Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1996 - IV ZR 349/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auslegung eines Testaments: Berufung eines weiteren Miterben
- Prof. Dr. Lorenz
Testamentarische Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 392
- NJW-RR 1997, 449 (Ls.)
- MDR 1997, 260
- NJ 1997, 110
- FamRZ 1997, 349
- WM 1997, 272
- DB 1997, 473
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 22.03.2006 - IV ZR 93/05
Erbrecht - Enterbung nichtehelicher Kinder durch Vergabe des Nachlasses
1. Das Berufungsgericht geht - insoweit in Übereinstimmung mit den in anderen Verfahren zu dem hier auszulegenden Testament ergangenen Senatsurteilen vom 19. Januar 1994 (IV ZR 207/92 - NJW 1994, 939 unter A I 1) und vom 16. Oktober 1996 (IV ZR 349/95 - NJW 1997, 392 unter 1) - von der Formgültigkeit des Testaments sowie davon aus, dass dessen Auslegung und die Erbfolge sich nach deutschem Recht richten.Nach dem umfassenden Vortrag der Parteien in den Vorinstanzen sowie in den Verfahren, die den Senatsurteilen vom 19. Januar 1994 und vom 16. Oktober 1996 (aaO) zugrunde liegen, ist weder neuer Tatsachenvortrag zu erwarten noch sind weitere tatsächliche Feststellungen zu treffen.
- AG Warstein, 19.10.2010 - VI 62/10
Einzelne Gegenstände, Vermögensgruppen, Erbeinsetzung, gesamter Nachlass, …
Auch wenn der Erblasser durch Zuwendung von einzelnen Gegenständen oder Vermögensgruppen praktisch sein gesamtes Vermögen aufgeteilt hat, ist nur aus-nahmsweise anzunehmen, dass er damit eine Erbeinsetzung bezweckt hat (im Anschluss an BGH NJW-RR 1990, 391 und NJW 1997, 392, entgegen OLG Hamm, Urteil vom 02.02.2010 (I-10 U 137/09), OLG München FamRZ 2010, 758, OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 14, BayObLG NJW-RR 1995, 1096).Die Ermittlung der Erbquoten anhand des wirtschaftlichen Wertverhältnisses der zugewandten Vermögensgruppen zum Gesamtnachlass ist aber umständlich und zeitraubend und führt nicht ohne weiteres zu genauen Bruchteilen (so BGH MDR 1960, 484; NJW 1997, 392).
So wird das Nachlassgericht, jedenfalls nachdem die ursprünglichen Wertangaben der Erben bereits einmal mit einem Antrag auf Einziehung des Erbscheins in Frage gestellt worden sind, den Wert der hinterlassenen Grundstücke entweder für den Zeitpunkt der Testierung oder des Erbfalls (vgl. z.B. BGH, NJW 1997, 392, 393;… Otte, Staudinger Kommentar zum BGB, 2004, § 2087, Rn. 28) jedenfalls zum Teil unter Hinzuziehung eines Sachverständigen feststellen müssen.
Im seiner Entscheidung NJW 1997, 392 hat der Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz die vom Tatrichter vorgenommene Ermittlung der Erbquoten anhand des wirtschaftlichen Wertverhältnisses der zugewandten Vermögensgruppen zum Gesamtnachlass als rechtlich zulässig gebilligt.
Der Gedanke, wer über sein ganzes Vermögen verfüge, wolle in aller Regel auch einen Erben bestimmen, dürfte zutreffen, soweit die testamentarisch Bedachten und die gesetzlichen Erben nicht identisch sind, weil ansonsten das gesamte Vermögen und die Gesamtrechtsnachfolge auseinanderfallen würden, z.B. wenn der Erblasser der Lebensgefährtin das inländische und einem seiner Kinder das im Ausland belegende Vermögen vermacht (vergleichbar BGH NJW 1997, 392).
- OLG Hamm, 02.02.2010 - 10 U 137/09
Auslegung eines Testaments mit Verfügung über einzelne Vermögensgegenstände
Denn bei einer solchen Testierung kann nicht angenommen werden, dass der Erblasser gar keine Erben für sein Vermögen berufen wollte ( vgl. dazu BGH in FamRZ 1990, 396 (398); NJW 1997, 392 (393); BayObLG in … Palandt-Edenhofer § 2087 BGB Rz. 6).
- BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98
Auslegung eines Testaments
(2) Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann als Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH MDR 1997, 260 /261 und FamRZ 1990 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864). - BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch …
Denn wie sich aus den Verfügungen vom 6.6.1988 und 31.5.1990 ergibt, kam es der Erblasserin darauf an, die Erben nach dem von ihr im Testament vom 20.7.1986 festgelegten Verhältnis der Zuwendungen am Nachlaß zu beteiligen (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH FamRZ 1997, 349/350). - BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99
Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten
Der Erblasser hat sein ganzes, eigens aufgelistetes Vermögen verteilt, so daß in Anwendung der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB die Zuwendung bestimmter Gegenstände oder Vermögensgruppen an einzelne Personen als Erbeinsetzung zu Quoten angesehen werden kann, die anhand des Wertverhältnisses der zugewandten Gegenstände oder Vermögensgruppen zum Gesamtnachlaß bestimmt werden (vgl. BGH NJW 1997, 392/393). - OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
Testamentsauslegung: Zuwendung fast der gesamten Vermögensgegenstände des …
Die Erbeinsetzung mehrerer Personen nach Vermögensgruppen im Sinne einer Einsetzung zu denjenigen Erbquoten, welche sich aus dem Wertverhältnis dieser Vermögensgruppen zum Gesamtnachlass ergeben, bildet daher zwar nicht die Regel, ihre rechtliche Zulässigkeit ist aber anerkannt (BGH LM § 2084 BGB, Nr. 12 m.w.N.; BGH NJW 1997, 392, 393; RG LZ 30, 1050, 1051). - OLG Hamm, 03.03.2009 - 10 U 95/08
Auslegung einer letztwilligen Verfügung
Deshalb wird eine Verteilung von einzelnen Vermögensgegenständen, die insgesamt den Nachlass erschöpfen, meist so gewertet, dass mit diesen Verfügungen auch Erbeinsetzungen gewollt waren ( vgl. BGH FamRZ 1990, 396 (397) ; BGH NJW-RR 1990, 391; NJW 1997, 392;NJW-RR 1999, 1021; BayObLG BayObLG, 02.03.1998 - 1Z BR 130/97Bedingte Erbeinsetzung und ergänzende Testamentsauslegung
(2) Allerdings wäre nach Wortlaut und Inhalt des Testaments auch die Auslegung als mit einer Teilungsanordnung (§ 2048 BGB ) verbundene Erbeinsetzung nach Bruchteilen möglich (vgl. BGH NJW 1997 392/393; BayObLG NJW-RR 1997, 517/518 und 1995, 1096/1097;… Palandt/Edenhofer Rn. 6;… Soergel/Loritz Rn. 20;… BGB -RGRK/Johannsen Rn. 17, jeweils zu § 2087).
