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   BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96   

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BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96 (https://dejure.org/1996,1393)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1996 - 3 StR 351/96 (https://dejure.org/1996,1393)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96 (https://dejure.org/1996,1393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 403
  • MDR 1997, 79
  • NStZ 1997, 77
  • NJ 1997, 54
  • StV 1997, 183
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96
    Bei den Angeklagten, die als Minderjährige in die Bundesrepublik eingereist waren und seit vielen Jahren hier leben, kommt der besondere Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Nr. 2, § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG in Betracht, sofern sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen (vgl. BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 30).
  • BGH, 12.07.1996 - 3 StR 265/96

    Ausländer - Verurteilung - Rechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96
    Auch die drohende Ausweisung eines Ausländers ist nicht ohne weiteres als bestimmender Strafzumessungsgrund anzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1996 - 3 StR 265/96, zum Abdruck in BGHR StGB § 46 II Lebensumstände 16 vorgesehen).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 463/96

    Unerlaubte Einfuhr von Schusswaffen mittels eines Kraftfahrzeugs -

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96
    Ob der Vollzug einer Freiheitsstrafe außergewöhnliche Wirkungen auf einen Täter hat, hängt von seinen gesamten persönlichen Verhältnissen ab, zu denen auch Verständigungsprobleme, die bei zunehmender Haftdauer ohnehin an Bedeutung verlieren, abweichende Lebensgewohnheiten und erschwerte familiäre Kontakte gehören können (vgl. zur Möglichkeit des Strafvollzugs im Heimatland gemäß Art. 2, 3 ÜberstÜbk BGH, Beschluß vom 20. August 1996 - 1 StR 463/96).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, NStZ-RR 2018, 41 (Ls); vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung kann gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, juris Rn. 3; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15, juris).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Zwar unterliegt die pauschale Zubilligung des Strafmilderungsgrunds erhöhter Strafempfindlichkeit für Ausländer rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluß vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Ob der Vollzug einer Freiheitsstrafe außergewöhnliche Wirkungen auf einen Täter hat, hängt von seinen gesamten persönlichen Verhältnissen ab, zu denen auch Verständigungsprobleme, abweichende Lebensgewohnheiten und erschwerte familiäre Kontakte gehören können (vgl. BGHSt 43, 233, 234; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Unter diesen Umständen liegt eine sich aus der Ausländereigenschaft des Angeklagten, der seinen Lebensmittelpunkt ersichtlich nach Deutschland verlegt hat, ergebende erhöhte Strafempfindlichkeit fern (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Besondere Härten können jedenfalls dann im Ausweisungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die Ausweisung nicht zwingend vorgeschrieben ist (BGH, Urt. v. 16. Juni 1998 - 1 StR 162/98; s. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 30; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 16, 17).

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    So hat er hinsichtlich der Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung angenommen, dass diese als bestimmender Strafzumessungsgrund regelmäßig dann in Betracht kommen, wenn eine aufenthaltsbeendende Maßnahme zwingend zu erfolgen hat und besondere Umstände hinzukommen, die für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten (Senat, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 6 zu §§ 47, 48 AuslG aF; zur neuen Rechtslage BGH, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; zur nur drohenden Ausweisung BGH, Beschluss vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Daraus folgt, dass der Umstand eines bloß möglichen Bewährungswiderrufs - anders als zwingend an eine strafgerichtliche Verurteilung knüpfende Folgen - von vornherein nur ein geringeres Gewicht hat (vgl. zur ebenfalls nur drohenden Ausweisung: BGH, Beschluss vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 55 mwN).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGH NStZ-RR 2000, 297; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 37; BGH NStZ 1997, 77; 1996, 595).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97

    Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als

    a) Aus der Ausländereigenschaft für sich alleine genommen folgt noch kein Grund für die Annahme, es liege eine strafmildernd zu berücksichtigende besondere Haftempfindlichkeit vor (BGH NStZ 1997, 77).
  • BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03

    Deal (Urteilsgründe; Darstellung)

    Derart außergewöhnliche Umstände sind indes nicht festgestellt und ergeben sich vor allem nicht aus einer "besonderen Strafempfindlichkeit" des Angeklagten als Ausländer, auf die das Urteil fehlerhaft, weil ohne individuellen Beleg für den Angeklagten, abhebt (vgl. hierzu BGHSt 43, 233; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 1 Ss 516/99

    Strafprozeßrecht: Darstellung der Strafzumessung im Urteil

    Dies gilt im Grundsatz auch für eine drohende Ausweisung, die "nicht ohne weiteres als bestimmender Strafzumessungsgrund anzusehen" ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Ob dies so ist, hängt allein vom jeweiligen Einzelfall ab (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03

    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 376/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 27.05.1997 - 1 StR 151/97

    Verwerfung einer Revision - Strafmildernde Berücksichtigung der besonderen

  • BGH, 13.10.1999 - 3 StR 329/99

    Schwerer Raub; Waffe; Verwenden einer Waffe

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 ZB 07.1565

    Regelausweisung; Ausnahme

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 224/97

    Überprüfbarkeit der Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts durch das

  • BGH, 27.08.1998 - 1 StR 418/98
  • OLG Zweibrücken, 18.05.2022 - 1 OLG 2 Ss 11/22

    Berücksichtigung einer drohenden Ausweisung bei der Strafzumessung

  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 605/97

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • OLG Hamm, 30.07.1998 - 3 Ss 779/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Doppelverwertungsverbot, Einfuhr und

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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96   

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https://dejure.org/1996,2252
BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96 (https://dejure.org/1996,2252)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1996 - 4 StR 404/96 (https://dejure.org/1996,2252)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 404/96 (https://dejure.org/1996,2252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für die Präklusion einer Besetzungsrüge - Anforderungen an die Erkennbarkeit der Vorschriftswidrigkeit der Besetzung

  • rechtsportal.de

    StPO § 222a, § 222b, § 338 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 403
  • MDR 1997, 81
  • NStZ 1997, 146 (Ls.)
  • NStZ 1997, 181
  • NJ 1997, 111
  • StV 1997, 59
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvR 249/84

    Verfassungsmäßigkeit der Rügepräklusion bei erkennbarer Vorschriftswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Das Gesetz geht somit - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG NStZ 1984, 370) - davon aus, daß das Unterlassen des Besetzungseinwands nach Mitteilung der Gerichtsbesetzung (§ 222 a Abs. 1 StPO) grundsätzlich zur Präklusion der Besetzungsrüge führt (vgl. die Begründung zum Entwurf des StVÄG 1979, BTDrucks. 8/976 S. 24 ff., 44 ff., 60; Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 338) Rdn. 10; Roxin Strafverfahrensrecht 24. Aufl. § 41 C, § 53 E II 2 a).

    Soweit sich die Revision zur Stützung ihrer Auffassung, die Besetzungsrüge sei nicht präkludiert, auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NStZ 1984, 370, 371 und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHSt 33, 126, 130 beruft, kann ihr nicht gefolgt werden.

    Die Revision behauptet auch nicht, daß der gerügte Verstoß auf einer gezielten Manipulation der Gerichtsbesetzung beruht, so daß der Senat nicht zu entscheiden hat, ob in einem solchen Falle unbeschadet der gesetzlichen Regelung die Besetzungsrüge im Revisionsverfahren erhalten bleibt (vgl. BGHSt 40, 218, 240; offengelassen auch in BVerfG NStZ 1984, 370, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 4).

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Soweit sich die Revision zur Stützung ihrer Auffassung, die Besetzungsrüge sei nicht präkludiert, auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NStZ 1984, 370, 371 und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHSt 33, 126, 130 beruft, kann ihr nicht gefolgt werden.

    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87]; Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).

  • BGH, 25.04.1995 - 4 StR 173/95

    Verhinderungsgrund - Teilnahme an einem Festakt - Präklusion des

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Entscheidend hierfür ist, daß der Besetzungsfehler objektiv erkennbar war (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 4; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 46, 51; Ranft NJW 1981, 1473, 1476 Fn. 35; Brauns, Die Besetzungsrüge und ihre Präklusion im Strafprozeß, Diss. Köln, 1983, S. 166, 171 ff., 175 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

    Die Revision behauptet auch nicht, daß der gerügte Verstoß auf einer gezielten Manipulation der Gerichtsbesetzung beruht, so daß der Senat nicht zu entscheiden hat, ob in einem solchen Falle unbeschadet der gesetzlichen Regelung die Besetzungsrüge im Revisionsverfahren erhalten bleibt (vgl. BGHSt 40, 218, 240; offengelassen auch in BVerfG NStZ 1984, 370, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 4).

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Im übrigen kann das lediglich hypothetische Vorbringen, ausreichende Überprüfungsmöglichkeiten wären nicht gewährt worden (vgl. hierzu BGHSt 29, 283 ff.), die Rügepräklusion nicht ausschließen.
  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87]; Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87]; Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Die Revision behauptet auch nicht, daß der gerügte Verstoß auf einer gezielten Manipulation der Gerichtsbesetzung beruht, so daß der Senat nicht zu entscheiden hat, ob in einem solchen Falle unbeschadet der gesetzlichen Regelung die Besetzungsrüge im Revisionsverfahren erhalten bleibt (vgl. BGHSt 40, 218, 240; offengelassen auch in BVerfG NStZ 1984, 370, 371; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 4).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 - GSSt 1/94 (BGHSt 40, 350, 357 ff., 359; vgl. auch BGHR StGB § 239 b Entführen 3) ist in einem Fall wie dem vorliegenden der Tatbestand der Geiselnahme (§ 239 b Abs. 1 erster Halbsatz StGB) erfüllt, wenn der Täter bei der Entführung beabsichtigt, die Lage des Opfers dazu auszunutzen, es durch die Drohung mit dem Tod oder durch andere qualifizierte Drohung zur Duldung der Vergewaltigung oder anderer sexueller Handlungen zu nötigen.
  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 421/93
    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 - GSSt 1/94 (BGHSt 40, 350, 357 ff., 359; vgl. auch BGHR StGB § 239 b Entführen 3) ist in einem Fall wie dem vorliegenden der Tatbestand der Geiselnahme (§ 239 b Abs. 1 erster Halbsatz StGB) erfüllt, wenn der Täter bei der Entführung beabsichtigt, die Lage des Opfers dazu auszunutzen, es durch die Drohung mit dem Tod oder durch andere qualifizierte Drohung zur Duldung der Vergewaltigung oder anderer sexueller Handlungen zu nötigen.
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
    Entgegen der Auffassung der Revision hat sich der Angeklagte nicht bereits vor dem Entführen der Frau dieser bemächtigt, sondern das Bemächtigen - das Erlangen der "physischen Herrschaft" über sie (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5) - war nach den Feststellungen der Beginn der Entführung, nämlich der durch Drohung und Gewalt bewirkten Ortsveränderung gegen den Willen des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 1 StR 687/95).
  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95

    Entführung - List - Falsche Vorstellungen über Ortsveränderung

  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00

    Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der

    Insbesondere war der Mangel - was keiner näherer Darlegungen bedarf - objektiv erkennbar (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) und war die Erhebung einer Rüge auch zumutbar.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Aus diesem Grund sind von der Präklusionswirkung nach der Rechtsprechung für den Rügeberechtigten objektiv nicht erkennbare Besetzungsfehler (vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) sowie solche ausgeschlossen, die sich allein aus Mängeln in der Person des Richters ergeben oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten (BGHSt 34, 236; 35, 164, jew. zur Mitwirkung eines blinden Richters; ferner Gollwitzer aaO. Rdn. 18, 39 m.N.).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Nach dem Präklusionszeitpunkt können nur noch solche Besetzungsfehler gerügt werden, die zuvor objektiv nicht erkennbar waren, d.h. einem sorgfältigen Prozeßbeobachter der von der Möglichkeit der Einsichtnahme in die Besetzungsunterlagen Gebrauch gemacht hätte, verborgen geblieben wären (vgl. BGH NJW 1997, 403, 404 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.02.2017 - 2 StR 431/16

    Kosten- und Auslagenentscheidung (sofortige Beschwerde: Zuständigkeit)

    Hat - wie hier - nur der Angeklagte Revision, die Nebenklägerin aber nur Kostenbeschwerde eingelegt, so entscheidet über die Beschwerde das Beschwerdegericht (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 404/96; Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 567/96, NStZ-RR 1997, 238).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand;

    bb) Der durch die unterlassene Vereidigung eines Schöffen begründete Besetzungsfehler ist auch - was für den Eintritt der Präklusionswirkung genügt (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) - objektiv erkennbar.
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum; Schwierigkeit und Umfang der

    Nach dem Präklusionszeitpunkt können nur noch solche Besetzungsfehler gerügt werden, die zuvor objektiv nicht erkennbar waren, d. h. einem sorgfältigen Prozeßbeobachter, der von der Möglichkeit der Einsichtnahme in die Besetzungsunterlagen Gebrauch gemacht hätte, verborgen geblieben wären (vgl. BGH NJW 1997, 403, 404 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 567/96

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für Entscheidungen über die sofortige

    Haben - wie hier - nur die Angeklagten Revision, die Nebenklägerin aber nur Kostenbeschwerde eingelegt, so entscheidet über die Beschwerde das Beschwerdegericht (BGHR aaO; Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 404/96).
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