (§ 251 Abs. 2 BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 251 Abs. 2 S. 2, 833

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3320
  • NJW 1997, 3321
  • VersR 1998, 643
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.10.2015 - VI ZR 23/15

    Schadensersatz bei Verletzung eines Tieres: Verhältnismäßigkeit der

    So können bei Tieren mit einem geringen materiellen Wert Behandlungskosten auch dann ersatzfähig sein, wenn sie ein Vielfaches dieses Wertes ausmachen (vgl. BT-Drucks. 11/5463 S. 5; vgl. OLG München, VersR 2011, 1412; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 251 Rn. 62; vgl. auch LG Bielefeld, NJW 1997, 3320, 3321 für Tiere ohne Marktwert).
  • OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20

    Schadensersatz; Tierhalterhaftung; Tiergefahr; Heilbehandlungskosten;

    So können bei Tieren mit einem geringen materiellen Wert Behandlungskosten auch dann ersatzfähig sein, wenn sie ein Vielfaches dieses Wertes ausmachen (vgl. BT-Drucks. 11/5463 S. 5; vgl. OLG München, VersR 2011, 1412 ; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 251 Rn. 62; vgl. auch LG Bielefeld, NJW 1997, 3320, 3321 für Tiere ohne Marktwert).
  • OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14

    Tierarzthaftung: Begrenzung der haftungsrechtlichen Erstattungsfähigkeit von

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verhältnismäßigkeit noch eher angenommen werden kann, wenn erhebliche Kosten erst im Laufe einer längeren Behandlung anfallen, also - quasi unerwartet - nach und nach entstehen (LG Bielefeld NJW 1997, 3320).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2021 - 3 U 6/17

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines betreuten Pferdes

    § 251 Rn. 62; vgl. auch LG Bielefeld, NJW 1997, 3320 für Tiere ohne Marktwert).
  • LG Erfurt, 12.05.2015 - 10 O 582/14

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Hundes des Klägers durch den

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verhältnismäßigkeit eher angenommen werden kann, wenn erhebliche Kosten erst im Laufe einer längeren Behandlung anfallen, also - quasi unerwartet - nach und nach entstehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 19.08.2014, Az.: 3 W 19/14, zitiert nach juris; LG Bielefeld, NJW 1997, 3320; Staudinger-Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 251 Rn. 28).

    Selbst bei Tieren ohne jeglichen Verkehrswert werden teils erhebliche Rettungskosten als verhältnismäßig erachtet (LG Bielefeld, NJW 1997, 3320: 3.000,00 DM bei einer Katze ohne materiellen Marktwert; AG Idar-Oberstein, NJW-RR 1999, 1629: 4.600,00 DM für die Rettung eines Mischlingshundes ohne Verkehrswert).

  • AG Frankfurt/Main, 14.06.2000 - 29 C 2234/99

    Möglichkeit eines Anspruchs auf Ersatz immateriellen Schadens bei Verlust eines

    Bei einem Hund mit geringem Verkaufswert, aber auch bei einem Mischling oder einer Katze ohne Marktwert, wird die Grenze des Abs. 2 jedenfalls von Aufwendungen von ungefähr 3.000,00 DM noch nicht überschritten (LG Bielefeld NJW 1997, 3320 [LG Bielefeld 15.05.1997 - 22 S 13/97] ).
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Rechtsprechung
   KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,534
KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97 (https://dejure.org/1997,534)
KG, Entscheidung vom 25.03.1997 - 5 U 659/97 (https://dejure.org/1997,534)
KG, Entscheidung vom 25. März 1997 - 5 U 659/97 (https://dejure.org/1997,534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von "domain names" im Internet

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines "domain names"; Verletzung von Firmenrechten und Namensrechten; Deliktische Haftung nach dem Recht des Tatorts; Schutz des Firmenbestandteils "concert concept" als Namensbestandteil; Beurteilung der namensmäßigen ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3321
  • WM 1997, 2376
  • MMR 1998, 56 (Ls.)
  • K&R 1998, 36
  • afp 1997, 969
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann ein selbständiger Namensschutz im Sinne des § 12 BGB beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, wobei es dann nicht mehr darauf ankommt, ob er sich tatsächlich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1954, 195, 196 - "KfA"; BGH GRUR 1985, 461, 462 - "Gefa/Gewa"; BGH GRUR 1996, 68, 69 - "Cotton Line"; BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94 - "NetCom").
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Auch Firmenschlagworte, gleichgültig ob sie Phantasieworte oder Worte der Umgangssprache darstellen, können als Hinweis und Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens verwendet werden (vgl. BGHZ 15, 107, 109 - "Koma").
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung "Caroline und Vincent" (BGH NJW 1996, 1128), wonach das Verbreiten einer Zeitschrift, die international vertrieben wird, im Falle der Untersagung lediglich zum Verbot der Verbreitung in Deutschland führe, sei auf das Internet nicht anwendbar, da sich in diesem Falle das Verbot weltweit erstrecken würde.
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann ein selbständiger Namensschutz im Sinne des § 12 BGB beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, wobei es dann nicht mehr darauf ankommt, ob er sich tatsächlich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1954, 195, 196 - "KfA"; BGH GRUR 1985, 461, 462 - "Gefa/Gewa"; BGH GRUR 1996, 68, 69 - "Cotton Line"; BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94 - "NetCom").
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Es ist jedoch nicht entscheidungserheblich, ob die Wortbestandteile "concert" und "concept" für sich allein namensmäßige Unterscheidungskraft haben, wenn diese dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommenen, nicht unterscheidungskräftigen Worte zu einer einprägsamen sprachlichen Neubildung zusammengefügt werden (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 12, Rdnr. 12; BGH GRUR 1957, 561, 562 - "REI-Chemie"; BGH GRUR 1973, 265, 266 - "Charme & Chic"; BGH "NetCom").
  • BGH, 07.07.1972 - I ZR 67/70

    Unterscheidungskraft der Wortverbindung "C.& C." durch Nichtgebräuchlichkeit in

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Es ist jedoch nicht entscheidungserheblich, ob die Wortbestandteile "concert" und "concept" für sich allein namensmäßige Unterscheidungskraft haben, wenn diese dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommenen, nicht unterscheidungskräftigen Worte zu einer einprägsamen sprachlichen Neubildung zusammengefügt werden (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 12, Rdnr. 12; BGH GRUR 1957, 561, 562 - "REI-Chemie"; BGH GRUR 1973, 265, 266 - "Charme & Chic"; BGH "NetCom").
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann ein selbständiger Namensschutz im Sinne des § 12 BGB beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, wobei es dann nicht mehr darauf ankommt, ob er sich tatsächlich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1954, 195, 196 - "KfA"; BGH GRUR 1985, 461, 462 - "Gefa/Gewa"; BGH GRUR 1996, 68, 69 - "Cotton Line"; BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94 - "NetCom").
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann ein selbständiger Namensschutz im Sinne des § 12 BGB beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, wobei es dann nicht mehr darauf ankommt, ob er sich tatsächlich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1954, 195, 196 - "KfA"; BGH GRUR 1985, 461, 462 - "Gefa/Gewa"; BGH GRUR 1996, 68, 69 - "Cotton Line"; BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94 - "NetCom").
  • LG Mannheim, 08.03.1996 - 7 O 60/96

    Heidelberg.de

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Dafür ist entscheidend, daß gut gewählte domain names zusammen mit der Unternehmensbezeichnung häufig die Funktion der geschäftlichen Individualisierung und Identifizierung eines Wirtschaftsunternehmens erfüllen, denn domain names sind im Regelfall frei wählbar und können daher bewußt in die Kennzeichnungsstrategien eines Unternehmens einbezogen werden (Kur: Internet Domain names, Computer und Recht (CR) 6/1996, 325, 327; vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 08.03.1996 - 7 O 60/96, CR 6/1996, 353).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - gleiches würde für Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gelten - aufgrund einer Kennzeichenverletzung im Internet erforderlich ist, daß sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet, ist umstritten (bejahend Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., Einl. Rdn. 216; v. Schultz, Markenrecht, Anh. zu § 5 Rdn. 21; Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 14 Rdn. 16; Ubber, Markenrecht im Internet, S. 210; Hoeren, NJW 1998, 2849, 2851; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG Frankfurt CR 1999, 450; OLG Bremen CR 2000, 770, 771; LG Düsseldorf GRUR 1998, 159, 160; a.A. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Einl. Rdn. 48; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 141 Rdn. 8; Bettinger/Thum, GRUR Int. 1999, 659, 669; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: KG NJW 1997, 3321; OLG München CR 2002, 449, 450).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
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