Rechtsprechung
BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütungsanspruch des Steuerberaters - Verjährung - Rechnung - Verjährungsunterbrechung durch Abschlagzahlung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15; BGB § 208; BGB § 366; StBGebV § 7
Verjährung des Vergütungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15, § 208, § 366; StBGebV § 7
Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährung des Anspruchs auf ein Steuerberater-Honorar, unabhängig von Rechnungs-stellung
Papierfundstellen
- NJW 1997, 516
- MDR 1997, 294
- VersR 1997, 631
- WM 1997, 330
- DB 1997, 423
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (22)
- BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80
Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Für den Verjährungsbeginn genügt die Möglichkeit, eine verjährungsunterbrechende Feststellungsklage zu erheben (§§ 209 Abs. 1 BGB, 256 ZPO); nicht erforderlich ist, daß der Anspruch bereits Gegenstand einer Leistungsklage sein kann (BGHZ 79, 176, 177 f;… BGH, Urt. v. 19. Januar 1978 - VII ZR 304/75, WM 1978, 496).Dies geschieht, wenn sie besondere Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B vereinbaren (BGHZ 79, 176, 179).
Diese Regelung entspricht einer besonderen Interessenlage beider Vertragspartner (BGHZ 79, 176, 179; 83, 382, 384 f; 105, 29O, 293 ff;… BGH, Urt. v. 8. Juli 1981 - VIII ZR 222/8O, NJW 1992, 930, 931 f).
- BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81
Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach …
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Die Revisionserwiderung kann sich für ihre Ansicht, der Verjährungsbeginn für eine Honorarforderung des Steuerberaters hänge von der Erteilung einer Rechnung ab, nicht darauf berufen, daß der Auftragnehmer aufgrund eines Werkvertrages, dem die VOB/B zugrundeliegt, die Schlußzahlung erst nach Vorlage der Schlußrechnung verlangen kann (§ 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B), so daß die Verjährung der Werklohnforderung erst mit dem nach diesem Zeitpunkt liegenden Jahresschluß beginnt (BGHZ 83, 382, 383 f).Diese Regelung entspricht einer besonderen Interessenlage beider Vertragspartner (BGHZ 79, 176, 179; 83, 382, 384 f; 105, 29O, 293 ff;… BGH, Urt. v. 8. Juli 1981 - VIII ZR 222/8O, NJW 1992, 930, 931 f).
Dementsprechend setzt ein konkludenter Verzicht auf die Verjährungseinrede in der Regel voraus, daß der Schuldner bei Abgabe seiner Erklärung den Eintritt der Verjährung gekannt oder zumindest für möglich gehalten hat (vgl. BGHZ 83, 382, 389, Palandt/Heinrichs, BGB 55. Aufl. § 222 Rdnr. 5).
- BGH, 24.11.1994 - IX ZR 222/93
Gebührenrechtlicher Wert der Änderung eines Gesellschaftsvertrages und einer …
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Die Vorinstanzen haben zu Recht angenommen, daß der Anspruch eines Steuerberaters auf Vergütung nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften - StBGebV - vom 17. Dezember 1981 (BGBl I 1442), geändert durch Verordnung vom 20. Juni 1988 (BGBl I 841), - ebenso wie die Honorarforderung eines Rechtsanwalts (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1994 - IX ZR 222/93, ZIP 1995, 118; v. 6. Juli 1995 IX ZR 132/94, WM 1995, 1962) - gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB in zwei Jahren verjährt; die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 198, 2Ol BGB; KG DStR 1979, 296; OLG Celle BB 1984, 92; OLG Koblenz BB 1989, 20Ol, 2002;… Eggesiecker in: Bonner Handbuch der Steuerberatung - Fach D - 1990 § 196 BGB Rdnr. 200;… Eckert/Böttcher, Steuerberatergebührenverordnung 2. Aufl. Vorbem. 1.3.13 zu § 1 - S. 131 f - Mittelsteiner/Scholz, Steuerberatergebührenverordnung 3. Aufl. S. 63; dieselben, Handbuch zur Steuerberatergebührenverordnung 1982 S. 13; Bittner/Rudek, Steuerberatergebührenverordnung 1983 - in: Der Wirtschafts-Kommentator - § 7 Anm. 3).Die "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne ist nicht identisch mit dem "Auftrag"; dieser kann mehrere Angelegenheiten umfassen (vgl. §§ 6, 10, 12, 16 StBGebV; BGH, Urt. v. 24. November 1994 - IX ZR 222/93, aaO.).
Unter einer solchen Angelegenheit ist der durch einen einheitlichen Lebenssachverhalt abgesteckte Rahmen zu verstehen, in dem der Berater für seinen Auftraggeber tätig werden soll; grundsätzlich hat der Tatrichter festzustellen, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles insbesondere nach dem Auftragsinhalt - eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten vorliegen (BGH, Urt. v. 24. November 1994 - IX ZR 222/93, aaO.; v. 9. Februar 1995 IX ZR 207/94, NJW 1995, 1431).
- BGH, 14.03.1991 - VII ZR 10/90
Beginn der Verjährung von Architektenhonorar-Forderungen
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Eine vergleichbare Interessenlage der Vertragspartner betrifft § 8 Abs. 1 HOAI; danach wird das Honorar eines Architekten und Ingenieurs fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlußrechnung überreicht worden ist, so daß die Verjährung der Honorarforderung erst mit dem Schluß des Jahres nach ordnungsmäßiger Berechnung beginnt (…BGH, Urt. v. 19. Juni 1986 - VII ZR 221/85, NJW-RR 1986, 1279; v. 14. März 1991 - VII ZR 1O/90, BauR 1991, 489). - BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Ein Verhalten kann zwar selbst bei Fehlen eines Erklärungsbewußtseins als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß seine Äußerung nach Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden darf, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGHZ 91, 324; 109, 171, 177). - BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83
Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Ein Verhalten kann zwar selbst bei Fehlen eines Erklärungsbewußtseins als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß seine Äußerung nach Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden darf, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGHZ 91, 324; 109, 171, 177). - BGH, 20.11.1962 - VI ZR 6/62
Verjährung des Ersatzanspruchs des Unterhaltsschadens der Witwe nach Tod des …
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Für eine Verjährungsunterbrechnung genügt jedes tatsächliche Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewußtsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - klar und unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, Urt. v. 20. November 1962 - VI ZR 6/62, VersR 1963, 187, 188; v. 23. Januar 1970 - I ZR 37/68, WM 1970, 548, 549; v. 5. Dezember 1990 - I ZR 179/78, NJW 1981, 1955; v. 30. September 1993 - VII ZR 136/92, NJW-RR 1994, 373). - BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92
Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Für eine Verjährungsunterbrechnung genügt jedes tatsächliche Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewußtsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - klar und unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (…BGH, Urt. v. 20. November 1962 - VI ZR 6/62, VersR 1963, 187, 188; v. 23. Januar 1970 - I ZR 37/68, WM 1970, 548, 549; v. 5. Dezember 1990 - I ZR 179/78, NJW 1981, 1955; v. 30. September 1993 - VII ZR 136/92, NJW-RR 1994, 373). - KG, 26.07.1978 - 18 U 469/78
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Die Vorinstanzen haben zu Recht angenommen, daß der Anspruch eines Steuerberaters auf Vergütung nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften - StBGebV - vom 17. Dezember 1981 (BGBl I 1442), geändert durch Verordnung vom 20. Juni 1988 (BGBl I 841), - ebenso wie die Honorarforderung eines Rechtsanwalts (…vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1994 - IX ZR 222/93, ZIP 1995, 118; v. 6. Juli 1995 IX ZR 132/94, WM 1995, 1962) - gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB in zwei Jahren verjährt; die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 198, 2Ol BGB; KG DStR 1979, 296; OLG Celle BB 1984, 92; OLG Koblenz BB 1989, 20Ol, 2002;… Eggesiecker in: Bonner Handbuch der Steuerberatung - Fach D - 1990 § 196 BGB Rdnr. 200;… Eckert/Böttcher, Steuerberatergebührenverordnung 2. Aufl. Vorbem. 1.3.13 zu § 1 - S. 131 f - Mittelsteiner/Scholz, Steuerberatergebührenverordnung 3. Aufl. S. 63; dieselben, Handbuch zur Steuerberatergebührenverordnung 1982 S. 13; Bittner/Rudek, Steuerberatergebührenverordnung 1983 - in: Der Wirtschafts-Kommentator - § 7 Anm. 3). - BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90
Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen
Auszug aus BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Der Vertrag umfaßte nach dem Vorbringen der Parteien und den berechneten Leistungen alle anfallenden Steuerangelegenheiten der Auftraggeber und war deswegen - gemäß dem Regelfall - ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hatte (§§ 611 ff, 675, 1967 BGB; vgl. BGHZ 115, 382, 386). - BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94
Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens
- BGH, 24.10.1991 - IX ZR 18/91
Zulässige Verjährungseinrede im Nachverfahren
- BGH, 06.07.1995 - IX ZR 132/94
Weiterbetreiben des Prozesses
- BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93
Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines …
- BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84
Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch …
- BGH, 27.06.1990 - IV ZR 115/89
Unterbrechung der Verjährung durch Erteilung einer Auskunft im Bewußtsein eines …
- BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85
Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des …
- BGH, 19.01.1978 - VII ZR 304/75
Beginn der Verjährungsfrist
- OLG Celle, 26.10.1983 - 3 U 136/83
Verjährung von Forderungen aus steuerberatender Tätigkeit; Entstehung eines …
- BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68
Verjährung einer als Schluß-Saldo erhobenen Gesamtforderung bei Vorliegen eines …
- BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82
Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag
- BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen …
- BGH, 27.01.2015 - VI ZR 87/14
Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes - auch ein rein tatsächliches - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (…vgl. etwa Senatsurteile vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 312/07, VersR 2009, 230 Rn. 22 und vom 28. Februar 1969 - VI ZR 250/67, VersR 1969, 567 mwN; BGH…, Urteil vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00, VersR 2003, 251 Rn. 13; vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516, 517 mwN; vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1103).Denn ein Anerkenntnis kann mit verjährungsunterbrechender Wirkung (§ 208 BGB a.F., § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.) nur innerhalb einer noch laufenden Verjährungsfrist abgegeben werden (vgl. RGZ 78, 130, 131; BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 141/13, aaO Rn. 15; BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516, 517; vom 9. Oktober 1986 - I ZR 158/84, WRP 1987, 169;… Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Bearb. 2014, § 212 Rn. 32;… Erman/Schmidt/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 212 Rn. 9 mwN).
- BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07
Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch …
b) Entgegen der Ansicht der Revision hat das Berufungsgericht auch zu Recht angenommen, dass § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Verjährung erneut beginnt, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch - vor Ablauf der Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516, unter II 2 m.w.N., zu der Vorgängerregelung des § 208 BGB aF) - anerkennt, auf die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB keine entsprechende Anwendung findet. - BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05
Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater; …
Unter diesem Gesichtspunkt wird nicht schon jede zu erbringende Einzelleistung als Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts (§ 631 Abs. 2 BGB) geschuldet, selbst wenn sie für sich gesehen auf ein bestimmtes Ergebnis gerichtet ist (BGHZ 54, 106, 107 f; 115, 382, 386; BGH, Urt. v. 21. November 1996 - IX ZR 159/95, WM 1997, 330;… vgl. auch Urt. v. 7. März 2002 - III ZR 12/01, NJW 2002, 1571, 1572).
- BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01
Nachbesserungsverweigerung
aa) Allerdings qualifiziert der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Vertrag, durch den einem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen des Auftraggebers übertragen wird, regelmäßig als Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 54, 106, 107 f.; 78, 335, 338; 115, 382, 386; BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - IVa ZR 296/80, NJW 1982, 1532; Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, WM 1997, 330). - BGH, 09.05.2007 - VIII ZR 347/06
Anerkenntnis einer Saldoaufstellung von Verbindlichkeiten durch nicht …
Kommt der Schuldner der Aufforderung seines Gläubigers, auf einen mitgeteilten Saldo der ausstehenden Verbindlichkeiten Zahlungen zu erbringen, dadurch nach, dass er, ohne den Saldo in Frage zu stellen oder dessen Aufschlüsselung nach den zugrunde liegenden Einzelforderungen zu verlangen, Abschlagszahlungen ohne Tilgungsbestimmung leistet, liegt darin regelmäßig ein die Verjährung gemäß § 208 BGB aF unterbrechendes bzw. zu einem Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nF führendes Anerkenntnis aller dem Saldo zugrunde liegenden Einzelforderungen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516).a) Für ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB aF genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich sein Bewusstsein vom Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - klar und unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (st. Rspr., vgl. Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516, unter II 2; BGHZ 142, 172, 182; Urteil vom 1. März 2005 - VI ZR 101/04, NJW-RR 2005, 1044, unter II 4 c aa).
Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1996 (aaO, unter II 2 b), wonach der Gläubiger mit der Berufung auf gemäß § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnende Teilzahlungen des Schuldners ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis aller in der Geschäftsbeziehung offenen unbestrittenen Forderungen noch nicht schlüssig dargelegt hat, steht, anders als die Revision meint, hier der Annahme eines Saldoanerkenntnisses nicht entgegen; denn im vorliegenden Fall besteht der wesentliche tatsächliche Unterschied, dass den im Mai 2000 geleisteten Abschlagszahlungen des Beklagten eine Mitteilung des zum 31. Dezember 1999 bestehenden Schuldsaldos und die Aufforderung der Klägerin vorangegangen waren, diesen Saldo durch zusätzliche Zahlungen zurückzuführen.
- BGH, 11.11.2014 - XI ZR 265/13
Prozessbürgschaft zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung: Fälligkeit der …
bb) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht zudem angenommen, dass das Schreiben vom 31. August 2011 nicht mehr zu einem Neubeginn der Verjährung im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB führen konnte, denn der Neubeginn einer bereits abgelaufenen Verjährungsfrist ist nicht mehr möglich (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516, 517 und vom 9. Oktober 1986 - I ZR 158/84, WM 1987, 298 ff., jeweils zu § 208 BGB aF). - BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04
Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt für ein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis nach § 208 BGB a.F. ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewußtsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen läßt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird (st. Rechtsprechung; vgl. BGHZ 142, 172, 182; BGH, Urteile vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95 - VersR 1997, 631, 632 und vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101, 1103, jeweils m.w.N.). - BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96
Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …
Vergütungsansprüche von Steuerberatern verjähren gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB in zwei Jahren (BGH, Urt. v. 21. November 1996 - IX ZR 159/95, WM 1997, 330, 331); gleiches gilt für Honorarforderungen von Wirtschaftsprüfern (…vgl. MünchKomm-BGB/von Feldmann, 3. Aufl. § 196 Rdn. 36;… Palandt/Heinrichs, BGB 57. Aufl. § 196 Rdn. 29). - LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
Rechtsanwaltsvertrag: Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf voraussichtlich …
Da gebührenrechtlich elf verschiedene Angelegenheiten vorliegen, wäre jeweils die Auslagenpauschale von 20, 00 Euro abrechenbar gewesen (BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, juris Rn. 11) sowie die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, insgesamt 11.597,74 Euro.Eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne (§ 12 Absatz 2 StBVV) ist der durch einen einheitlichen Lebenssachverhalt abgesteckte Rahmen, in dem der Berater für seinen Auftraggeber tätig werden soll (BGH…, Urteil vom 06. Juli 2000 - IX ZR 210/99, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, juris Rn. 11).
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 263/02
Verjährung vorbehaltener Schadensersatzansprüche nach einem Abfindungsvergleich
Eine erneute Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung war daher nicht mehr möglich (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95 - NJW 1997, 516, 517). - BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99
Steuerberatergebühren bei nachträglicher Jahresbuchführung
- OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!
- VG Mainz, 13.11.2019 - 3 K 40/19
Verjährung des Erstattungsanspruchs in nur drei Jahren
- BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 191/08
Arbeitgeberdarlehen - Verzicht auf die Verjährungseinrede
- BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97
Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit …
- OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 15 U 211/21
Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen über Anspruch
- OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 23 U 199/06
Schadensersatzansprüche gegen StB-, WP- und Anwaltssozietät wegen mangelhafter …
- OLG Köln, 03.12.2015 - 3 U 15/15
Anrechnung von Zahlungen auf Forderungen aus verschiedenen Werk- und …
- BGH, 20.06.2002 - IX ZR 444/00
Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis
- BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99
Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt
- BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen
- OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 8/03
Vereinbarungsdarlehen geschuldeter Gebührenrechnungen zwischen Mandant und …
- OLG Düsseldorf, 29.08.2006 - 24 U 183/05
Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen eines …
- OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 U 124/99
Gebühren des Steuerberaters - gemischter Beratungsvertrag - Beginn der Verjährung …
- LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
Beginn des Laufs der Verjährungsfrist
- BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6 …
- LG Stuttgart, 18.04.2016 - 27 O 382/15
Fertigung einer steuerlichen Selbstanzeige durch einen Rechtsanwalt für den …
- OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01
Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung - …
- LAG Hessen, 09.04.2013 - 8 Sa 1389/12
Verjährung - Annahmeverzugslohn - Bestandsschutzstreitigkeit
- LG Hanau, 01.12.2011 - 7 O 316/11
E-Mail erfüllt ohne Signatur nicht die Anforderung an eine schriftliche …
- LAG Köln, 31.08.2016 - 11 Sa 1025/15
Arbeitszeugnis; Verjährung
- LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08
Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund …
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99
Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags …
- OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96
Verjährung bei Teilzahlung auf Rechnung des Steuerberaters
- BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02
Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von …
- BFH, 05.04.2004 - X B 130/03
Fehlerhaft berechneter Zinsbetrag für ein dem ehemaligen Gesellschafter und Vater …
- BGH, 29.06.2001 - V ZR 65/00
Anmeldung von Zinsforderungen im Konkurs
- OLG Saarbrücken, 02.07.2008 - 9 UF 115/07
Beginn der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
- OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 23 U 208/10
Anforderungen an die Feststellungen einer Pauschalvereinbarung hinsichtlich der …
- OLG Nürnberg, 01.08.2019 - 13 U 1667/17
Steuerliche Einlagekonten für Gesellschafter einer GmbH
- KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
Verjährung: Verjährungsunterbrechung durch ein Anerkenntnis
- OLG Karlsruhe, 09.06.2004 - 10 U 236/03
Versicherungsvertragsrecht: Abfindungsvergleich mit dem Versicherer kein …
- OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Kündigung eines Beratervertrages; Anfertigung …
- LG Duisburg, 09.09.2014 - 22 O 31/12
Einwand von Pflichtverletzungen eines Steuerberaters gegen dessen …
- OLG Hamm, 14.05.2013 - 25 U 5/13
- BGH, 14.12.2006 - IX ZR 158/04
Anforderungen an die Individualisierung von Honoraransprüchen eines …
- BGH, 07.01.2003 - X ZR 94/00
Anforderungen an einen Verzicht auf Gewährleistungsansprüche; Zurückverweisung …
- KG, 14.09.2009 - 22 U 204/08
Vergütung des "Nur"-Wirtschaftsprüfers: Betreuung der laufenden Buchhaltung sowie …
- LG Magdeburg, 25.09.2012 - 11 O 1037/09
Vergütungsansprüche des Wirtschaftsprüfers für die Beratungsleistung
- LAG Düsseldorf, 21.04.2009 - 17 Sa 119/09
Unterlassung einer Zielvorgabe
- LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09
Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist
- OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
Wertausgleich nach dem Vermögensgesetz: Auskunftsanspruch gegenüber dem …
- OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
Rückbeziehung demnächst erfolgter Zustellung: Mitwirkungspflicht der Partei an …
- OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 23 U 27/13
Auch ein schwerer Mangel spricht nicht für eine Organisationspflichtverletzung!
- OLG Stuttgart, 12.02.2009 - 10 U 147/08
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen: Voraussetzungen eines konkludenten …
- OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 22 U 3/98
Urteil bei Aufrechnung des Auftraggebers mit Mängelbeseitigungskosten gegenüber …
- OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 179/02
Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehler zur Verjährung des …
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 20.09.2018 - 11 C 382/16
Steuerberatervergütung
- OLG Schleswig, 27.07.2017 - 5 U 207/16
Arglistanfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen Verletzung …
- LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunft über einen Nachlass im Wege der …
- VG München, 13.06.2012 - M 18 K 10.6254
Verzicht auf die Einrede der Verjährung; Prozesszinsen für einen …
- LAG Hessen, 03.07.2006 - 16 Sa 1996/05
Baugewerbe - Rückzahlung des Urlaubskassenbeitrags - Verjährung
- OLG Saarbrücken, 03.02.2021 - 2 U 15/19
Rückgabe der Mängelbürgschaft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!
- BGH, 04.03.1999 - IX ZR 145/97
Erklärung über einen befristeten Verzicht auf die Einrede der Verjährung nach …
- LG Essen, 20.06.2001 - 44 O 144/00
- KG, 10.06.2016 - 7 U 117/15
Werklohn für Werkleistungen an Bauvorhaben
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
Anspruch der Bundeswehrverwaltung auf Ersatz der Kosten einer Heilbehandlung …
- OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 23 U 258/01
Teilnahme des Steuerberaters einer Außenprüfung; Steuerberatergebühren für die …
- LG Kiel, 20.12.2019 - 4 O 46/18
Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Fenster durch …
- KG, 16.10.2007 - 1 Ws 151/07
Pflichtverteidigervergütung: Anrechenbarkeit einer pauschalen Vorschusszahlung …
- AG Köln, 13.01.2014 - 142 C 310/13
Verjährung des Anspruches auf Rückzahlung von Bearbeitungskosten beim …
- LG Düsseldorf, 05.02.2008 - 35 O 128/05
Rechtsgrundlage eines Auskunftsanspruchs nach einer Umwandlung des …
- VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 1319/07
Verjährung eines besoldungsrechtlichen Ausgleichsanspruchs für Ansparstunden
Rechtsprechung
BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags und des Pflegeversicherungsbeitrags bei der Festsetzung der Leistungssätze im AFG
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes im Hinblick auf den Solidaritätszuschlag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitslosengeld - Lohnabzüge - Individuelle Berechnung - Solidaritätszuschlag - Pflegeversicherungsbeitrag
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 15.02.1995 - S 4Ar 341/93
- BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 516 (Ls.)
- NZA 1997, 118
- NZS 1996, 89
- NZS 1997, 89
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
Auszug aus BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96
Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen wäre es jedoch nicht mehr vereinbar, wenn der Gesetzgeber die Höhe des Arbeitslosengeldes auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettolohnes festlegte, die Berechnung des Nettolohnes aber so regeln würde, daß dieser auch bei typisierter Betrachtung nicht mehr dem um die "gewöhnlich" anfallenden Abzüge vom Mindestarbeitsentgelt entspräche (vgl. BVerfGE 90, 226 [237]).Anhaltspunkte für eine gegen diese Grundsätze verstoßende Auslegung des Bundessozialgerichts sind nicht ersichtlich; insbesondere hat es die vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 23. März 1994 (BVerfGE 90, 226 ) aufgezeigten Anhaltspunkte zur Auslegung des Begriffs der gewöhnlich anfallenden Abzüge seiner Entscheidung zugrunde gelegt.
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG ; zu den Annahmevoraussetzungen vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]). - BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG
Auszug aus BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96
Der Bestimmtheitsgrundsatz verbietet es dem Gesetzgeber indessen nicht, Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 56, 1 [12]).
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96
Das Parlament soll sich seiner Verantwortung als gesetzgebende Körperschaft nicht dadurch entäußern können, daß es einen Teil der Gesetzgebungsmacht der Exekutive überträgt, ohne die Grenzen dieser Kompetenzen bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, daß schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 58, 257 [277] m.w.N.). - BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95
Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995
Auszug aus BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96
Das Bundessozialgericht (BSG) wies die Revision des Beschwerdeführers zurück (Urteil vom 3. August 1995 - 7 RAr 28/95 - BSGE 76, 207 ). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96
Es genügt, daß sich die gesetzlichen Vorgaben mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (vgl. BVerfGE 80, 1 [20 f.] m.w.N.). - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
Auszug aus BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96
Das Bundesverfassungsgericht kann erst dann eingreifen, wenn die fachgerichtliche Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einiger Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 71, 162 [177]). - SG Gelsenkirchen, 15.02.1995 - S 4 Ar 341/93
Auszug aus BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96
Das Sozialgericht wies die Klage ab und ließ die Sprungrevision zu (Urteil vom 15. Februar 1995 - S 4 Ar 341/93 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 2 L 406/03
Finanzhilfe für Ersatzschule
Das Parlament soll sich seiner Verantwortung als gesetzgebende Körperschaft nicht dadurch entäußern können, dass es einen Teil der Gesetzgebungsmacht der Exekutive überträgt, ohne die Grenzen dieser Kompetenzen bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfG, Beschl. v. 23.10.1996 - 1 BvR 70/96 -, NZA 1997, 118).Allerdings müssen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm ergeben; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 u. a. -, BVerfGE 80, 1 [20 f.]; Beschl. v. 23.10.1996, a. a. O.).
Das erforderliche Maß der Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung lässt sich allerdings nicht allgemein festlegen, sondern hängt von der Eigenart des geregelten Sachbereichs ab, insbesondere von dem Ausmaß, in dem Grundrechte betroffen werden, und der Intensität des Verhaltens, zu dem die Verwaltung ermächtigt wird; daraus folgt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit vom Ermächtigungsnormen zu begünstigenden Verwaltungsakten in der Regel geringer sind als bei Eingriffsermächtigungen, weil deren Grundrechtsrelevanz regelmäßig erheblich gewichtiger ist; auch ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, in der Ermächtigungsnorm Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.04.1978 - 2 BvL 2/75 -, BVerfGE 48, 210 [221 f.]; Beschl. v. 23.10.1996, a. a. O.).
- VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531
Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal
Dem gleichwohl zu beachtenden Erfordernis, dass der Gesetzgeber seine Befugnis zur Rechtsetzung der Exekutive nicht übertragen darf, ohne die Grenzen dieser Kompetenzen "nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll" (BVerfG, B.v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257/277 m.w.N.; B.v. 8.6.1988 - 2 BvL 9/85 u. a. - BVerfGE 78, 249/272), ist im vorliegenden Fall dadurch Genüge getan, dass zum einen die in § 5 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a und in § 5 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. a NiSG der Bundesregierung ausdrücklich zuerkannten Befugnisse zum Erlass untergesetzlicher Normen, zum anderen die Vorgeschichte des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen deutlich erkennen lassen, dass es dem Willen des ermächtigenden Gesetzgebers entspricht, einen Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten ohne andauernde Präsenz von Fachpersonal auszuschließen (vgl. zu dem Erfordernis, die Prüfung der hinreichenden Bestimmtheit einer Ermächtigungsklausel im Sinn von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG - und damit auch die Ermittlung ihrer inhaltlichen Reichweite - anhand der allgemein gültigen Auslegungsmethoden, insbesondere des Sinnzusammenhangs, in den die Ermächtigung gestellt ist, und ihrer Vorgeschichte vorzunehmen, u. a. BVerfG, B.v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257/277; B.v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 u. a. - BVerfGE 80, 1/20 f.; B.v. 23.10.1996 - 1 BvR 70/96 - juris Rn. 4; B.v. 27.6.2002 - 2 BvF 4/98 - BVerfGE 106, 1/19). - BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 83/96
Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig
Dieser fehlende Bezug zur eigentlichen Arbeitslosenversicherung rechtfertigt es, den Anspruch auf originäre Alhi mit einer dreimonatigen Übergangsregelung für "Altfälle" im Sinn einer für die Ordnung von Massenerscheinungen erlaubten Typisierung (…vgl BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 mwN; BVerfG in SozR 3-4100 § 136 Nr. 5) auf 312 Tage zu befristen.
- LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97
Sozialgerichtliches Verfahren - Höhenstreit - Anwendung des § 96 SGG - …
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23.10.1996; 1 BvR 70/96, festgestellt, dass die Bestimmungen zur Festsetzung der Leistungssätze nach dem AFG (§ 136 Abs. 1 und 3, § 111 Abs. 2 AFG) bei Zugrundelegung dieser Maßstäbe nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoßen. - LSG Baden-Württemberg, 23.10.2002 - L 5 AL 1777/02
Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Konkurrenzklauseln
Der Gesetzgeber ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung berechtigt, sich für eine Pauschalierung zu entscheiden (vgl. z. B. BVerfG SozR 3-4100 § 136 Nr. 5). - BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96
Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der …
Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, daß es sich um Abzüge handeln muß, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind (vgl BT-Drucks 7/2722 S 32 f;… ebenso BSGE 51, 10, 16 = SozR 4100 § 111 Nr. 4;… BSGE 76, 207, 210 f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend BVerfG SozR 3-4100 § 136 Nr. 5; BSGE 79;… 14, 19 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14). - LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 AL 29/11
Berechnung des Arbeitslosengeldes - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende …
Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, dass es sich um Abzüge handeln muss, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind (… BSG v. 24.07.1997, 11 RAr 45/96 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 7;… BSGE 51, 10, 16 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4;… BSGE 76, 207, 210f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend Bundesverfassungsgericht SozR 3-4100 § 136 Nr. 5;… BSGE 79, 14, 19f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14). - LSG Baden-Württemberg, 23.10.2002 - L 5 AL 529/02
Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Konkurrenzklauseln
Der Gesetzgeber ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung berechtigt, sich für eine Pauschalierung zu entscheiden (vgl. z. B. BVerfG SozR 3-4100 § 136 Nr. 5). - BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 96/11 B
Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - Höhe …
So hat sich der Kläger nicht mit den bereits vom LSG zitierten Entscheidungen des BSG vom 3.8.1995 (…7 RAr 28/95 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4) und des BVerfG vom 23.10.1996 (1 BvR 70/96 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 5) auseinander gesetzt. - LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05
Für die Zukunft erfolgende teilweise Rücknahme von Arbeitslosengeld; Kriterien …
Zudem kann sich der Gesetzgeber auch im Bereich der Berechnung des Alg Pauschalierungen bedienen, die im Hinblick auf die Verwaltungspraktikabilität eine zügige Feststellung der Leistungshöhe ermöglichen (hierzu BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1996, 1 BvR 70/96, SozR 3-4100 § 136 Nr. 5). - LSG Bayern, 30.10.2003 - L 8 AL 100/03
Rechtmäßigkeit der Abtrennung von Teilen des Verfahrens; Zulässigkeit der …
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 13 AL 4118/12
- LSG Hessen, 27.03.2002 - L 10 AL 468/01
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - besonderes Entgelt - sonstiges …
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - L 3 AL 3995/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2005 - L 7 AL 41/03
- SG Osnabrück, 28.04.2010 - S 16 AL 293/09