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   BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96   

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https://dejure.org/1997,871
BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96 (https://dejure.org/1997,871)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1997 - VI ZR 181/96 (https://dejure.org/1997,871)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - VI ZR 181/96 (https://dejure.org/1997,871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn von Verhandlungen im Sinne des § 852 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Teilurteil zum Feststellungsantrag - Inhalt einer Entscheidung nach Urteilsformel und Entscheidungsgründen - Aussage des Tenors eines Urteils - Widerspruch zwischen Urteilsformel und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852; ZPO § 313 Abs. 1
    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen; Erläuterung der behaupteten Verjährung des Schadensersatzanspruchs in einer Besprechung als Beginn von Verhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorrang der Urteilsformel bei Widerspruch zu Entscheidungsgrün

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3447
  • MDR 1997, 829
  • NZV 1997, 396
  • WM 1997, 1710
  • DB 1997, 2073
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 14.07.1978 - 4 U 91/78
    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96
    In Rechtsprechung (OLG Celle, OLGZ 1979, 194, 196; OLG Hamburg, OLGRspr. 35, 73, 74) und Schrifttum (Baumbach/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 322 Rn. 14; MünchKomm. ZPO-Musielak, § 313 Rdn. 17; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 313 Rdn. 8) wird die Auffassung vertreten, daß bei einem Widerspruch zwischen Urteilsformel und Entscheidungsgründen die Urteilsformel maßgebend ist.
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96
    Die Sache war, da das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem - vom Berufungsgericht übersehenen - wesentlichen Mangel im Sinne des § 539 ZPO leidet, zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 167/92 - NJW-RR 1994, 379 unter 5. m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 311/79

    Hemmung der Verjährung durch Anmeldung des Schadensereignisses

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96
    Er hat damit den Hemmungseffekt nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG ausgelöst, und zwar nicht nur für die ihm trotz des Anspruchsübergangs verbliebenen Schadensersatzansprüche, sondern zugleich für die auf die Klägerin gemäß § 1542 RVO übergegangenen Ansprüche (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 - VersR 1982, 674, 675).
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95

    Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96
    Nach der ständigen und im Senatsurteil vom 4. Februar 1997 (VI ZR 306/95 - ZIP 1997, 685 - zum Abdruck in BGHZ vorgesehen) erneut bestätigten Rechtsprechung des Senats beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB bei Behörden und öffentlichen Körperschaften nur dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt.
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96
    Sie macht den Erlaß eines Teilurteils über nur einen der miteinander verbundenen Klageansprüche unzulässig (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 1997 - VI ZR 69/96 - VersR 1997, 601, 602).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96
    Das Landgericht durfte deshalb nicht über den ersten Feststellungsantrag entscheiden, ohne zugleich über den Zahlungsantrag ein Grundurteil zu erlassen und über den zweiten Feststellungsantrag gleichfalls zu befinden (vgl. BGHZ 107, 236, 242).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel

    Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn im Falle der objektiven Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden wird (BGH VersR 1997, 601, 602; NJW 1997, 3447, 3448).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Zwar hat das LSG die Revision im Tenor des Berufungsurteils zugelassen, während in den Entscheidungsgründen - hiermit widersprechend - ausgeführt wird "Die Revision war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 SGG nicht vorliegen." Bei Abweichungen zwischen Urteilstenor und Entscheidungsgründen erweist sich jedoch die Aussage im Urteilstenor als maßgebend; denn die Entscheidungsgründe dienen der Auslegung des Urteilstenors, nicht aber dessen Änderung (vgl BGH NJW 1997, 3447, 3448, mit Nachweisen aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur; auch BGH NJW 2003, 140, 141; ferner Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand der Einzelkommentierung März 2008, § 118 RdNr 4) .

    Das muss jedenfalls dann gelten, wenn der Urteilstenor eindeutig ist und sich ein weiteres Indiz für die Absicht der Revisionszulassung - wie hier - aus der Rechtsmittelbelehrung als eines nach § 136 Abs. 1 Nr. 7 SGG notwendigen Bestandteils des Urteils ergibt (vgl - bei Divergenzfällen mit in sich widersprüchlichen Entscheidungsgründen und einer Teilübereinstimmung von Entscheidungsgründen mit der Urteilsformel - BGH NJW 1997, 3447, 3448, und BGH NJW 2003, 140, 141) .

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17

    Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der

    Dagegen besteht die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, soweit mehrere aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitete prozessuale Ansprüche im Klagegrund übereinstimmen und nach denselben Rechtsnormen und hierzu entwickelten Grundsätzen zu beurteilen sind (vgl. in diesem Sinne etwa BGH, Urteil v. 13. Mai 1997 - VI ZR 181/96 , NJW 1997, 3447 [3448] [unter II.1.b)]).
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